Entmachtet Gerichtsurteil aus Köln Essens Bürger und Politiker?
25.10.2012 | 19:31 Uhr 2012-10-25T19:31:00+0200
Essen. Ratlos im Rathaus der Stadt Essen: Die Juristen glauben, dass wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln neben den Bürgern auch die Politiker beim Job-Sparpaket gar nichts zu melden haben. Denn laut Urteil dürfe bei einer Vielzahl von Einschnitten, die direkt auch die Bürger betreffen, nur der Oberbürgermeister beschließen, wo es langgeht.
Es ist ein Katalog der Zumutungen – für die Mitarbeiter im Rathaus in Essen genauso wie für die Bürger dieser Stadt: 690 Stellen will die Verwaltung abbauen, den Personal-Etat so bis Ende 2015 um knapp 32 Millionen Euro stutzen – indem Bürgerämter schließen und die Doppelstreife seltener auf Achse ist, indem Bibliotheken die Öffnungszeiten verringern, VHS-Kurse gestrichen und allerlei andere Serviceangebote der Stadt eingestellt werden.
Eine Initiative wollte die Kürzungen bei den Bibliotheken nicht hinnehmen, startete ein Bürgerbegehren – und wurde vor zehn Tagen vom OB mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln jäh gestoppt. Begründung: Bei den Maßnahmen im Rathaus gehe es um „die innere Organisation der Gemeindeverwaltung“, und da sind Bürgerbegehren unzulässig.
Bei der Kommunalwahl im Jahr 2009 in Essen wurde SPD-Politiker Reinhard Paß zum neuen Oberbürgermeister von Essen gewählt.
Was den städtischen Juristen erst im Nachhinein so richtig aufging: Wenn sie den Gedanken der Kölner Richter folgen, sind nicht nur die Bürger beim großen Job-Sparpaket außen vor, sondern auch der Rat der Stadt Essen. Denn auch „im Gewande“ eines Sparpakets , so heißt es im fraglichen Urteil, bleibt eine Organisations-Entscheidung des OB allein seine Sache – und „diese hätte ihm der Rat gegen seinen Willen auch nicht entziehen können“.
...und alle anderen gucken zu
Reinhard Paß – als OB seit einigen Monaten zusätzlich Rechtsdezernent – ließ diese Sichtweise seiner Juristen am Mittwoch im Ältestenrat auch der Politik zukommen und erntete dort in Teilen Fassungslosigkeit. Denn dass bei einer Vielzahl von Einschnitten, die direkt auch die Bürger betreffen, nur einer beschließen darf, der OB nämlich, und alle anderen gucken zu, das will manchem partout nicht in den Kopf.
Bedeutet das nicht die Entmachtung der vielen gewählten Vertreter durch einen einzigen und seinen Apparat? Ist das nicht genau das Gegenteil dessen, was man allerorten propagiert? Mehr Bürgerbeteiligung? Mehr Mitsprache?
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17:36
Mich interessiert, wer von denen, die hier mit einem von Paß angeführten Urteil argumentieren, dieses wirklich gelesen hat. Es sind die wenigsten, und noch weniger kennen das Urteil unter http://openjur.de/u/135514.html , das dem "Paßersatz" sehr sehr enge Grenzen in der Auslegung des von ihm gerne zitierten §26 setzt. Hier bitte mal die Note 27 lesen und verstehen.
Daß Paß dieses Urteil nun nicht gerne sieht, und auch nicht in seine Erwägungen mit einfezieht dürfte klar sein.
19:03
Genau. Und ist es nicht genau das, was von den meisten Essenern als "Selbstbedienungsladen" bekrittelt wird?
Steht Essen vor vergleichbaren Städten etwa großartig, glanzvoll, haushaltssaniert und historisch geschützt da?
Oder sprechen wir hier von der Stadt der Bausünden, der Verfilzung und Pöstchenschieberei, der leblosesten City im Ruhrgebiet, der Abholzung und des künstlich provozierten Verkehrsinfarkts?
Wenn es irgendetwas gibt, was man hier abschaffen muss, so ist das "seit Jahr und Tag geübte politische Praxis"...
17:36
Tja, da hat unser OB wohl zum ersten mal wirklich etwas zu sagen.
Mal sehen was er draus macht.
Aber keine Sorge, die mit guten Posten versorgten SPD genossen im Rathaus werden schon zu vereiteln wissen, dass es zu hart wird.
Auch wenn ich jetzt vielleicht einigen Mitarbeitern in der Verwaltung Unrecht tue.
Bei einem Blick auf unsere Stadt fragt man sich schon öfter mal, was die den ganzen Tag so tun.
Planvoll, koordiniert, oder Professionell sind viele Dinge jedenfalls nicht.
