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OP-Protokolle mit Variationen

11.02.2010 | 19:07 Uhr
OP-Protokolle mit Variationen

Im Prozess gegen den ehemaligen Essener Starchirurgen Christoph Broelsch (65) ist für ihn kein Durchbruch in Sicht. Auch die indirekt auf Anträge seiner Verteidiger geladenen Zeugen stärken seinen Standpunkt nicht.

Was wieder einmal deutlich wird, dürfte sich für ihn eher negativ auswirken: Die OP-Protokolle seiner Abteilung, auf denen die Teilnahme der Mediziner an einem chirurgischen Eingriff vermerkt wurden, sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden. Variationen über Variationen. Nur keine Klarheit, ob Professor Broelsch wirklich selbst anwesend war. wenn er drin stand.

Kämpft um sein Ansehen: Der ehemalige eSSENER Starchirurg Christoph Broelsch. Foto: Matthias Graben

Der auch wegen Abrechnungsbetruges angeklagte Mediziner erinnert oft an seine Rechtsauffassung,  eine persönliche Anwesenheit sei gar nicht notwendig, um eine OP als Chefarzt abzurechnen. Dieser Standpunkt ist wichtig bei einer Betrugstat, weil zur Verurteilung der Vorsatz gehört. Hat Broelsch sich im Verbotsirrtum befunden, wäre er freizusprechen. Aber wenn er wirklich den Gedanken hatte, rechtmäßig zu handeln - warum taucht dann sein Name in Protokollen auf, auch wenn er in fernen Ländern weilte?

Gleichzeitig in Essen und New York

Eine Frage, die sich für Staatsanwältin Angelika Matthiesen vor sechs Jahren nicht klären ließ. Sie hatte gegen Broelsch wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt und das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die OP-Protokolle waren ihr aufgefallen. Gleichzeitig in Essen am OP-Tisch und in New York, das ging nicht. Allerdings hatte sie sich damit zufriedengegeben, dass Broelsch durch einen „diensthabenden Operateur“ vertreten wurde. Sonst hat sie wenig Erinnerung.

Die Staatsanwälte Hans-Joachim Koch (links) und Christian Bolik haben den Mediziner vor dem Landgericht Essen angeklagt. Foto: Klaus Micke

Auch der damalige Verteidiger von Broelsch, Jörg Massenberg, trägt nicht viel zum Standpunkt des Angeklagten bei, er sei durch Matthiesens Einstellung und die Beratung des Anwaltes geradezu ermutigt worden, weiter so abzurechnen. Das sei damals nicht das Thema gewesen. Ungewöhnlich fand er es, dass die Staatsanwältin den Professor im Klinikum und nicht in ihrer Behörde vernommen und wie schnell sie das Verfahren eingestellt habe. Anderen Zeugen, frühere Ärzte des Klinikums, zeigt Richter Wolfgang Schmidt Protokolle mit falschen Einträgen. Nein, auch ihnen fehlt die Erinnerung.

Erklärungsschwierigkeiten hatte Broelsch manchmal gegenüber privaten Krankenversicherungen. Wenn er etwa schrieb, er habe eine OP „verantwortlich durchgeführt“, dann sollte es nicht heißen, dass er „physisch anwesend“ war und das Skalpell führte. Im Nachhinein sieht er, „ich hätte das auch anders formulieren können“.

Stefan Wette

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