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Verbraucherzentrale hält „Abmahnungen für angreifbar“

Verbraucherzentrale hält „Abmahnungen für angreifbar“

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Sexting Foto: dpa
Zehntausende Internetnutzer haben in diesen Tagen Abmahnungen einer Anwaltskanzlei erhalten. Sie sollen illegal Pornofilme beim Online-Portal Redtube angeschaut haben. Jetzt geht ein Essener Anwalt gegen die Abmahnung vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Essen. 

Einen schlüpfrigen Film mit dem Titel „Glamour Show Girls“ soll er sich auf der Porno-Plattform Redtube angeschaut haben. So steht es in dem Anwaltsschreiben, das Frank Schulz vor einigen Tagen in seinem Briefkasten fand. 250 Euro soll er zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben; denn er habe eine „Urheberrechtsverletzung an dem Werk“ begangen.

Er ist einer von Zehntausenden, die in den letzten Tagen Abmahnungen von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen, kurz U+C, erhielten. Alle sollen sie zahlen, weil sie sich angeblich illegal Pornos im Netz angeschaut haben. Mandantin von U+C ist die Schweizer Firma The Archive, die die Rechte an den Filmchen hat. Frank Schulz, der eigentlich anders heißt, suchte den Essener Anwalt Alexander Hufendiek auf; er will gegen die Abmahnung gerichtlich vorgehen – als erster.

Worum geht’s genau?

„Leider sind wir noch die einzigen, die diese Sache jetzt vor Gericht klären wollen. Auch im Sinne der anderen Betroffenen“, sagt Urheberrechtsspezialist Hufendiek. „Wir sind der Ansicht, dass mein Mandant keine Urheberrechtsverletzung begangen hat.“ Zumal sein Mandant nachweisbar besagtes Werk überhaupt nicht konsumiert habe. Doch auch abgesehen davon sei das Anschauen von Videos beim Streaming-Portal Redtube nicht rechtswidrig. Denn Nutzer würden hier – anders als bei sogenannten Filesharing-Tauschbörsen – keine Filme zur weiteren Verbreitung hochladen.

Eine der Grundfragen in diesem Fall lautet: Woher hatte U+C überhaupt Namen und Anschriften zehntausender Nutzer? Und warum sind bislang offenbar nur Telekom-Kunden betroffen? Das Landgericht Köln ordnete auf Antrag der Abmahn-Kanzlei die Herausgabe von Daten Tausender Nutzer an. Verwunderlich: Warum war das Gericht offenbar bereit, derart sensible Daten einfach freigeben zu lassen?

Warum gibt es Kritik am Kölner Landgericht?

„Letztlich ist das schon ein Armutszeugnis für das Gericht“, findet der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter. Auch bei ihm hätten sich „an die Hundert“ Menschen gemeldet, nachdem sie von U+C abgemahnt worden waren. Seiner Meinung nach hätten die Richter offenbar nicht ganz verstanden, dass es im vorliegenden Fall eben nicht um illegales Filesharing gehe, sondern um ein Portal, bei dem die angebotenen Filme nicht heruntergeladen oder weitergegeben werden. „Der Antrag ist von Urmann und Collegen so formuliert, dass man zu einem falschen Schluss kommen könnte“, so Vetter. Dass bisher ausschließlich die Adressen von Telekom-Kunden herausgegeben worden seien, habe System, schätzt Vetter: „Die Telekom ist der größte Anbieter, also kann ich hier auch die meisten Adressen bekommen.“

Was sind die Argumente der Abmahner?

Spätestens aber die Telekom hätte nach Vetters Ansicht merken müssen, dass es nicht um illegales Filesharing, sondern um das Anschauen von Filmen, die nicht gespeichert oder vervielfältigt werden, handelt. „Wäre da jemand fix gewesen, hätte er im Sinne der Kunden Beschwerde beim Landgericht einlegen können.“

U+C argumentiert derweil: Das Portal biete sogenanntes „Progressive Downloading“ an. Dabei würde die Filmdatei temporär auf der Festplatte gespeichert. Das sei so nicht richtig, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW; an sie wenden sich in diesen Tagen hunderte Hilfesuchende. „Bei Filmportalen wie Redtube werden nur Datenfragmente gespeichert und während des Anschauens sofort wieder überschrieben“, erklärt sie. Eine ganze Filmdatei werde also nie gespeichert. „Es ist rechtlich umstritten, ob das illegal ist oder nicht.“

Was ist eigentlich mit dem Datenschutzgesetz? 