Und da fällt es natürlich leicht, an dieser Stelle Einsparungen zu fordern.
Eins steht fest: Gespart werden muß auf jeden Fall!
Was das Urteil für unsere Demokratie bedeutet, könnte das Bundesverfassungsgericht abschließend klären.
15:13
- wie immer wenn´s um die Beschäftigten der Verwaltung geht - seinen üblichen Schmonz absetzen, ohne das die Moderatoren dagegen vorgehen.
Ich kann´s nur halten, wie bei der Antwort, die er schon gekriegt hat: Laaaaangweilig.
12:02
Man stelle sich einmal vor die Kommunen, könnten noch Gewinne aus den ausgelagerten und Heute von Privat betriebenen Bereichen ziehen.
Aus den privatisierten Energiebetrieben, ausgelagerten Bildungsunternehmen, oder Transportunternehmen (es ghibt noch viel mehr) könnten hier Milliarden für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, dass hat doch Politik bewust an die Wirtschaft veruntreut und verscherbelt und Heute gehen Sie an die Taschen der Bürger.
Merkt das denn auch mal Einer ?
11:56
690 Stellen will die Verwaltung abbauen, den Personal-Etat so bis Ende 2015 um knapp 32 Millionen Euro stutzen.macht nach adam riese......46376,80 pro kopf.........man was geht es den leuten bei der stadt schlecht.so viel kohle fürs nix tun ist schon ne hausnummer.
*gähn
Aasgeier ist bestimmt bei der Stadt beschäftigt!
10:53
Wat isser denn nun? Komischer Sparkommissar, der uns alles wegstreichen will, gleichzeitig aber mal wieder genug Geld hat, um teure Juristen für noch teuere Gutachten zu bezahlen. Mit dem Geld was er da für einen Juristen ausgibt, lassen sich wohl mindestens 5 Kinderspielplätze erhalten - oder? Bleibt ihr da dran vom Westen und werdet uns mitteilen, wie teuer dieses Gutachten wird, damit da jmenad nach seinem Gutdünken handeln kann?
Ist doch immer dasselbe: 1 Berater wird bezahlt, um 100 Leute zu entlassen, und der Berater bekommt dafür soviel wie diese 100 Leute in 10 Jahren zusammen bekommen würden.
08:20
Wenn ich mich echt entsinne, war es eine Entscheidung des Rates, insgesamt 1000 Stellen in der Verwaltung abzubauen.
Wird dort jetzt dumm geguckt, weil der OB diese Entscheidung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzt?
Genau da liegt der Hase begraben. Ich frage mich auch, wie der Rat guten Gewissens gegen die Streichungen stimmen will, wenn er vorher den 1000-Stellen-Abbau beschlossen hat...
08:12
Enn paar Mann muss der OB schonn behalten. Wenner sagen würde, ich mach alles selps, die andern können sich alle en neuen Job suchen, dann würden die ja massenweise bei ihm auffe Matte stehn. Datt ging praktisch wohl nich. Aber solange er allet geregelt kricht, isset seine Sache, wer watt macht.
07:36
Ist doch garnicht so schwer, auch für rechtlich Unbedarfte: Der Rat entscheidet über das WAS, die Verwaltung über das WIE ! Der Rat kann z.B. die Verwaltung beauftragen, ein Büro zur Förderung der Erforschung des südtibetanischen Zwerghamsters einzurichten - Wer und wieviele da sitzen, welche Farbe der Schreibtisch hat, ob man Tintenstrahl- oder Laserdrucker verwendet und das zu verwendende Logo ist aber nicht Sache des Rates und auch keiner Bürgerbegehren ! Und das hat das vielzitierte Urteil anscheinend mal festgestellt, was jedem normal denkenden Menschen einleuchten sollte, weshalb offensichtlich auch keine Revision eingelegt wurde.
Könnte man ein Bürgerbegehren gegen/für jeden Furz einer Verwaltung richten, wäre die Verwaltung ja handlungsunfähig !
wie sie meinen ists mitnichten. Beispielsweise hat der Rat in der Vergangenheit sogar ueber 20 oder 40 Cent Eintrittspreiserhöhungen in städtischen Einrichtungen abgestimmt. Soll ein "vom Volk" in freier Wahl gewähltes Gremium dann nicht auch über die Streichung von 690 Stellen, welche massive Verschlechterungen für die Bürger zeitigen werden, ebenso abstimmen dürfen. Ich meine JA!
Die Rechtslage hat Asgeier für jeden verstädlich, klipp und klar beschrieben. Der OB ist auch Chef der Verwaltung und muß auch so handeln wie ein Chef in einem Konzern. Alles andere ist Wunschdenken von Tagträumern.