"Dilldorf-Mord": Neun Jahre Haft
16.02.2009 | 16:08 Uhr 2009-02-16T16:08:00+0100
Neun Jahre muss der 21 Jahre alte Kevin M. ins Gefängnis. Laut Urteil des Essener Schwurgerichtes hatte der gelernte Koch in der Nacht zum 17. Juli 2008 auf der Dilldorfer Höhe in Essen-Kupferdreh die 19 Jahre alte Abiturientin Sarah L. im Affekt erstochen. Das Gericht erkannte auf Totschlag.
Ganz ruhig war es, als Richter Andreas Labentz am Montagnachmittag die Entscheidung seiner Kammer verkündete. Hoch emotional hatte der Prozess zuvor nach den Plädoyers geendet. In seinem "letzten Wort" bat Kevin M. weinend um Entschuldigung. "Kannst Du nicht", stieß der Vater der Getöteten hervor, "nimm das Wort nie wieder in den Mund". Doch Kevin M. blieb dabei, weinte und sagte, es tue ihm leid, er könne es nicht begreifen. Hinten begann seine Freundin zu schluchzen. Dass die 20-Jährige, die ihn jetzt wieder regelmäßig im Gefängnis trifft, mit ihm im Sommer Schluss gemacht hatte, war der Ausgangspunkt der Tat.
In eindrucksvollen Worten stellte Richter Labentz zu Beginn der Urteilsverkündung klar, wen die Schuld am Tod von Sarah L. trifft. Den Angeklagten, niemanden sonst. Zuerst sprach er die Eltern an, die sich vielleicht Vorwürfe" machten. Die Mutter, weil sie Sarah den Wagen gegeben hatte, als die junge Frau nachts zur Dilldorfer Höhe fahren wollte. Der Vater, weil er gerade Urlaub machte und nicht da war. Kevins Freundin, weil sie die Beziehung damals beendet hatte. "Diese Vorwürfe sind unberechtigt, sie haben sich nichts vorzuwerfen", betonte Labentz. Und zum Angeklagten, der sich und seine Befindlichkeit zu wichtig genommen hatte: "Es ist eben so, dass man leidet, wenn eine Beziehung endet. Trennungsschmerz ist normal."
Sarah als Ersatzopfer
Vor vollbesetzten Zuschauerreihen hatten am Morgen Psychiater Norbert Leygraf und Psychologe Boris Schiffer dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit zugestanden, weil er die 19-Jährige im Affekt erstochen habe. Die Wut habe sich eigentlich gegen die Freundin gerichtet, die Schluss gemacht hatte. Sarah L., so Schiffer, sei als Ersatzopfer getötet worden. Den Anlass habe ihr Satz "Gott sei Dank, dass die Dicke weg ist" geliefert, hatte Kevin M. kurz nach der Tat bei der Polizei gesagt. Psychologe Schiffer sprach von einem "Missverhältnis zwischen Anlass und Reaktion", es sei kein Motiv erkennbar. Psychiater Leygraf bescheinigte dem Angeklagten eine "sehr unreife Persönlichkeit". Dass er vier Messer mit auf die Dilldorfer Höhe genommen habe, erklärte der Psychiater mit den ursprünglichen Selbstmordabsichten des Angeklagten. Beide Gutachter stellten klar, dass man allein von seinen Aussagen ausgehen müsse, weil es keine anderen Erkenntnisse gäbe. Leygraf: "Wie es war, wissen wir nicht."
Staatsanwältin Elke Hinterberg warf dem Angeklagten in ihrem Plädoyer vor, er halte Informationen zurück. So, wie er die Tat schildere, könne es nicht gewesen sein. Hinterberg: "Es bleibt offen. Irgendetwas muss es gegeben haben, was ihn gereizt hat." Eine Affekttat gestand sie ihm zu, plädierte trotzdem auf Mord. Heimtückisch habe er Sarahs Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. 13 Jahre Haft forderte sie. Rechtsanwalt Frank Lee, der die Eltern der Getöteten vertrat, beantragte lebenslange Haft für Mord. Der Angeklagte habe "unermessliches Leid über Sarahs Familie gebracht und über seine eigene". Sarah habe er "nicht den Hauch einer Chance gelassen".
Totschlag beantragt
Verteidiger Siegmund Benecken schließlich warf der Staatsanwältin ein rein emotionales Plädoyer vor. In angesichts der Eltern Sarahs manchmal zu saloppen Worten wies er den Mordantrag zurück. Wer affektiv aufgeladen töte, wisse nichts von Heimtücke, sagte er. Gerade die 40 Stiche zeigten, dass der Angeklagte bei der Tat "nicht ganz da war". Auf Totschlag plädierte er, forderte zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft.
Informationen fehlen
Auf Totschlag erkannte auch das Gericht, folgte dem Verteidiger bei der rechtlichen Bewertung. Dem Angeklagten warf aber auch das Gericht vor, nicht die ganze Wahrheit zu sagen. So, wie Kevin M. die Tat schildere, sei sie in Teilen schwer nachzuvollziehen: "Was das Gespräch mit Sarah angeht, halten Sie ein gewisses Maß an Informationen zurück." Aber fehlende Erkenntnisse dürfe das Gericht nicht durch Mutmaßungen ersetzen. Der Satz mit "der Dicken", so betonte Labentz, sei keineswegs eine Provokation, sondern salopp gesagt. Sarah L. treffe deshalb auch keine Mitschuld.
