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Milde Strafe für 70-Jährigen

09.04.2009 | 17:15 Uhr

Vor allem das Lebensalter des Angeklagten veranlasste das Essener Schwurgericht, milde zu urteilen. Wegen versuchten Totschlags verurteilte es den 70 Jahre alten Ibrahim Y. aus Essen-Kray zu zweieinhalb Jahren Haft. Er hatte am 6. Juni 2008 seinem Schwiegersohn zweimal in den Rücken gestochen.

Von Ehre und Verantwortung des Angeklagten war am zweiten Prozestag oft die Rede. Er hatte angegeben, seinen Schwiegersohn deshalb angegriffen zu haben, weil dieser Frau und vier Kinder verlassen hatte. Das Schwurgericht sah dagegen weniger edle Motive. Schließlich hatte der Angeklagte in seiner von Verteidiger Siegfried Bielefeld verlesenen Erklärung sich auch darüber geärgert, dass der 45-Jährige keinen Unterhalt zahlte. Richter Andreas Labentz: "Motivation des hinterhältigen Überfalls war der rein finanzielle Ärger."

Auf Schwiegersohn eingestochen

Mit einem Messer in der Hand hatte der Angeklagte am Abend des 6. Juni eine Teestube in der Hubertstraße in Kray betreten. Dort ging er auf seinen Schwiegersohn los und stach zweimal zu. Der 45-Jährige rettete sich nach draußen, doch der Senior folgte ihm trotz einer Gehbehinderung sehr schnell. Vier junge Leute trieben ihn dann in die Flucht.

Psychiater Sven Kutscher sah den Angeklagten als voll schuldfähig an. Er sah auch eine "gewisse Handlungsplanung" in der Tat des 70-Jährigen. Staatsanwältin Birgit Jürgens führte dies weiter aus. So habe der Angeklagte vor der Tat einen Bekannten nach einem Rechtsanwalt und einer Rechtsschutzversicherung gefragt. Eine Woche später habe er die Versicherung nicht mehr benötigt. Er habe sich nämlich erkundigt: Wenn ich meinen Schwiegersohn umbringe, zahlt die nicht. Auch das Opfer selbst hatte davon gesprochen, dass in Kray vor der Tat Gerüchte aufgetaucht seien, der Schwiegervater wolle ihn umbringen.

Kein Spielraum für Bewährung

Für einen minder schweren Fall oder eine Bewährung sah die Anklägerin keinen Spielraum. Sie könne sich des Eindrucks nicht erwehren, sagte sie, dass Ibrahim Jasar immer noch der Ansicht sei, der Schwiegersohn habe den Tod eigentlich verdient. Drei Jahre Haft forderte sie. Die Tat sei eher ein Durchsetzen seiner Grundsätze von Ehre und Verantwortung. Jürgens: "Er muss merken, dass das nicht geht."

Verteidiger Bielefeld beschrieb vor allem das Opfer als schlechten Menschen. Sein Mandant habe sich dagegen ein Leben lang aufgeopfert für die Familie, der Schwiegersohn habe nicht einmal gezahlt für die Kinder: "Der treusorgende Familienvater trifft auf den verantwortungslosen Unterhaltspflichtverletzer." Der Angeklagte sei zudem noch in Sorge um einen an Krebs erkrankten Sohn gewesen, als er zufällig in der Teestube den Schwiegersohn traf; "Da war er überfordert, konnte keinen klaren Gedanken mehr fassen." Bewährung forderte Bielefeld: "Er hat es nicht verdient, im Gefängnis landen zu müssen."

Auf Konflikte mit Gewalt reagiert

Das Gericht sprach die Persönlichkeit des Angeklagten an. Auf Konflikte reagiere dieser mit Gewalt. Richter Labentz: "Das kann nicht sein." Wegen des Lebensalters des nicht vorbestraften Angeklagten sei die Kammer aber am unteren Rand des Strafrahmens geblieben. Vermisst, so Labentz, habe das Gericht eine echte Entschuldigung. Bewährung sei nicht möglich. Dem Angeklagten müsse verdeutlicht werden, dass Gewalt keine Lösung sei.

Ibrahim Y. hörte sich das Urteil an. Dann fragte er über Dolmetscherin Heike Brauckmann, ob er sich jetzt noch entschuldigen könne. Ja, entgegnete Richter Labentz. Das ändere aber nichts mehr an der Entscheidung der Kammer.

Mehr zum Thema:

70-Jähriger stach auf Schwiegersohn ein

Stefan Wette

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