Steuern in Millionenhöhe hinterzogen
27.07.2010 | 12:19 Uhr 2010-07-27T12:19:00+0200
Essen. Fünf Monate nach dem Auftakt geht vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in die Endphase. Staatsanwalt Korthauer forderte für Michael S. (38) aus Kupferdreh fünf Jahre Haft.
Der Angeklagte, der früher mit seiner ursprünglich mitangeklagten Ehefrau in der Tuningszene für US-Autos gearbeitet hatte, soll mit einem Geflecht von Firmen ein illegales Umsatzsteuerkarussell betrieben haben. Im EU-Ausland sollen über diverse Scheinfirmen Computerteile gekauft worden sein, Basis für die Steuerhinterziehung. Als konspirativ hatten die Ermittler die Zusammenarbeit der Organisation bezeichnet, auch teure Autos seien angeschafft worden. Den Schaden, den die Anklage bei den ursprünglich elf Angeklagten bei 30 Millionen Euro gesehen hatte, reduziert sie jetzt schon selbst deutlich. Allein bei Michael S. ging der angerichtete Schaden aus Sicht der Staatsanwaltschaft von zwölf auf drei Millionen Euro zurück.
Fehlverhalten durch
den Prozess eingesehen
Verteidigerin Ruth Fischer hofft deshalb auf ein „faires Urteil“. Sie erinnerte im Plädoyer daran, dass das Gericht ihrem Mandanten schon zu einem frühen Zeitpunkt fünf Jahre Haft als Höchstmaß in Aussicht gestellt habe. Fischer: „Wenn sich der Schaden derart reduziert, muss das doch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.“
Staatsanwalt Korthauer hatte den Kupferdreher, gegen dessen Ehefrau das Verfahren früh eingestellt wurde, als „Kopf“ der konspirativ arbeitenden Gruppe bezeichnet. Er forderte, den Haftbefehl gegen S. wieder in Vollzug zu setzen. Anfang Mai hatte das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Leithäuser den Angeklagten nach langer Haft frei gelassen. Die Beschwerde dagegen wies das Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Rechtsanwalt Marc Kaulfuß, der zweite Verteidiger von Michael S., sah im Gegensatz zum Staatsanwalt keine Fluchtgefahr. Schließlich habe der Mandant bereits 15 Monate U-Haft verbüßt.
Michael S. zeigte sich einsichtig: „Durch das Gericht habe ich mein Fehlverhalten eingesehen.“ Er habe verstanden, dass er dem Steuerzahler und damit der Allgemeinheit geschadet habe. S.: „Wenn man sein Leben ändern will, kann man es nur, wenn man auch versteht, was man falsch gemacht hat.“ Das Urteil soll am Donnerstag, 29. Juli, verkündet werden.
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