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Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen

13.10.2009 | 08:06 Uhr
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen

Essen. Ein Essener Autofahrer hat sich mit Erfolg gegen die Stadt gewehrt. Das Ordnungsamt hatte ihn fälschlicherweise des Falschparkens bezichtigt. Und als Reaktion auf seine Beschwerde hin das Bußgeld erstmal auf fast 50 Euro verdoppelt.

Den Eindruck eines Querulanten macht Ralf Wattenberg nicht. Aber als die Stadt Essen das 25-Euro-Knöllchen wegen Falschparken nach seinem Einspruch kurzerhand auf 48,50 Euro erhöhte, endete seine Zurückhaltung. „Dann muss man zum Anwalt gehen.” Ergebnis: Er hat korrekt geparkt, und die Stadt ist dabei, die Fehleinschätzung ihrer Verkehrsaufseher in der Selmastraße zu korrigieren.

Parkverstoß vorgeworfen

Die rege Bautätigkeit in dieser Citystraße am Rande des Bankenviertels sorgte offenbar für die Verwirrung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Ralf Wattenberg hatte seinen Wagen am Abend des 22. Mai dort abgestellt. Als er zurückkehrte, stand der Abschleppwagen bereit und fuhr leer, aber keineswegs umsonst, wieder weg. Der Vorwurf der Verkehrsaufseher gegen den 49-jährigen Bocholder: „Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch andere: Erhebliche Sichtbehinderung für Fußgänger und Fahrzeugführer.” 25 Euro Verwarnungsgeld sollte der Kaufmann zahlen, dazu noch 153 Euro für die Leerfahrt des Abschleppwagens.

Einspruch eingelegt

Das sah er nicht ein, legte Einspruch ein und dokumentierte die Parksituation mit Fotos. „Ich wusste, dass ich Recht habe.” Denn durch die damals gültige Einbahnstraßenregelung in der Selmastraße stand sein Auto nicht vor dem Zebrastreifen, wie auf den ersten Blick zu vermuten war, sondern dahinter. „Und das ist erlaubt, keine Frage”, bestätigt jetzt Peter Rehberg, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt auf Anfrage der WAZ. Im Sommer sah seine Behörde das noch anders. Wattenbergs Einspruch wurde am 17. August abgelehnt. Das 25 Euro teure „Knöllchen” wurde gleichzeitig in ein Bußgeld in Höhe von 48,50 Euro umgewandelt.

Anwältin eingeschaltet

Der Autofahrer blieb hartnäckig, ging zur Bottroper Rechtsanwältin Marit Jethon. Die begründete den Einspruch genauer: Dass man beim Parken vor Überwegen zwar fünf Meter Abstand einhalten muss, dahinter aber nicht. Amtsrichter Gerd Hamme stellte das Verfahren wegen des Bußgeldes ein: „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.”

"Man muss sich melden"

Auch die Abschleppkosten muss Wattenberg nicht fürchten. „Als wir den Fall geprüft haben und unseren Fehler erkannten, haben wir darauf natürlich verzichtet.” Sie hätten auch bei anderen Autofahrern, die an dieser Stelle zu Unrecht verwarnt wurden, die Fehleinschätzung der Verkehrsaufseher korrigiert. Alle hätten sie aber noch nicht erfasst. Rehberg: „Man muss sich melden.”

Stefan Wette

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Kommentare
15.10.2009
19:33
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von ambestentipper | #14

@ 10
Bochold ist ein Stadtteil der wunderbaren Ruhrpottmetropole Essen.
Mein Tipp zum besseren Kennenlernen der Essener Stadtteile:
http://www.youtube.com/watch?v=JPuQ_xCz7Ks

15.10.2009
13:59
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von Olaf olba B. | #13

Wo liegt eigentlich Bochold?
Oder ist es doch ein 49 jähriger Bochol_t_er?

14.10.2009
19:40
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von maerkle | #12

Jau, kenn ich alle.

Wie wird man eigentlich Politesse ?
Kriegt man da eine leistungsabhängige Bezahlung (je mehr Knöllchen, je mehr Geld)

Gibts fürs Abschleppen besondere Prämien?

