Broelsch muss mit Verurteilung rechnen
17.12.2009 | 14:31 Uhr 2009-12-17T14:31:20+0100Essen. Auf einen Freispruch darf Chirurg Christoph Broelsch (65) bei der XXI. Strafkammer nicht hoffen. Das wurde am Donnerstag aus rechtlichen Hinweisen deutlich, die Richter Wolfgang Schmidt nach 21 Prozesstagen erteilte.
Bindend sind die Hinweise nicht, denn ein Gericht ist bis zum Urteil frei, die Beweise zu überdenken. Schmidt nannte den Fall einer Patientin, der eine schnelle OP innerhalb von vier bis sechs Wochen angeraten wurde. Als Broelsch hörte, sie sei gesetzlich versichert, habe er ihr gesagt, die OP erfolge erst in sechs bis neun Monaten. Die kurzfristige Operation durch ihn selbst, soll er dann angeboten haben, koste 30 000 Euro oder eine „Spende“ von 7500 Euro. Dieser Fall, so der Richter, könne als Nötigung gewertet werden. Verteidiger Rainer Hamm widersprach: Broelsch habe selbst eingesehen, dass seine Spendenbitte „unschön“ sei. Sie sei aber keine Nötigung.
Broelsch könnte laut Schmidt von Spenden aufs Forschungskonto direkt profitiert haben, indem er sich etwa bessere Reisen leistete. Das Gericht scheint wenig Verständnis dafür zu haben, dass Broelsch eine OP abrechnete, die ein anderer Arzt ausführte.
Nach den Hinweisen kündigten die Verteidiger Gegenvorstellungen an. Verteidiger Jürgen Pauly stellte sechs Beweisanträge: Chirurgische Gutachten sollen belegen, dass bestimmte Patienten keinesfalls lebensbedrohlich erkrankt waren, als Broelsch ihnen lange OP-Wartezeiten nannte. Zweischneidige Anträge: Denn viele Patienten hatten erzählt, Broelsch habe ihren Zustand zunächst als lebensbedrohlich bezeichnet. Stimmen die Anträge, hätte er es möglicherweise wider besseren Wissens gesagt.
07:05
Unschöne Spendenbitte ??? Broelsch hat seinen Berufsstand verraten, und mit ihm viele andere tausend Ärzte, die nur noch auf die Kohle schielen. Zum Kotzen. Heute wird doch kaum noch einer Arzt, weil er helfen will, nee, das nennt man dann Helfersyndrom und lacht sich kaputt über die Idioten...