Brisant ist: An die IP-Adressen der Nutzer kam The Archive mithilfe einer Firma namens itGuard. Die wiederum nutzte die Software GLADII, um die IP-Adressen abfischen und speichern zu können. Eine Software zur Überwachung von „Download-Portalen“, die „ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten“, heißt es im U+C-Antrag, der in Teilen auf anwalt24.de veröffentlich ist. Weil bei Redtube aber keine Filme zum Download angeboten werden, kann diese Software hier eigentlich gar nicht greifen. „Woher also hat The Archive die IP-Adressen?“, fragt Rechtsanwalt Udo Vetter. Man könne vermuten, dass über zugeschaltete Werbung IP-Adressen abgegriffen worden seien. „Sollte das stimmen, hätten wir es mit einer erheblichen Verletzung der Datenschutzgesetze sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu tun“, sagt Vetter.

Woher The Archive die IP-Adressen hat, das will auch Alexander Hufendiek klären. Für seinen Mandanten hat er eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. „Wir wollen eine Grundsatzentscheidung und eine klare Auskunft darüber, wie die Abmahner an die Daten gekommen sind“, sagt er.

Was tun, wenn man betroffen ist?

Indes hat Thomas Urmann von U+C angekündigt, dass die Abmahnwelle „erst der Anfang“ gewesen sei. Es werde noch viele weitere Tausend Abmahnungen geben, sagte Urmann in einem Gespräch mit dem Kölner Anwalt Christian Solmecke, dessen Inhalt jener auf seiner Homepage wbs-law.de veröffentlicht hat.

Wie sollte man reagieren, wenn plötzlich Post von U+C im Briefkasten liegt? „Auf keinen Fall irgendwas zahlen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene sollten sich in jedem Fall Rat suchen, etwa bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale. „Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens sollten Abgemahnte unbedingt auch Beschwerde beim Landgericht Köln gegen die Herausgabe der Adressen einlegen.“ Einfach ignorieren sollte man das Schreiben aber auf keinen Fall.

Mindestens 50 Fälle bei der Verbraucherzentrale in Essen

Bei der Verbraucherzentrale Essen stehen derzeit besorgte Menschen mit Urmann-Abmahnungen Schlange. Hinzu komme, dass es Trittbrettfahrer auf der Porno-Abmahnwelle gebe, die E-Mails verschicken, erklärt Margret Schulte, Leiterin der Verbraucherzentrale.

Bereits 50 Bürger haben sich mit den Abmahnschreiben der Urmann-Anwälte bei dieser Verbraucherzentrale gemeldet. „Hinzukommen mindestens noch mal genauso viele Menschen, die die Mails von Trittbrettfahrern erhalten haben“, sagt Schulte. Die Mails haben es in sich: Im Anhang befindet sich eine Zip-Datei mit Computer-Viren. „Die Mails löschen, auch aus dem Papierkorb und einen Virenscanner aktivieren“, rät Schulte.

Was spricht gegen die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen?

Indes beruhigt Anwalt Udo Vetter: „Schlaflose Nächte sollte das keinem bereiten.“ Denn es gebe zwei klare Hürden, die die Abmahnung ausbremsten: „Erste Hürde: Streaming ist keine Vervielfältigung von Inhalten, also meines Erachtens legal.“ Zweite Hürde: Die Quelle muss offensichtlich rechtswidrig sein. Das ist bei Redtube nicht der Fall.“ Dasselbe gelte auch für Portale wie Youtube. „Wenn sich die Rechtsauffassung, dass das Ansehen von Filmen auf Internet-Portalen möglicherweise illegal sei, durchsetzen würde, dann würde unsere Internetkultur, wie wir sie kennen, vollkommen zusammenbrechen. Denn dann müsse ja jeder, der sich ein Katzen-Video bei Youtube anschaut, damit rechnen, dass er abgemahnt wird.“ Denn vielleicht sei ja derjenige, der das Video hochgeladen hat, nicht der Urheber. Der wiederum könnte dann alle Nutzer, die sich sein Werk bei Youtube angeschaut haben, abmahnen lassen.

Letztlich sei das Abmahnschreiben von U+C schon wegen eines Formfehlers unwirksam.´Denn die Forderung im Unterlassungsschreiben gehe über die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung hinaus. Das sieht auch Iwona Husemann so: „Außerdem wird nicht darauf hingewiesen, dass man sich nicht per Unterlassungserklärung zu einer Geldzahlung verpflichten muss“, so Husemann. Das aber sehe der Gesetzgeber vor.