Prozess um Kanalleiche: Lebenslang nur für den Mann
09.10.2009 | 09:54 Uhr 2009-10-09T09:54:00+0200
Gemeinschaftlich und heimtückisch haben sie aus Sicht des Essener Schwurgerichtes gemordet. Aber zu lebenslanger Haft verurteilte es nur den Mülheimer Markus L. (36), den Ex-Ehemann der Mitangeklagten Sandra S. (34) aus Bottrop.
Auf zwölf Jahre Haft erkannte das Gericht bei ihr und billigte ihr strafmildernd einen Affekt zu. Beide hatten den Bottroper Jörg W., den Lebensgefährten der Angeklagten, laut Urteil „heftig und brutal” umgebracht. Die Leiche des 44-Jährigen hatte Markus L. auf einer Kanalbrücke an der Prosperstraße in Dellwig liegen gelassen.
Schwurgerichtsvorsitzender Andreas Labentz sprach zu Beginn des Urteils offen an, dass die Einlassungen beider Angeklagten „völlig unzureichend und verharmlosend” seien. Hätten sie die Wahrheit erzählt, dann hätten sie ein brutales Tatgeschehen schildern müssen, an dem Sandra S. beteiligt sei. So stellten sie diese als Randfigur dar. Dass sie viel stärker beteiligt sei, habe das Gutachten von Rechtsmediziner Andreas Freislederer gezeigt.
Innerhalb von höchstens fünf Minuten sei der schlafende Jörg W. von Markus L. mit einem Baseballschläger und von Sandra S. mit einem beilähnlichen Gegenstand ins Gesicht geschlagen worden. Außerdem hätten beide ihn mit einem Seil erdrosselt, ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und ihn am Ende dieser fünf Minuten mit Kabelbindern gefesselt. Das hätten beide nur gemeinsam ausführen können, betonte der Richter.
Verteidiger plädierten vergeblich auf Totschlag
Staatsanwältin Elke Hinterberg hatte zuvor ebenfalls für Markus L. lebenslange Haft beantragt, für Sandra S. forderte sie 14 Jahre Haft. Erfolglos der Versuch der Verteidiger Volker Schröder und August Vordemberge, die Tat der nicht vorbestraften Mandanten als Totschlag darzustellen. Beide Angeklagte hatten sich für ihre Tat entschuldigt.
Richter Labentz erinnerte daran, dass nach Angaben von Sandra S. der Tat ein Streit mit Jörg W. vorausging. Weil dieser sie schon oft geschlagen habe und sie auch um die kleine Tochter aus der Ehe mit Markus L. fürchtete, habe sie nachts spontan ihren Ex-Mann um Hilfe gebeten. Mehrere kurze Telefonate der beiden reichten aus, dass Markus L. mit Baseballschläger, Seil und Kabelbinder von seiner Mülheimer Wohnung in die Pestalozzistraße am Rande der Bottroper Innenstadt fuhr. Labentz sagte, dass im Vorfeld schon etwas besprochen worden sein muss. Von einem Mordplan gehe die Kammer aber nicht aus.
Andere Version denkbar
Er räumte ein, dass andere Versionen denkbar seien: „Anzeichen dafür gibt es, dass es vor der Tat keinen Streit gab.” Man könne auch auf den Gedanken kommen, dass es ein vorbereitendes Geschehen gab. Allerdings fehlen dem Gericht Beweise, weil es manche Fragen nicht klären konnte. So schlief Jörg W. laut Urteil fest, in seinem Blut wurde ein Schlafmittel festgestellt. Labentz: „Wir wissen nicht, wer es ihm verabreicht hat.”
Gutachter lösen das Rätsel nicht
Immer mehr Rätsel um den Tod von Jörg W.
14:56
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13:55
Revision der Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof
gescheitert
19:37
Tja wenn das mal so wäre mit dem Urteil, beide Angeklagten haben Revision eingelegt......
08:01
Nein, so hat der Gerichtsmediziner das auch nicht gesagt.
Er sagte, wenn man die Medikamente im Zusammenhang mit Alkohol nimmt, dann wirken Sie wie KO Tropfen. Da er aber kein Alkohol trank... erübrigt sich das. Zudem wurde auch gesagt, dass die Tabletten die im Magen gefunden worden sind, noch nicht im Blut waren. Es wurden zwar Medis im Blut gefunden, aber nicht die aus dem Magen. Es wurde nämlich von 2 verschiedenen Medis gesprochen.
Aber ist ja jetzt auch egal, das Thema ist beendet und jetzt muss langsam bei allen Parteien die Ruhe einkehren. Findet ihr nicht auch? Es bringt jetzt sowieso nichts mehr. Das Urteil ist gesprochen...
08:00
Nein, so hat der Gerichtsmediziner das auch nicht gesagt.
Er sagte, wenn man die Medikamente im Zusammenhang mit Alkohol nimmt, dann wirken Sie wie KO Tropfen. Da er aber kein Alkohol trank... erübrigt sich das. Zudem wurde auch gesagt, dass die Tabletten die im Magen gefunden worden sind, noch nicht im Blut waren. Es wurden zwar Medis im Blut gefunden, aber nicht die aus dem Magen. Es wurde von 2 verschiedenen Medis gesprochen. Man sollte richtig zuhören.
Aber ist ja jetzt auch egal, das Thema ist beendet und jetzt muss langsam bei allen Parteien die Ruhe einkehren. Findet ihr nicht auch? Es bringt jetzt sowieso nichts mehr. Das Urteil ist gesprochen...
19:13
Es hieß im Urteil nicht niedere Beweggründe sondern, Mord aus Heimtücke, dieser Begriff heißt, das Opfer war arglos, es konnte sich dagegen nicht wappnen.....es waren keine KO Tropfen sondern Antidepressiva, wenn jemand die Einnahme solcher Medikamente nicht gewohnt ist wirken Sie als würde man auf ex eine Flasche Whiskey trinken.....
22:11
@Funny: Vielleicht hättest du mal den Prozess besser verfolgen sollen. Von KO Tropfen war nie die Rede. Die Zeitung hat das nicht richtig erklärt. Der Gerichtsmediziner hat das ganz anders gesagt.
Und für Selbstjustiz bin ich bestimmt nicht. Ich habe mich nur über die Aussage niedrige Beweggründe geärgert.
15:14
Für mich war das ein ganz abgezocketer und geplanter Mord. Schon allein, weil man KO Tropfen in seinem Körper gefunden hat. Denn sonst würde er jetzt noch leben.
Sie haben eine Strafe für ihre Tat erhalten.
Das bringt den Jörg zwar nicht wieder aber die Täter werden bestimmt immer wieder dran erinnert.
@Beo Also sollte man immer zur Selbstjustiz greifen und das in der heutigen Zeit, wo man genügend Hilfen in Anspruch nehmen kann? Echt ein armer Gedanke!!!
23:01
Wenn es so egal wäre, dann hätte so eine Diskussion hier gar nicht angefangen.
Und niedrige Beweggründe kann man das nicht nennen, wenn man misshandelt, bedroht und eingesperrt worden ist.
17:59
Aber das schlimmste ist doch, egal welches Urteil...es macht Ihn leider nicht wieder lebendig!