14.10.2009
16:41
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von bumas | #11

Politessen in Essen

lassen Motorräder abschleppen weil sie neben der vorgesehenen Parkfläche stehen

lassen Handwerker abschleppen weil sie ihre Sachen nicht durch die ganze Innenstandt tragen

sind bei Regen im Trockenen

haben Kollegen beim Ordnungsamt, die kaum ins Auto passen

haben meistens zeweifarbige Frisuren

14.10.2009
08:19
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von socke01 | #10

@ #6

Das heißt Vergewaltigungsakt,weil der Verkehrsteilnehmer ja von der Stadt vergewaltigt worden ist... (Ironie aus)

13.10.2009
19:29
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von motobear | #9

Es ist nach meiner Meinung ein Taktik der Stadt Essen:
Es wird kurz vor Erreichen der 3-Monats-Verjährungsfrist ein Bussgeldgescheid herausgehauen, welches die ursprüngliche Strafe um € 20,-- Verwaltungskosten plus € 3,50 Auslagen erhöht.
Selbst wenn ein Bussgeldverfahren eingestellt wird oder vor Gericht auf Kosten der Landeskasse beendet wird oder das Bussgeld oder die Verwarnung zurückgenommen wird, die Stadt Essen bekommt IMMER ihre € 23,50 Verwaltungskosten, entweder vom Gericht durch Freispruch oder vom verwarnten und später freigesprochenen Verkehrsteilnehmer.
Ich persönlich nenne das nur SCHAMLOSES ABKASSIEREN! Begründung der Stadt ist immer die gleiche: Es ist ein Verwaltungsakt entstanden, der bezahlt werden muss....

13.10.2009
13:08
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von immer noch wieder | #8

.
„Als wir den Fall geprüft haben und unseren Fehler erkannten, haben wir darauf natürlich verzichtet.” Sie hätten auch bei anderen Autofahrern, die an dieser Stelle zu Unrecht verwarnt wurden, die Fehleinschätzung der Verkehrsaufseher korrigiert. Alle hätten sie aber noch nicht erfasst. Rehberg: „Man muss sich melden.”

Alle Achtung - da muss erst ein Rechtsanwalt kommen und dem Ordnungsamt per Gerichtsurteil eins auf die Nase geben, bis der Amtsschimmel aufwacht und zum Traben kommt. Es ist schon eine Zumutung das - nach Eingabe des Angehörten - immer noch nicht eingesehen wird das das Ordnungsamt im Unrecht ist.
Eine Frechheit ist es schon wenn es nach einem ergangenem Urteil u. a. in dieser Sache lapidar dann heißt: Sie hätten auch bei anderen Autofahrern, die an dieser Stelle zu Unrecht verwarnt wurden, die Fehleinschätzung der Verkehrsaufseher korrigiert. Alle hätten sie aber noch nicht erfasst. Rehberg: „Man muss sich melden.” Und das trotz Computer im Ordnungsamt. Der Bürger sollte schon Zeitung lesen damit zu unrecht erhobene Gebühren auf Antrag (Bitte- Bitte-Bitte - womöglich vor Peter Rehberg im Kniefall !!!) zurückfordern werden. Vieleicht sogar noch mit einer Bearbeitungsgebühr als Krönung.

Die einzige Konsequenz darf hier nur lauten, dass Peter Rehberg, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt, alle bisher entstandenen Kosten aus seiner eigenen Geldbörse bezahlt; trotz seines Status bei der Stadt Essen.

13.10.2009
09:54
Essener wehrt sich erfolgreich gegen Knöllchen
von Stellar86 | #7

Ich hatte auch mal ein Knöllchen an der Scheibe. Parken im Halteverbot
Leider war nirgendwo ein Schild zu sehen, was dieses Knöllchen rechtfertigte. Ich hab mich beschwert und das Verfahren wurde eingestellt...

Naja, da war wohl einer ganz schön müde und hat Schilder gesehen wo keine waren...

13.10.2009
09:29
Blockierter Kommentar.
von von der Ruhr | #6

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

13.10.2009
09:28
Blockierter Kommentar.
von Parkscheinuser | #5

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