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Fünf Monate Haft ohne Bewährung für vorbestraften Schalke-Fan

19.06.2012 | 18:39 Uhr
Fünf Monate Haft ohne Bewährung für vorbestraften Schalke-Fan
Archiv-Foto: Uwe Schaffmeister

Essen.   Lautstarke Schalke-Fangesänge - und das in Essen? Es war nicht der einzige Punkt, in dem sich ein 23-Jähriger nach dem Spiel seines Vereins daneben benahm. Für fünf Monate schickte das Amtsgericht Essen den vorbestraften Mann in Haft. Der Alkohol ist auch das große Problem des Angeklagten.

Lautstarke Schalke-Fangesänge in Schonnebeck, das kam gar nicht gut an! Nach dem Sieg seines Lieblingsvereins, den ein 23-Jähriger am 9. November vergangenen Jahres in einer Wohnung von Freunden mit einigen Flaschen Wein und Bier begossen hatte, gab es richtigen Ärger mit der Nachbarin. Der führte letztlich dazu, dass der junge Mann wegen Beleidigung und Nötigung vor das Amtsgericht musste. Mit fünf Monaten Gefängnis büßt er nun für die Folgen seiner alkoholseeligen Schalke-Begeisterung. Bewährung ließ das Gericht für den vorbestraften Angeklagten nicht gelten.

„Ich hätte mich sehr gerne für die Sachen entschuldigt“, sagt der 23-Jährige reumütig am zweiten Prozesstag. Doch da war die Nachbarin (27) nicht mehr zum Prozess gekommen. Mit den „Sachen“ meint er die Ereignisse jenes Abends, als die 27-Jährige sich durch den Lärm arg gestört fühlte. Ebenso offenbar ihr Hund, der heftig bellte. Es gab Streit im Hausflur. Als „Schlampe“ und mehr beschimpfte daraufhin der Angeklagte die Nachbarin. Als diese zum Handy griff, um die Polizei zu rufen, sah der 23-Jährige offensichtlich rot, war er doch erst wenige Monate zuvor aus der Haft entlassen worden und wollte nichts mit Ordnungshütern zu tun haben. Er wurde handgreiflich, riss der Frau das I-Phone weg. Ob und wie heftig sie dabei verletzt wurde, ließ sich nicht abschließend klären. Dazu kann auch die 43-Jährige nichts sagen, in deren Wohnung der Sieg gefeiert worden war. „Ich hab gespült in der Küche,“ sagt sie als Zeugin. „Ich hab nichts mitbekommen.“ Von Richter Nowatius auf ihre Alkoholisierung angesprochen. Meint sie zögerlich „ ja, da war schon einiges.“ Zu sprechen sei sie nicht mehr in der Lage gewesen.

„Die Trinkerei zieht sich wie ein roter Faden durch seine kriminellen Aktionen“

Der Alkohol ist auch das große Problem des Angeklagten. „Die Trinkerei zieht sich wie ein roter Faden durch seine kriminellen Aktionen“, stellt Nowatius fest. Eine Therapie will der 23-Jährige nicht wirklich. Deshalb sind wohl neue Straftaten zu erwarten, fürchtet das Gericht. Bei einer derartig ungünstigen Sozialprognose kann es keine Bewährung geben. Allerdings durfte er bis zum Haftantritt erst mal nach Hause. Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr bestehe nicht mehr, glaubt das Gericht.

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