Essener unterliegt vor Gericht im Streit um Handy-Masten
12.01.2012 | 17:50 Uhr 2012-01-12T17:50:00+0100
Essen. Ein Burgaltendorfer ist gegen den Antennen-Wald von 18 Mobilfunkmasten in seinem Stadtteil durch die Instanzen gezogen. das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage nun ab, die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts, das einen Abbau entschieden hatte, seien mittlerweile verfallen, so die Bergündung.
„Tal der Ahnungslosen“ nannte man zu DDR-Zeiten das Gebiet rund um Dresden, weil dort kein West-Fernsehen zu empfangen war. Eine ähnliche Situation durch einen Rückfall in „Vor-Handy-Zeiten“ wollte die Stadtverwaltung Essen für den Bereich Burgaltendorf unbedingt verhindern. Ein Antennenwald aus 18 Mobilfunkmasten auf dem Hochhaus Alte Hauptstraße 88–90 hätte nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Franz Dyckmanns als Besitzer von zwei Eigentumswohnungen in diesem Haus erwirkt hatte, endgültig abgebaut werden müsse n. Die Anlage sei „optisch zu laut“, hieß es.
Funkloch verhindern
Die Kommune erließ daraufhin zwar auch eine so genannte Beseitigungsverfügung, verhandelte aber gleichzeitig mit dem Betreiber, wie im Interesse der vielen tausend Handy-Nutzer in Burgaltendorf ein Funkloch auf Dauer verhindert werden könnte.
So dauerte es ungefähr eineinhalb Jahre, ehe die Antennen entfernt wurden. Aber eine Lösung war schon in Sichtweite. Die Funkstäbe wurden nur vier Monate später durch neue ersetzt. Die waren kleiner und vermutlich sogar leistungsstärker. Und sie wurden „eingehaust“, wie Bautechniker sagen. Nur gen Himmel waren sie noch frei, rundherum wurden sie auf dem scheinbar verlängerten Aufzugsschacht bis auf kleine Nadelspitzen durch Wände nahezu unsichtbar gemacht. Dafür erteilte die Stadt wie vorher besprochen eine Befreiung von den baurechtlichen Bestimmungen.
Anwohner Franz Dyckmanns , der sich mit großem Aufwand in vielen Jahren das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts erkämpft hatte, fühlte sich ausgetrickst. „Ich kann ihn ein bisschen verstehen“, meinte der Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dort hatte der Bürger wegen der Genehmigung erneut die Stadt verklagt. Ohne Erfolg: Die Klage wurde abgewiesen.
Kein „Taschenspielertrick“
Denn die Gründe für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig waren weggefallen. Die alten Masten waren in der Umgebung so massiv und dominant sichtbar, dass die Leipziger Richter von einer völligen Aufweichung des reinen Wohngebietes sprachen. Es sei der Eindruck eines Gewerbegebietes entstanden. Da aber nun die neuen Masten nicht mehr zu sehen waren, zog dieses Argument nicht mehr. Und im Eilverfahren teilte auch das Oberverwaltungsgericht Münster bereits diese Meinung. Einen „Taschenspielertrick“, wie Klägeranwalt Dr. Frank Roesner es formulierte, konnten die Richter in dem Verhalten von Stadt und Funknetzbetreiber, einer Tochter der Telekom, nicht entdecken.
Und das eigentliche Hauptmotiv des Klägers gegen die Funkmasten zeigte weder gestern noch im vorherigen Prozessmarathon Wirkung: Die Gesundheitsgefahr , die nach seiner Ansicht von der Antennenstrahlung ausging. Alle Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht stufen die Gefahr für die Gesundheit als sehr gering ein. Zahlreiche Gutachten sowie eine Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz würden das belegen.
„Grenzwerte werden eingehalten“
„Alle Grenzwerte werden eingehalten“, betonte der Richter. Deshalb wurden Vorwürfe des Klägeranwalts, wegen der Funkantennen sei in Burgaltendorf die Sterberate höher, Kopfschmerzen und Übelkeit träten vermehrt auf, als reine Stimmungsmache gewertet, die auf die Emotionen ziele und keinen sachlichen oder gar wissenschaftlichen Hintergrund hätten.
Klägervertreter Dr. Roesner versicherte auf Befragen, er werde seinem Mandanten empfehlen, dieses Verfahren erneut durch die Instanzen zu treiben. Das wird vermutlich erneut Jahre dauern.
Aktenzeichen: 5 K 4329/10
14:19
Man wird es kaum glauben, man kann auch Handynetze sicher stellen, ohne dass die Gesundheit gefärdet wird,
aber das schmälert den dicken Gewinn!
Immer treu dem Motto der Mensch ist für den Gewinn da, nicht der Gewinn für den Menschen.
13:40
@1 Der Gedanke ist mir auch sofort gekommen. Wir wollen alle die Bequemlichkeit haben, aber es darf nichts in unserer Umgebung uns einschränken.
Hat der Herr kein Handy?
09:22
in Schwesen,
wo die Gesundheit der Menschen vor denm bedingungslosen Kohle-machen steht, wäre das nicht so gebaut worden.
Schutz vor Elektrosmog ist in Deutschland ist nicht auf der geleichen Stufe wie der Schutz vor Raucher.
07:13
Eigentlich ist die Kommentarfunktion hier völlig überflüssig. Denn, hätte damals schon jemand bei den anfänglichen Bercihten zu dem Thema den Hinweis mit der gegenüberliegenden Kirche gelesen, dann wäre der Besitzer der Wohungen zufrieden gewesen und die Strahlenbelastung hätte nur die Kirche belastet. Ausserdem wäre dadurch ja auch jede Menge Geld in die Gemeindekasse geflossen.
Aber auch die MA von derwesten.de scheinen nur wie gewohnt in die Kommetare zu schauen, ob sie zu blockieren. Nährwert für weitere Reportagen daraus zu ziehen wäre ja auch zu aufwändig.
Also von mir aus kann die Kommentarfuntkion auf derwesten.de auch abgeschafft werde, einen Nutzwert sehe ich nicht mehr...
22:25
Klar, dass der Anwalt seinem Mandanten den Ritt durch weitere Instanzen rät. Da klingelt dann wenigstens die Kasse des Advokaten.