Frauenarzt aus Essen muss Namen von anonymem Samenspender nennen
06.02.2013 | 11:57 Uhr 2013-02-06T11:57:55+0100
Hamm/Essen. Sarah P. ist auf dem Weg zur Identität ihres leiblichen Vaters einen Schritt weiter. Das Oberlandesgericht Hamm hat am Vormittag entschieden, dass der Essener Frauenarzt Thomas Katzorke den Namen des Mannes preisgeben muss, mit dessen Samenspende die 22-Jährige aus dem Sauerland gezeugt worden ist.
Großer Medienrummel im Oberlandesgericht Hamm am Mittwochvormittag. Etliche Fernsehsender haben sich mit ihren Kameras platziert. Um 11 Uhr spricht das Gericht sein mit großer Spannung erwartetes Urteil: Der renommierte Frauenarzt Thomas Katzorke muss den Namen des Mannes nennen, mit dessen anonymer Samenspende ein Kind gezeugt worden ist.
Das Gericht gab damit der 22-jährigen Sarah P. Recht, die gegen den Arzt auf Herausgabe der Identität ihres Vaters geklagt hatte. Die Kammer begründete ihren Entschluss damit, dass das von Katzorke gegenüber dem Samenspender zugesicherte Recht auf Anonymität geringer wiege als das Recht der Klägerin auf die sogenannte "Kenntnis der eigenen Abstammung".
Sichtlich verschüchtert vom großen Medienaufgebot, so berichten Prozessbeobachter, habe Sarah P. das Urteil zu ihren Gunsten mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Seine Mandantin habe Katzorke "oft genug" im Vorfeld nach den Daten ihres Vaters gefragt, berichtete ihr Anwalt nach dem Urteil. Ab einem bestimmten Punkt aber sei dann der Weg zur richterlichen Entscheidung unausweichlich gewesen.
Unfruchtbar: Das ist keine Diagnose, die eine Frau oder ein Mann heutzutage hinnehmen muss. Die „Babymacher“ – tatsächlich nennt sich das Essener Team rund um den Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke so – sind in allen erlaubten Methoden geübt, die einem Paar zum Wunschkind verhelfen. Die...
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wollen Sarah P. und ihr Anwalt nun auf dem Weg der Zwangsvollstreckung gegenüber Katzorke durchsetzen. Der Arzt hatte stets behauptet, über Karteikarten zur Identität des leiblichen Vaters nicht mehr zu verfügen. Das äußerte Zweifel an dieser Aussage.
10 000 Spenderkinder in Essen gezeugt
Das Urteil hat zudem Grundsatz-Charakter. Auch andere per Samenspende gezeugten Kindern können sich darauf berufen, um die Namen ihrer leiblichen Väter zu erfahren. Katzorke selbst und sein Anwalt blieben dem Urteilsspruch am Mittwoch fern. Bundesweit sollen bislang 100 000 Kinder mit einer Samenspende gezeugt worden sein, davon rund 30 000 in Katzorkes Essener Zentrum Novum .

10:33
naja das grundrecht ist nun einmal das grundrecht. allerdings sollten für solche kinder dringends regelungen getroffen werden. haben sie erbrecht? ja oder nein? wenn ja, wie normal gezeigte kinder? haben sie anspruch auf unterhalt? wenn ja, die selbe höhe wie normal gezeugte?
oder handelt es sich dabei einfach nur um eine formalie.
so wird es weniger samenspender in deutschland geben (da wirklich einige des geldes wegen spenden und nicht solche konsequenzen tragen kann und will)
aber ich wette die ganze nummer wird auf sich warten lassen und es gibt die ersten schwarzen schafe, die jetzt schon mit den hufen scharren
15:30
Wer halbwegs bei klarem Verstand ist, wird von derartigen "Spenden" zukünftig absehen.
#44 und #46 haben völlig Recht.
22:55
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23:45
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So ungefähr habe ich mir diese Person auch vorgestellt. Gestern war sie auch in RTLs Stern Tv zu "bewundern". Einfach nur traurig!!!
21:09
Vor diesem Urteil war die Situation der Spender - grob formuliert so - dass man Paaren gegen eine Gebühr hilft, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Keine weiteren Pflichten, keine weiteren Rechte.
Zukünftig werden die Pflichten (evtl. Unterhalt, Berücksichtigung in der Erbfolge, ...) auf den Spender verlagert. Potenzielle Spender werden rar werden. Es werden weniger Kinder geboren werden, insbesondere werden weniger Kinder in "geordneten" familiären Systemen aufwachsen. Ein Meilenstein in einer sterbenden bzw. alternden Gesellschaft.
Sofern unser Familienministerium ein Interesse daran hat, bessere kinderfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es zwingend erforderlich, die Rechtssituation so zu ändern, dass auch zukünftig potenziellen Spendern keine Rechte zukommen, aber auch keine Pflichten auferlegt werden können.
neben Rechten auch auf Pflichten verzichten kann. Denn dann würde, wie im aktuellen Fall, eine Vereinbarung zuungunsten Dritter getroffen.
19:06
Hmm, ich versteh nicht wirklich was die frau bewegt. ich kenne meinen vater auch nicht. ich könnte über seine tochter wohl kontakt aufnehmen, aber warum? ausser einen winzigen teil meiner erbinformationen teile ich mit dem mann überhaupt nichts. ach ja, doch, meinen namen. aber weiter bring tmich das im leben auch noch.
gut, wenn ich ne Karriere in ner neonazi organisation anstrebe oder hauptberuflicher ausländerhasser sein will, da ist sowas schon wichtig. wobei, will ich mir echt mein eigenes weltbild zerstören? :D
19:04
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19:03
Allen Paaren die sich ein Kind wünschen kann man jetzt nur raten einen Urlaub in Aarhus Denmark machen und dort die Bank mal auf zu suchen die unterscheiden nämlich zwischen Anonym und nicht Anonym. weil hier in Deutschland werden es Garantiert demnächst sehr viel weniger werden und dementsprechend auch teurer
19:02
#kuhgummikuh | #42
Und wo steht dies? Ich kenne da aber andere Urteile des BGH
18:30
Kinder, deren leibliche Väter sich lebenslang nicht um sie gekümmert haben, können keinesfalls zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
In dem fall leider doch sogar Erben ist möglich ist zwar kompliziert aber durch aus machbar und ich Wette das es nicht lange dauert bis es der erste macht