22-Jähriger für viele Jahre weggesperrt
09.07.2009 | 16:54 Uhr 2009-07-09T16:54:00+0200
Dorsten. Weil er ein neunjähriges Mädchen auf offener Straße missbrauchte, wird der Dorstener Marc V. (22) die nächste Jahre in Gefängnis und Psychiatrie verbringen. Das Landgericht Essen schloss ihn am Donnerstag für lange Zeit weg.
„Es wird eine sehr, sehr lange Zeit, die Sie in einem abgeschlossenen Raum verbringen müssen, um die Allgemeinheit, um kleine Mädchen vor Ihnen zu schützen.” Keinen Zweifel ließ Richterin Luise Nünning am Donnerstag an der Gefährlichkeit des Holsterhausener Marc V., der Anfang Februar auf offener Straße zwei Mädchen überfallen und missbraucht hatte. Wegen Vergewaltigung und versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilte die V. Essener Strafkammer den 22-Jährigen zu acht Jahren Gefängnis. Gleichzeitig wies sie ihn auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.
Kleine Mädchen gesucht
„Schrecklich” nannte die Richterin die Taten des Angeklagten. Von einer fortschreitenden Entwicklung sprach sie, von dem immer stärker werdenden Drang des Angeklagten. Schon 2004 und 2007 war er vom Dorstener Jugendgericht wegen Sexualtaten zu Jugendstrafen mit Bewährung verurteilt worden. Ambulante Therapien brachten keinen Erfolg. Er sucht weiter nach Mädchen, denen er Gewalt antun will. Am 3. Februar spricht er eine Neunjährige in der Nähe des Dorstener Bahnhofes an. Marc V. steht bereits mit geöffneter Hose vor dem Kind, doch es wehrt sich, tritt nach ihm und entkommt.
Die Tat mit dem Handy gefilmt
Einen Tag später hat er wieder eine Neunjährige im Blick. Auf der Lehmbergstraße zerrt er sie mittags ins Gebüsch. Er missbraucht das Kind übel, zwingt es zu sexuellen Äußerungen. Und er filmt alles mit dem Handy. 15 Minuten lang. „Das ist ungewöhnlich und machte es auch für die Kammer zum ersten Mal sichtbar und damit nachvollziehbar, wie schrecklich es für das Kind war”, sagte Richterin Nünning. Sie machte klar, dass die Neunjährige ein Zufallsopfer war, das „in dieser grauenvollen Art und Weise vergewaltigt wurde”. In sachlichen Worten erinnerte sie daran, welche Folgen die Tat auch für die Angehörigen des Opfers hat.
Persönlichkeit ohne Mitleid
Die Kammer richtete den Blick auch auf den Angeklagten und seine kranke Persönlichkeit. Seine Erzählung über eigenen Missbrauch als Kind in einem Haus am Blauen See hatte sich zwar nicht als wahr herausgestellt. Doch er habe als Kind sicher schlimme Erfahrungen gemacht, meinte die Kammer in Anlehnung an Psychiater Dieter Oswald. So habe sich eine Persönlichkeit entwickelt, die kein Mitleid mit anderen Menschen empfinde. Wie lange der Angeklagte in der geschlossenen Psychiatrie behandelt werden müsse, könne niemand sagen. Psychiater Oswald hatte aber Chancen der Behandlung gesehen. Auch für einen Angeklagten wie Marc V. müsse Licht am Ende des Tunnels zu sehen sein, erinnerte die Richterin. Marc V. blickte teilnahmslos ins Leere. Dass er nicht in der Lage sei, Reue zu zeigen und sich bei den Opfern zu entschuldigen, so die Richterin, gehöre zur Krankheit.
07:38
Ein operativer Eingriff kann den Mann von seiner Abart ein- für -allemal befreien. Schließlich ist er krank und braucht medizinische Hilfe.
11:51
für lange zeit wegsperren heisst in deutshland,irgendwann wird wieder ein gutachter sagen.......er ist geheilt...........dann darf er gehen........wird rückfällig.........kommt wieder vor gericht und bekommt vieleicht dann eine gefängnisstrafe.wenn ja wenn nicht wieder ein dummer fehler passiert und er aufgrund dieses fehlers wieder freikommt.
08:38
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10:36
Gott sei Dank, weg mit dem Kerl. Ich bin es leid immer wieder von derartigen Beiträgen in den Medien lesen zu müssen. Die Strafen können nicht hoch genug sein. Mir tun die Opfer und ihre Familien sehr leid und ich hoffe, dass sie gute Hilfe erhalten.
19:33
Merkwürdig nur das die Bewährung bei solchen Taten ausgesprochen wird. Wenn ich auf blonde Frauen stehe, stehe ich auf blonde Frauen. Stehe ich auf Kinder, wird eine Bewährung das nicht ändern und somit ist keine Möglichkeit der Bewährung gegeben.
Unsere Gesetze stammen doch größtenteils aus der Nazizeit um unliebsame Menschen nach Laune zu inhaftieren und festzuhalten. In welchem anderen Land gibt es U-Haft-Zeiten von einem halben Jahr und mehr? Nur in Deutschland.
Langsam glaube ich das Richter, Psychiater, Psychologen, Staatsanwälte und Anwälte selber gefallen und heimliche Sympathie an dieser kranken Abart haben.
17:03
Hallo,
die Bewährungsstrafe hat nichts mit der Gewohnheit einzelner Richter oder Gerichten zu tun. Es ist in Deutschland nun mal Gesetz und auch der andere Fall des Mädchens aus Dorsten ist leider Gottes ein ganz normales Urteil.
Auch ist es richtig das es in vielen anderen Ländern dafür die Todesstrafe gibt. Aber sind wir doch mal ehrlich, wollen wir in diesen Ländern wirklich leben? Man kan sich doch nicht aus jedem Land das heraussuchen was uns gerade passt. In anderen Ländern gibt es zum Beispiel keine oder eine viel schlechtere Absicherung bei Arbeitslosigkeit zum Beispiel, oder das eure Kinder aufgeblähte Bäuche haben weil Sie nichts zu essen bekommen?
Das würdet Ihr dann auch alles lieber haben?
Ich bin der MeEinung man sollte nicht immer nur die Vorzüge eines Landes sehen. Auch ich bin der Meinung, dass unsere Gesetze in vielen Angelegenheiten und Straftatbeständen einfach nicht hart genug durchgreifen, Dieses ist aber sicher nicht die Willkür einzelner Richter oder Gerichte sondern unsere Gesetzgebung.
Man sollte nicht auf den Richtern oder sonstigen Organen des Rechtsstaates rumhacken. Sie tun nur Ihren Job wie jeder andere auch.
12:37
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10:58
Ich weiß auch nicht, warum so einer immer zuerst nur eine Bewehrungsstrafe erhält. Das sollten sich die Gerichte mal abgewöhnen.