Ermittler werfen Prof. Broelsch Betrug vor
06.11.2008 | 21:56 Uhr 2008-11-06T21:56:11+0100ANKLAGE. Schwere Vorwürfe der Staatsanwälte gegen den suspendierten Top-Chirurgen. Der aber wittert "Rufmordabsichten".
Vielleicht muss man es sich vorstellen, wie in einem Western. Bloß, dass sich in diesem Film beide Seiten davon überzeugt zeigen, dass sie die Guten sind. Die Ermittler von der Staatsanwaltschaft genauso wie der Hauptdarsteller im weißen Kittel - Prof. Dr. Christoph Broelsch. Der sieht sich unschuldig verfolgt, wittert gar "Rufmordabsicht" bei den Strafverfolgern.
Allerdings wäre es seinem Ruf mehr als abträglich, wenn die Wirtschaftsstrafkammer im kommenden Jahr für erwiesen halten würde, was die Staatsanwälte jetzt in anderthalbjähriger Recherche gegen den 64-Jährigen zusammengetragen und zur Anklage gebracht haben. Broelsch soll zwischen Februar 2002 und Juli 2007 in 39 Fällen von Patienten oder deren Angehörigen für die Bevorzugung bei Operationen Geld gefordert haben. In 20 Fällen habe er den Eindruck erweckt, dass den Todgeweihten nur dann schnell geholfen werde, wenn sie seinem Forschungskonto eine Spende zukommen ließen. Das erfüllt nach Ansicht der Ermittler den Vorwurf der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, in acht Fällen in Tateinheit mit räuberischer Erpressung. Delikte, die mit Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren zu ahnden sind. Rund 230 000 Euro an "Spendengeldern" sollen auf diese Weise zusammengekommen sein.
Dass es Spenden gegeben hat, streitet Prof. Broelsch nicht ab. Er habe auf diesem Weg auch Kassenpatienten eine Chefarztbehandlung ermöglicht und gleichzeitig Geld für die Forschung und damit zum Nutzen für Patienten hereingeholt. Eine unsachgemäße Verwendung der Spendengelder wird ihm auch nicht zur Last gelegt, wohl aber, dass durch diese Art der Abrechnung dem Uni-Klinikum der Anteil von 35 Prozent entgangen ist, den es bei einer privatärztlichen Abrechnung hätte bekommen müssen - die Ermittler bringen elf Fälle dieses "gewerbsmäßigen Betrugs" zur Anklage.
Broelschs Anwälte wollen die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den suspendierten Klinikchef verhindern. Ein entsprechender Antrag werde der Wirtschaftsstrafkammer zugehen. Sollten die Richter diesem Antrag stattgeben und keine Gerichtsverhandlung ansetzen, käme dies rechtlich einem Freispruch gleich.
Freigesprochen fühlt sich Prof. Christoph Broelsch auch von dem Vorwurf des Organhandels. Denn ein Vorwurf wegen Verstößen gegen das Transplantationsgesetz wird ihm in der jetzt vorgelegten Anklage nicht gemacht.
Allerdings, so die Staatsanwaltschaft Essen gestern, gehe man diesen Vorwürfen genauso nach wie möglichen Steuerhinterziehungen und weiteren Betrugsdelikten zum Nachteil des Uni-Klinikums. Man munitioniert sich schon mal: Die Ermittlungen in diesen Punkten seien nur noch nicht abgeschlossen. Klingt beinahe so, als würde es noch lange dauern, bis in dieser Wild-West-Geschichte die letzte Patrone verschossen ist.
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