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Fünf Euro fürs Porno gucken

06.03.2008 | 20:22 Uhr

PROZESS. 43-Jähriger missbrauchte minderjährige Stieftöchter über sechs Jahre lang mindestens 70-mal. Urteil: vier Jahre Haft.

Seine Stieftochter geht gerade mal ins vierte Schuljahr, als der heute 43-Jährige mit seinen sexuellen Übergriffen beginnt - und später auch die drei Jahre ältere Schwester belästigt. Sechs lange Jahre dauert das Martyrium der Kinder - bis zum November 2007.

Das wahre Ausmaß kennen wohl nur der 43-jährige Angeklagte und seine Opfer. Die V. Strafkammer des Landgerichts geht immerhin von 70 Fällen aus. Sie verurteilte den Stiefvater deshalb gestern zu vier Jahren Haft.

Ans Licht kommt die Sache, weil eine der jungen Frauen ihrem Freund davon erzählt. Die Mutter bekommt vom Leiden ihrer Töchter nichts mit, obwohl ihr Mann das ältere Kind sogar missbrauchte, wenn sie sich nur in einem anderen Zimmer aufhält. Auf der Eckbank in der Küche kommt es zum Geschlechtsverkehr, da ist die Stieftochter gerade 14. Zwei Jahre lang geht das weiter, in der Gartenlaube, im Eltern-schlafzimmer, in Sauna und Schwimmbädern von Gebäuden, in denen der Hausmeister arbeitet. In einem Fall muss sich das Mädchen im Wohnzimmer Pornos angucken. So auch die jüngere Schwester im Dezember 2006. Fürs Ausharren bekommt sie fünf Euro.

Die Schwestern hatten sich auf eine Aussage vor Gericht vorbereiten, weil der Mann, der bei ihnen die Vaterrolle spielte, bislang alles abgestritten hatte. "Es ist schwer, dazu zu stehen", sagt Richter Knut-Henning Staake, macht dem Angeklagten aber klar, dass die Beweislage erdrückend sei und deutet Strafmilderung an. Er weist auf frühere Aussagen der Opfer hin, in denen sie ihre Gefühle schildern. "Es gibt Dinge, die kann man sich nicht ausdenken." Eine Stieftochter habe berichtet: "...da habe ich gedacht,was Schlimmeres, als du mir angetan hast, kann mir keiner antun".

Zu ihrer Erleichterung müssen die Mädchen nicht aussagen. Sie setzen sich, sichtlich angegriffen, neben Nebenklagevertreterin Imke Schwerdt-feger. Diese betont, sie hoffe, dass das Geständnis nicht nur der Strafmilderung diene.

Der Angeklagte wirkt beim Geständnis unbeteiligt. "Ja", "Ja", "Ja" - gleichgültig nickt er die Vorwürfe ab, die Staake ihm vorhält. Der Richter glaubt, es sei "eigenes Entsetzen über das, was Sie gemacht haben". Denn über seine Motive redet der Mann nicht. Nur soviel: "Es tut mir Leid".

BRIGITTE AN DER BRÜGGE

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Kommentare
11.03.2008
11:06
Fünf Euro fürs Porno gucken
von Black Rose | #1

Das Urteil ist wieder mal zu lasch- Täter gehen vor Opfer,leider.

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