Essen
Es hat sich ausgefunkt
08.01.2009 | 11:33 Uhr 2009-01-08T11:33:00+0100UMWELT. Franz Dyckmanns kämpft seit Jahren gegen Mobilfunkmasten in Burgaltendorf. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm jetzt Recht.
Wie weiland Don Quichotte gegen Windmühlen - so kämpft Franz Dyckmanns seit Jahren gegen einen Wald aus Mobilfunkmasten. Während der Ritter von der traurigen Gestalt vergebens gegen seine geflügelten Gegner anrannte, geht der 69-Jährige aus Burgaltendorf als strahlender Sieger hervor; das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab jetzt seiner Klage gegen die Stadt Recht. Diese habe den Netzbetreibern die baurechtliche Befreiung allzu leichtfertig erteilt [Az: 10A2999/07].
Nicht weniger als 18 Antennen an fünf Masten hatten drei große Mobilfunkunternehmen seit 2002 auf das Dach des Mehrfamilienhauses an der Alten Hauptstraße in Burgaltendorf gesetzt. Dyckmanns, der gleich nebenan wohnt, mochte sich dies nicht gefallen lassen und trat den Rechtsweg durch die Instanzen an. Seine Ausdauer wurde belohnt. Eine solche Massierung von Mobilfunkmasten wie an der Alten Hauptstraße verändere den Charakter des Ortsteils nachhaltig und sei deshalb nicht zulässig, urteilte das OVG und ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erst gar nicht zu. Dyckmanns Rechtsbeistand, der Essener Anwalt Frank Roeser, spricht von einer "schallenden Ohrfeige für die Stadt" und misst dem Richterspruch grundsätzliche Bedeutung bei. So einfach wie die Stadt Essen könnten es sich Kommunen künftig nicht mehr machen. Hintergrund: Mobilfunkmasten bedürfen zwar keiner Baugenehmigung, werden sie aber wie an der Alten Hauptstraße in reinen Wohngebieten errichtet, muss die Stadt dem Rechnung tragen und genau hinsehen. Alles, was über einen Funkmast hinausgeht, erachtet das Gericht zumindest als kritisch.
Das Rechtsamt will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob die Stadt gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde einlegt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht diese nicht zulassen, dürfte an der Alten Hauptstraße bald Funkstille herrschen. Die Netzbetreiber werden sich andere Standorte suchen müssen. Stadtweit gibt es nach Angaben der Verwaltung 244 Standorte für Mobilfunkanlagen, wieviele Masten in reinen Wohngebieten stehen, blieb gestern offen.
16:04
Hier ist der Link:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/10_A_2999_07urteil20081217.html
Für die vorschnellen Schreiber hier drüber:
Die Entscheidung hat, wie geahnt, nichts mit den Handy-Wellen zu tun; die diesbezüglichen Grenzwerte wurden eingehalten. Es ging alleine um die Zulässigkeit einer gewerblichen Anlage im reinen Wohngebiet.
NL aus Berlin
10:23
#21 Hat jemand das genaue Urteil vorliegen ?
Link etc. .......
15:24
Ich habe den Eindruck, kaum einer hat die - gute - Darstellung des Stoffs dieses Rechtsstreits in der oben stehenden Nachricht der NTZ genau gelesen. Es ging doch offensichtlich überhaupt nicht um die Schädlichkeit der Handy-Funkantennen sondern ausschließlich um das bauordnungsrechtlich unzulässige Monstrum einer Anlage mit 18 Antennen an 5 Masten! Das hätte - wohlgemerkt nur aus diesen ästhetischen - Gründen nicht zugelassen werden dürfen. Die Entscheidung ist somit völlig in Ordnung und hat nichts mit allgemeiner Handy-Feindlichkeit o.ä. zu tun. Dasselbe würde bei monströsen Werbeplakaten, Lichtmasten, Dachspeichern etc. gelten. Auch die muss ein Gericht ggf. verbieten. Keine Sorge; die Handy-Unternehmen werden das Problem ohne Beeinträchtigung des Empfangs schon lösen und die Antennen unsichtbar machen oder verkleinern. Das wird für sie vielleicht ein bisschen teurer. Na und: Keiner hat das Recht, aus Ersparnisgründen unsere Städte zu verschandeln.
Dass da drunter ein ebenfalls hässliches Haus steht, ist natürlich auch nicht schön, berechtigt aber nicht dazu, den Hässlichkeiten dieser Welt noch eine weitere hinzuzufügen.
15:19
Man müßte das Urteil bzw. über was da genau geurteilt wurde,. kennen. Das geht nun mal nicht aus dem Bericht mit seinen Allgemeinplätzen hervor.
14:51
Natürlich sind einige dieser Standorte nicht schön. Aber machen wir uns doch nichts vor. Es geht diesem Herrn nicht um das Aussehen, nur mit allen anderen Argumenten ist er gescheitert. Niemand kann heute noch ernsthaft behaupten das Mobilfunkantennen krank machen und so entscheiden auch die Gerichte. Also hat sich dieser Rentner was Neues überlegt. Na und das hat ja dann auch geklappt. Wollen wir wirklich wieder in Zeiten von stinkenden Telefonzellen zurück? Mobilfunk ist schließlich nicht nur Spaß sondern auch nützlich, hilfreich und manchmal sogar lebensrettend.
PS Ich arbeite bei Vodafone und befasse mich seit Jahren mit dem Thema.
20:05
#17 und wo komm der Rest her . Wohl nur aus der Welt der Esoterik
. Wie in dem angeführten Link der Verdummung !
Ansonsten sollte man erst das Urteil kennen damit man weis um was -es genau- geht .Das geht nicht aus obigen Bericht nicht hervor. Und über Geschmack lies sich immer schön streiten...... .
15:46
Mobilfunk ist also harmlos ?
Lesen Sie mal nach, wieviel Watt eine Antenne wirklich hat (keinesfalls 15W, wie hier behauptet wird) und wo der Unterschied zwischen der biologischen Wirkung von Rundfunk und Mobilfunk liegt,
Aufwachen ! Wir werden von der Industrie verarscht!
www.kinder-und-mobilfunk.de
09:23
@michaausessen: Natürlich würde ich das tun. Insbesondere bei dem hier abgebildeten Haus, aber auch problemlos bei dem meiner Wohnung gegenüber. Warum denn auch nicht?
20:51
Wie weit ist eigentlich Sender Langenberg mit 5 * 100.000 W entfernt? Gegenüber 15 W beim Mobilfunk...
Sektorisierte Antennnen (3 Stück für einen Vollkreis von 360 Grad). + 3 reine Empfangsantennen für Diversity * 3 Netzbetraiber = 18 Stück. Das passt.
#4: Das waren aber wohl alles Empfangsantennen. Dies stahlen nun mal keine Leistung ab.
18:05
All denjenigen, die das Urteil des OVG Münster so heftig kritisieren, möchte ich die Frage stellen, ob sie dem Wust aus Mobilfunkmasten genauso offen gegenüber ständen, wenn diese unmittelbar in ihrer eigenen Nachbarschaft oder gar auf dem eigenen Hausdach errichtet würden. Auch die Unschädlichkeit dieser hässlichen Ungetümer ist noch längst nicht erwiesen. Hauptsache, man ist überall und jederzeit erreichbar. Dass sich beispielsweise andere Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln von den dauerklingelnden und piepsenden Handys gestört fühlen könnten, kommt diesen egoistischen Zeitgenossen überhaupt nicht in den Sinn.
Was waren das doch für Zeiten, als es keine Handys gab und die Menschen noch direkt miteinander kommuniziert haben!