Sexueller Missbrauch: Vater im Saal verhaftet
21.07.2009 | 16:29 Uhr 2009-07-21T16:29:00+0200Als freier Mann betrat er den Gerichtssaal, als verurteilter Kinderschänder musste er ihn durch den Zellentrakt, begleitet von einem Wachtmeister, wieder verlassen. Wegen sechsfachen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder verurteilte ihn die V. Strafkammer zu vier Jahren und acht Monaten Haft.
Gleichzeitig ließ sie den 56-jährigen Schönebecker noch im Saal wegen Fluchtgefahr verhaften. Im Februar 2008 hatten sich seine Ehefrau und seine beiden erwachsenen Töchter von ihm getrennt. Anlass war ein körperlicher Übergriff gegen die damals 18 Jahre alte Tochter, die gegen seinen Willen das Haus verlassen wollte, um sich mit Freunden zu treffen.
Anzeige erstattet
Kurz nach dem Auszug erstattete die 18-Jährige Strafanzeige gegen ihren Vater. Einen Monat später ging sie erneut zur Polizei und bezichtigte ihn des sexuellen Missbrauchs. Opfer seien sie selbst und ihre zwei Jahre ältere Schwester.
Siebenjährige als Opfer
Die beiden Studentinnen schilderten im Prozess, dass der Vater sie sexuell bedrängt habe, als sie selbst erst sieben Jahre alt gewesen seien. Dies habe sich auch noch bis zu ihrem 14. Geburtstag fortgesetzt. Immer wieder sei die Erinnerung in den letzten Jahren zurückgekehrt, sagten sie und grenzten ab, an welche Details sie sich nicht mehr genau erinnerten. Die Aussage blieb ihnen nicht erspart. Zuvor hatte Richterin Luise Nünning den Angeklagten mehrfach darauf hingewiesen, wie sehr sich bei einem schuldigen Täter ein Geständnis in Hinblick auf die Strafhöhe lohne. Auch sein Verteidiger Volker Schröder wirkte auf den Mandanten ein. Vergeblich. Die sexuellen Vorwürfe bestritt dieser weiter.
Fluchtgefahr
Fünf Jahre Haft beantragte Staatsanwältin Alexandra Gothe. Das Gericht blieb nur knapp darunter. Dass der Angeklagte verhaftet wurde, ergab sich aus der Vernehmung seiner Ex-Frau. Die hatte davon erzählt, dass ihr 1990 mit ihr nach Deutschland eingewanderter Ehemann hier keine Freunde mehr habe. Kontakte habe er aber noch in seinem Heimatland Iran. Dort wohne auch seine Verwandtschaft. Trotz eines in der Heimat abgeschlossenen Studiums hatte er hier nur in Aushilfsjobs gearbeitet. Angesichts der Höhe der Strafe reichte das alles dem Gericht aus, um bei dem Angeklagten Fluchtgefahr anzunehmen.
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Andere Länder, andere Sitten...
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