Sicherungsverwahrung für Berufsverbrecher
21.01.2011 | 10:34 Uhr 2011-01-21T10:34:00+0100
Essen. Das Essener Landgericht hat einen 62-Jährigen, der einen großen Teil seines Lebens mit Drogenhandel finanziert hat, zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er will in Revision gehen
Fast schon als Berufsverbrecher sieht Psychiater Dr. Sven Kutscher den 62-jährigen Ewald N., der einen großen Teil seines Lebens mit Rauschgifthandel finanzierte. Jetzt gab es die Quittung für den Altenessener: Die XVII. Strafkammer des Landgerichtes ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (SV) an und verhängte außerdem sechseinhalb Jahre Haft wegen seines schwunghaften Handels mit Marihuana. In fünf Fällen hat er im Zeitraum Mai bis Juli vergangenen Jahres die Droge im Kilobereich aus den Niederlanden bekommen oder selbst abgeholt haben.
Die SV war ein zentrales Thema des Prozesses. Die Unterbringung war es, die den Knast gewohnten 62-Jährigen wirklich schreckte.
Immer wieder rückfällig
Die Voraussetzungen dafür waren nach Einschätzung der Kammer gegeben. „Er ist nicht zu beeindrucken“, sagte Richter Bernd Koß. Immer wieder sei Ewald N. trotz gegenteiliger Beteuerungen rückfällig geworden. Schon früher habe er - wie auch jetzt - sein Alter in die Waagschale geworfen und sei trotzdem wieder zum Straftäter geworden, das gelte auch für die Zeit nach seinem Herzinfarkt. Die Kammer folgte im Urteil dem Antrag von Staatsanwalt Tim Engel.
Verteidiger Karl Engels beantragte eine angemessene Freiheitsstrafe, sah aber die Anordnung der SV als unbegründet. Nach seiner Überzeugung ist die Einfuhr und der Handel mit Marihuana, also mit einer weichen Droge, nicht so gefährlich, dass eine Sicherungsverwahrung rechtfertigt sei. Sein Mandant will gegen das Urteil in Revision gehen.
20:18
Das ist so geil. De Facto lebenslänglich, und Banker bekommen Millionen Abfindungen.
Ich denke es wird ein böses Ende mit dieser unserer Welt nehmen.
05:50
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23:59
Werden Winzer, Brauer, Brenner, Getränkehändler auch so bestraft und weggeschlossen? Immerhin ist Alkohol die gefährlichste unter den verbreiteten Drogen, vor Heroin, Crack, Meth, Kokain, Tabak, Speed (und jetzt) Cannabis. Alkohol fordert jährlich in Deutschland 73 000 Todesopfer, Cannabis? Unter Alkoholeinfluss werden die meisten Gewalttaten verübt und passieren genügend Unfälle.
21:54
Der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit wird dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten entnommen. Er hat daher Verfassungsrang und ist mittlerweile auch gewohnheitsrechtlich anerkannt.
Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
20:23
Na, das ist doch mal ein anständiges Urteil!
Bitte dann in Zukunft auch Sicherheitsverwahrung für unbeirrbare linksradikale Demonstrant_innen die sich an Gleise ketten nur um die Umwelt zu retten und dabei billigend in Kauf nehmen, dass die leistungstragende Bevölkerung zu spät zur Arbeit kommt, so der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschland AG schaden und Wachstum, Wohlstand und Vermögen der Gesellschaft gefährden.
20:14
Naja, die einen gehen halt für Hanf lebenslänglich in den Knast, die anderen für eine Loveparade mit Todesfällen mit dicker Brieftasche in Pension. Halt alles eine PP-Frage - Parteibuch und Posten.
18:43
Ich dachte immer Sicherungsverwahrung gibts für Sachen wie Vergewaltigung & Co? Komische Sache das
17:22
Jede Kammer blamiert sich so gut wie sie kann.
14:09
Sicherungsverwahrung für Gras, soweit sind wir also schon - Deutschland goes China,die neuen Umerziehungslager/Privatknäste müssen ja irgendwie gefüllt werden
13:22
Nach Überzeugung von RA Karl Engels ist die Einfuhr und der Handel mit Marihuana, also mit einer weichen Droge, nicht so gefährlich, dass eine Sicherungsverwahrung rechtfertigt sei.
Das sieht offenbar der Psychiater Dr. Sven Kutscher anders und animiert Staatsanwalt Tim Engel und den Richter Bernd Koß hier die große Keule raus zu holen und eine anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten 62-jährigen Ewald N. anzuordnen.
Nach Überzeugung eines Psychiaters der Jemanden beurteilt für ein Vergehen was anders wo in Europa ein müdes Lächeln hervorruft.
Aber in den 40er Jahren wurden schon nach dem gleichen Strickmuster Menschen verurteilt. Jemand gibt eine Empfehlung ab und der Schwarze Mann auf dem Katheder bestimmt. Nur damals lauteten viele urteile die Todesstrafe.