Ehemaliger Oberarzt belastet Broelsch
10.11.2009 | 19:10 Uhr 2009-11-10T19:10:00+0100
Er hat es hinter sich. Professor Massimo Malago, früherer Oberarzt von Christoph Broelsch, berichtet vor der XXI. Strafkammer gelassen über die Praktiken in der Chirurgie des Essener Universitätsklinikums, die zur Anklage gegen seinen ehemaligen Chef geführt haben.
Gegen den 51-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt, weil ihm keine Schuld nachzuweisen war. Als im Frühsommer 2007 erste Vorwürfe bekannt wurden, dass Broelsch Patienten gegen „Spenden” bevorzugte, kündigte er kurz darauf. In London arbeitet er jetzt, ist Chefarzt an einer Klinik.
Was er sagt, kann Christoph Broelsch nicht gefallen. Das fängt schon damit an, dass Malago immer von einer Privatstation spricht. Das haben zwar auch viele gesetzlich versicherte Patienten dem Gericht erzählt, dass sie nämlich nach einer „Spende” auf die Privatstation des Professor Broelsch kamen. Aber offiziell ist eine solche Station an einer Landesklinik nicht erlaubt. Broelsch reagiert scharf: „Herr Malago hat immer noch nicht begriffen, dass es in Deutschland seit 1998 keine Privatstationen mehr gibt.”
Spenden besser nach der OP
Aber das ist strafrechtlich gar nicht wichtig. Stichwort Nötigung: Von Spenden habe er natürlich in Essen gehört. Eigentlich seien die in Ordnung als „Geschenk des Patienten” für die Forschung. Aber sie sollten nach der Leistung erfolgen, nicht vorher, meint Malago. Stichwort Bestechlichkeit, Vorteilsannahme: Eine Patientin habe ihm ungefragt gesagt, wie glücklich sie doch sei, dass sie dank ihrer Spende an Broelsch schneller operiert werde. Auch zum möglichen Abrechnungsbetrug weiß Malago etwas zu sagen: Tatsächlich sei Broelsch bei manchen Operationen von Privatpatienten nicht anwesend gewesen. Es habe eine Anordnung von Broelsch gegeben, dass er bei Privatpatienten trotzdem stets als Operateur aufgeführt werden sollte. Falls dies im OP-Bericht doch einmal vergessen worden sei, hätten die Sekretärinnen das von sich aus aufgeschrieben.
Den Chef nur angerufen
Aus juristischen Gründen, die Krankenversicherungen seien strenger geworden, habe man Broelsch bei der Operation von Privatpatienten angerufen, damit er den Eingriff selbst abrechnen konnte. Später habe man darauf bestanden, dass er in diesen Fällen auch in Essen anwesend war. Broelsch habe nämlich viele Einladungen wahrgenommen.
Der Angeklagte bestreitet derartige Anweisungen, ihn immer als Operateur anzuführen. Tatsächlich, das hat Broelsch schon früher gesagt, müsse er aber nicht jeden Eingriff selbst ausführen. Allerdings hat ihn wohl auch sein Abrechnungsbüro eindringlich gewarnt, als er damit auffiel, dass er trotz Abwesenheit im OP-Protokoll stand. Da war er nämlich bei der Operation eines Privatpatienten auf einer Urlaubsreise, über die in anderem Zusammenhang die WAZ berichtet hatte.
Wie Broelsch in 50 Minuten vom OP zum Flieger kommt
Justiziare wiesen Broelsch wohl auf bedenkliche Spendenpraxis hin
13:52
Bei diesem Procedere sieht man mal wieder
das einige Gruppen absolute Narrenfreiheit
in Deutschland haben,
Nur was unternimmt unsere Regierung dagegen? Nichts!
Die größten Narren die dann auf der Strecke bleiben
Sind die Patienten.
Die bekommen dann mitunter von einigen Medizinern noch
Offiziell die Narrenkappe verpasst?
Hellau
23:47
Seminar nach China das war doch eher eine Reise sponsort bei Pharma Industrie.
Wers glaubt wird selig
23:45
Tages Ordnung. Mein Arzt lässt die immer schön aufen Schreibtisch liegen. Seminar mit Gattin Dachte das gibt es nicht mehr in Deutschland???
Ander Manager machen dann mal eben Seminar in Tailand??????mit sehr hüpschen Teilnehmerrinnen
14:20
Anwälte plötzlich auf der anderen Seite.
Ganz schlimm sind so genannte selbs verherlichenden Patientenverbände.
Da darf man zwar Beiträge abführen, aber Hilfe?????? fehlanzeige!!! Ich kann ein Lied von singen.
17:04
Der Pranger heißt bei uns öffentliches Gerichtsverfahren. Das ist ein Grundbestandteil unserer Gesellschaft, damit nicht gekungelt wird. Wer nichts falsch gemacht hat wird auch öffentlich freigesprochen. Aber das Gericht hat ja nun mal das Verfahren eröffnet, weil viele Kriterien erfüllt sind.
20:37
Gesundheit darf nicht käuflich sein.
Ende und aus.
18:22
Ein Arzt bewegt sich doch immer am Rande des Gesetzes (Körperverletzung etc).Der Patient steht auch in der Schuld rein Rechtlich wenn er die Zusatzkosten umgeht egal wie.Professor Broelsch die ganze Schuld unseres Sytems zuzuweisen,und ihn öffentlich wie im Mittelalter an den Pranger stellen, widerspricht auch dem Grundgesetz.
Ein Urteil läßt sich widerlegen, aber niemals ein Vorurteil.
Werner Trompertz
14:24
Gut so das die betroffenen das sofort öffentlich geacht haben.Hochachtung!!!
Ansonsten hätte der Schuss auch nach hinten losgehen können mit Einweisung in die Klappse, wenn man sich gegen diese Herren zur wehr setzt.
Das soll Mut machen auch anderen Patienten, sich zu wehren. Das ist zwar in Deutschland sehr schwer da die Beweislast immer noch beim Patienten liegt. traurig genug!
Hier möchte ich noch mal auf den Paragrph 1 Hinweisen Grundgesetz
22:00
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21:39
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