Wegen des Affektes müsse der Strafrahmen für den Totschlag gemildert werden, erklärte Labentz weiter. Innerhalb dieser Grenze müsse die Strafe im oberen Bereich liegen. Kevin M. habe hohe Schuld auf sich geladen. Es ist still im Saal, als der Richter die Hauptverhandlung gegen den Kupferdreher nach vier Sitzungstagen beendet.
21:05
zu syltstern: ich habe gerade gedacht, ich les nicht richtig. Wie kommst du dazu den Namen der Familie zu nennen!? Was meinst du, wieviel Idioten jetzt versuchen, Kontakt aufzunehmen um ihre überflüssigen Kommentare abzugeben. Das war unüberlegt und ganz schlecht.
Da ich davon ausgehe, dass du mit Kevin befreundet bist, bist du ebenso befangen wie alle anderen. Du würdest eine andere Position beziehen, wenn einer deiner Lieben ermordet worden wäre oder wenn du mit Sarah befreundet gewesen wärst. Ich gebrauch extra nicht das Wort Opfer, denn nach dem Urteil ist nicht mehr klar, wer hier das Opfer ist.
Was meinst du mit Die Umstände die zu dieser Tat geführt haben, die sind es die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Liebeskummer rechtfertigt nicht eine solche Tat. Kein Handeln, keine Reaktion rechtfertigt einen Mord.
Ich hoffe doch, dass Kevin die Tat niemals vergessen wird. Jeder Tag im Gefängnis soll ihn an seinen Mord erinnern. Aber, da gebe ich gerechtigkeit_adé Recht, dank hervorragender Psychologen und eines Resozialisierungsprogramms wird Kevin ein neues Leben beginnen können, hier oder woanders. Er ist jung genug und man muss wohl davon aus gehen, dass er nicht 9 Jahre im Gefängnis bleibt. Er bekommt seine Chance. Sarah nicht.
18:34
Ach so, wenn man, wie du schreibst, nicht richtig da ist, hat man das Recht, jemanden umzubringen? Du bist ja auch nicht besser.
18:28
So Leute ich finde auch shice war da gelaufen ist und es tut mir richtig leid für das Opfer aber ich kann nur soviel sagen: Kevin kann in dem moment nicht richtig da gewesen sein ...ich kenne ihn und sowas hätte er nie gemacht und ich denke mal das zeigen auch die 40 messerstiche.... er war weg keine ahnung was mit ihm los war aba so kannte man ihm niocht er hat immer versucht streit auzs dem weg zu gehen und ich finde es shice wie ihr hier redet obwohl ihr den nich kanntet und nicht wisst was in dieser nacht los war
17:30
Also um das ganze noch mal klarzustellen: jemand wie syltstern kann doch nur so was sagen, wenn er den täter kennt. ausserdem finde ich es auch mehr als daneben, dass du, syltstern hier den nachnamen preisgibst! nicht jeder kennt die familie des opfers. und es wäre ihnen sicher lieb, wenn dies so bliebe. abgesehen davon; natürlich macht es sarah nicht wieder lebendig, aber man muss doch auch gerechtigkeit erfahren. man muss doch als familie eines opfers wissen, dass es gerechtigkeit gibt und wo ist diese, wenn ein mörder nach neun jahren, wahrscheinlich eher 5 wieder raus kommt. weisst du eigentlich, wie es sich anfühlt, seinem mörder, peiniger, missbraucher oder etc. gegenüber zustehen? kann ja sein, dass sein leben nie wieder so wird wie früher, aber kevin hat immerhin noch ein leben! sarah nicht! und alleine deswegen darf er nie wieder auf die straße!!!!!!!
14:56
An Syltstern: Du schreibst, was wäre, wenn der Täter ein Bekannter ist. Was wäre denn bei dir, wenn das Opfer aus deiner Familie kommt? Dann würdest du auch ein härteres Urteil wünschen.
Schuld ist meiner Meinung nach die Psychologen, die für alles eine Rechtfertigung finden. Aber auch nur so lange, wie sie persönlich nicht betroffen sind. Das Urteil ist lächerlich. Lebenslang hätte er bekommen müssen!!!!!
14:53
Zum Kommentar Syltstern: du schreibst, wenn jemand aus der Familie der Täter wäre. Was ist, wenn jemand aus deiner Familie das Opfer ist? Dann wärst du doch mit dem Urteil auch nicht einverstanden - oder? Schuld sind doch die Psychologen, die immer eine Rechtfertigung für solch eine schlimme Tat finden. Wie würden sie wohl urteilen, wenn ihr Kind ermordert wordern wäre? Ich finde das Urteil absolut unverständlich.
12:26
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10:37
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Opfers.Es muß für sie unerträglich sei,den Täter dieser schrecklichen Tat nach 5-6 Jahren wieder als freien Mann zu sehen.
07:35
Der eine Messerstecher bekommt 15 Jahre Haft,was auch in Ordnung geht.
Der andere Messerstecher erhält jedoch 40 % Rabatt und bekommt 9 Jahre.
Ist das noch in Ordnung ?
23:23
Die Polizei sprach von nie gesehener Brutalität. Eine Tat im Affekt mit so vielen Messern im Rucksack. Das Urteil ist ein Skandal bei dem Gewaltpotential. In 9 Jahren ist er 30 Jahre und hat noch sein ganzes Leben vor sich. Es ist schlimm was in Deutschland an Gesetzen gebeugt wird.