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Justiz

Fünf Jahre Haft für brutalen Überfall auf Gastgeber

13.03.2012 | 15:52 Uhr
Fünf Jahre Haft für brutalen Überfall auf Gastgeber
Das Landgericht Essen verurteilte den 25-jährigen Adam P. zu fünf Jahren Haft.Foto: Oliver Müller NRZ

Essen.   Mit 3,18 Promille im Blut verletzte ein 25-Jähriger im vergangenen Jahr einen 38-jährigen Essener mit Schlägen, Tritten und einem Messerstich. Der Mann hatte ihm und einem Freund Unterkunft gewährt. Das Landgericht Essen verurteilte ihn am Dienstag zu fünf Jahren Haft.

Brutal und offenbar ohne jeglichen Skrupel fielen zwei Männer am 6. Dezember vergangenen Jahres über ihren Gastgeber her, der ihnen Unterkunft gewährt hatte. Sie wollten Geld und verletzten ihr wehrloses Opfer (38) in dessen Essener Wohnung lebensgefährlich mit Schlägen, Tritten und einem Messerstich in den Rücken. Gestern gab es die Quittung für einen der Täter. Die VI. Strafkammer des Landgerichtes verurteilte Adam P. (25) wegen versuchten besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft.

Die meisten Menschen wären gar nicht in der Lage eine Alkoholmenge von 3,18 Promille im Blut zu erreichen. Anders der Angeklagte. Er schaffte das, und war sogar noch in der Lage zu prügeln und mit einem Messer zu zustechen. „Erstaunlich für einen jungen Mann“, meint die Richterin.

„Rabiate Art und Weise der Tat“

Adam P., der in seiner polnischen Heimat eine Lebensgefährtin und einen kleinen Sohn hat, leugnete nichts zu Beginn des Prozesses. Allerdings machte er ganz erhebliche Gedächtnislücken geltend. Im Laufe der Verhandlung sei er aber, so die Richterin, „ zunehmend geständig“ geworden und die Kammer glaubte ihm auch seine Reue. Er habe sich wohl selber erschrocken, was er gemacht habe, als er immer nüchterner wurde, vermutet Richterin Wendrich-Rosch. Handelt es sich doch auch um eine Tat, die nicht so ins Bild des jungen Mannes passt. Er brachte eine einzige Vorstrafe wegen „Erschleichens von Leistungen“ mit in die Verhandlung.

Verteidigerin Petra Makalowski beantragte viereinhalb Jahre Haft für ihren Mandanten. Staatsanwältin Katharina Rayer wollte ihn für fünfeinhalb Jahren im Gefängnis sehen. Unter fünf Jahren „ ging es nicht, angesichts der rabiaten Art und Weise der Tat“, sagt die Richterin. In fast niederträchtigen Weise habe man die Gastfreundschaft des Opfers ausgenutzt.

Brigitte an der Brügge

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Kommentare
14.03.2012
08:19
Fünf Jahre Haft für brutalen Überfall auf Gastgeber
von ruhry | #2

Dann hat er ja jetzt einen neuen "Gastgeber" gefunden. Sogar 5 Jahre "all inclusive". Hoffentlich in einem polnischen Knast und nicht in BO oder DO mit "Freigang".
Ironie aus!

14.03.2012
06:28
Selten
von Erbeck1 | #1

Normalerweise wird Alkohol doch bei unserer Justiz immer zum "Freispruch" . Unabhängig von der Gewöhnung des Täters ist dieses Urteil selten und es wird keinen richtungsweisenden Charakter haben , da bin ich mir sicher !

Aber wie gesagt , das Urteil überrascht mich angenehm - möglicherweise zählen bei polnischen Lndsleuten aber auch die ersten 2,0 Promille gar nicht und werden als Einstiegsberechnung gewertet .

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