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Europagericht

Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig

23.09.2010 | 12:10 Uhr
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
Der katholische Organist Bernhard Schütt hatte vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Foto: Kerstin Kokoska

Essen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Essener Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt. Die katholische Kirche habe gegen den Schutz des Privatlebens verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung des Organisten Bernhard Schütt aus Essen als unrechtmäßig bezeichnet. Die katholische Kirche hatte ihm wegen Ehebruchs gekündigt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den 53-Jährigen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.

Die Richter gelangten im Prozess zu dem Schluss, dass Schütt zwar vertraglich zugesagt habe, die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten, was sein Recht auf Privatleben „in gewissem Maße einschränkte“. Diese Zusage habe die Kirche aber nicht als „eindeutiges Versprechen“ verstehen dürfen, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Auch hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Organist aufgrund seiner Qualifikation nur sehr schwer eine andere Arbeit außerhalb der Kirche habe finden könne.

Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt und ist nicht endgültig: Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen, indem sie eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts fordert. (AFP)

DerWesten

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Kommentare
23.09.2010
22:16
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
von Stankowait | #5

Eine Frechheit dieser Organisation Katholische Kirche.
Da verliebt sich jemand in eine andere Frau und zeugt ein Kind. Ist es nicht das was Christen ehren sollten? Da wird jemand geächtet weil er Mensch ist und unzählige Kindesmissbraucher aus diesem Club kommen am Ende straflos davon.

23.09.2010
14:19
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
von Übernahme einer Gebietsherrschaft in der Bananenrepublik | #4

Er kann sich jederzeit von der Bezirksregierung
in Düsseldorf in der Moorenstraße eine Genehmigung als
Fachlehrer für Musik
ausstellen lassen.

Aber, Vorsicht:
Dort sitzt auch ein klerikaler Spinner,
allerdings von der Scientology-Sekte,
also dem verlängerten, gewalttätigen
Arm der K-Kirche,um Demokratische
und Verfassungstreue Lehrkräfte erst
gar nicht zum Schuldienst zuzulassen.

23.09.2010
14:15
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
von Klerikaler Aufstand gegen die Demokratie | #3

Der Organist soll sich nicht zu früh freuen,
Er wird für die Verfassungsgemäßen Freiheiten, und Bürgerrechte , die er einforderte, sein Leben lang verfolgt werden:

Die Katholische Kirche krallt sich gerade
die WestLB in Düsseldorf.
Selbstverständlich verdeckt und diskret
über die Vatikan Bank und mit dieser
agierenden LZB Bayern in München.

Die Sterntalerchen werden also weiter
in die Schatulle des Heiligen Vaters
nach Rom fließen, auch wenn in der BRD
die Kirchen leer bleiben.

Egal, welchen Landtag die NRW-Bevölkerung
dann wählt, DIE BANK und somit das Sagen,
hat dann allein der Papst, auch in Düsseldorf !

Dazu noch ein, zwei erzkatholische Staatsanwälte und Ricther in jedem Gerichtsbezirk installiert, und fertig ist die
Unumschränkte Herrschaft über die Bevölkerung.

Es kommt nämlich systemunabhänig immer nur darauf an, wer in den Institutionen sitzt und wer somit Strafe oder Anträge vereitelt und Strafe und Anträge gewährt.

Eine interessannte Form der Indirekten Herrschaft des Mittelalters gegen die Moderne, jetzt auch
wieder in NRW.

23.09.2010
13:22
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
von fallalu | #2

Es kann nicht wirklich in Herrn Schüths Sinne sein, wieder in seiner alten Gemeinde eingestellt zu werden. Erstens wurde seine Stelle längst wieder besetzt, zweitens hätte er durch den Strukturwandel nicht nur einen neuen Arbeitgeber, sondern auch einen erweiterten Aufgabenbereich ohne erhöhte Bezahlung (er war mal Dekanatskantor; diese Aufgaben müssen seine Kolleginnen und Kollegen nun nach Änderung des Stellenprofils im Rahmen ihrer normalen hauptamtlichen Tätigkeit miterledigen). Seine künstlerischen Neigungen würde er kaum noch ausleben können; schon jetzt klagen andere Kirchenmusiker über die weniger gewordene Zeit für die Vorbereitung eigener Konzerte. Das Vertrauensverhältnis zu den Chören und den übrigen Gläubigen in der Pfarrei (die nicht nur die alte Gemeinde umfasst) wird immer gestört bleiben, auch bei denjenigen, die ihn bisher nur durch die Medienberichterstattung und vom Hörensagen kannten. Er wird zwar immer seine Fans haben, die all die Jahre zu ihm gehalten haben, aber es gibt eben auch die anderen, die wissen, wie viel Leid er durch seine Entscheidung und sein Handeln über seine Familie und seine Gemeinde gebracht hat.

Wenn man etwas vertraglich zusagt, ist das bindend. Wie die Richter darauf kommen, dass solche Zusagen keine eindeutigen Versprechen sein müssen, bleibt mit schleierhaft.

Herr Schüth kann zwar tatsächlich nur als Kirchenmusiker arbeiten (was, wenn man die Jahre und Mühen des Studiums bis zur notwendigen Qualifikation mit der tatsächlichen Tätigkeit heutzutage und der teilweise respektlosen Behandlung durch andere hauptamtliche Mitarbeiter vergleicht, nicht wirklich erstrebenswert ist), da die Zeit, in der man ihn noch zum Schulmusiker hätte umschulen können, nun vorbei ist. Dieses Problem haben aber auch viele andere Kirchenmusiker, die sich kirchlicherseits nie etwas haben zuschulden kommen lassen und die aus betrieblichen Gründen kurz vor der Unkündbarkeit wegen ausreichend langer Betriebszugehörigkeit noch gekündigt wurden und sich mehr oder weniger erfolgreich nach anderen Stellen umgesehen haben.

23.09.2010
12:16
Entlassung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig
von Mokkamann | #1

Toller Artikel?! Was heißt denn Rüge? Muss er wieder eingestellt werden oder nicht? Journalismus ist mehr als nur Agenturmeldungen copy&pasten.

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