Eisflächen in Essen werden trotz Frost nicht freigegeben
07.02.2012 | 16:57 Uhr 2012-02-07T16:57:00+0100
Essen. Trotz des anhaltenden Frostes werden die Eisflächen im Essener Stadtgebiet nicht freigegeben. „Auch die kleinen Gewässer in den Parkanlagen sind nicht sicher“, warnt Jeanette Kern vom Presseamt und weist daraufhin, dass es ohnehin nicht erlaubt sei, öffentlich zugängliche Eisflächen zu betreten.
Die Eisflächen im Stadtgebiet werden trotz des anhaltenden Frosts nicht zum Betreten freigegeben. „Auch die kleinen Gewässer in den Parkanlagen sind nicht sicher“, warnt Jeanette Kern vom Presseamt und weist daraufhin, dass es ohnehin nicht erlaubt sei, öffentlich zugängliche Eisflächen zu betreten. „Das ist in dem Beschluss der Stadt Essen vom 1. Dezember 2002 festgehalten.“
Die momentane Kälte lasse zwar die Gewässer zufrieren; um eine tragende Eisdecke zu erhalten, müsse es allerdings dauerhaft so kalt bleiben. „Mindestens drei bis vier Wochen“, sagt Eckhard Spengler von Grün und Gruga, „und da es wieder wärmer werden soll, sind die Eisflächen auf keinen Fall sicher.“ Die zugefrorenen Wasserflächen im Grugapark seien überprüft worden. Auch wenn sie auf den ersten Blick zum Eislaufen einluden, rät Spengler dringend davon ab, die Flächen zu betreten: „Oft sind bereits Risse in der Eisdecke, dann wird es gefährlich.“
12:32
#2
Da Eisflächen statisch nicht auf Tragfähigkeit überprüft werden können, egal wie lange es friert, hat das Verbot ausnahmsweise nichts mit "sich-aus-der-Verantwortung-stehlen" zu tun, sondern damit, den Bürger vor seiner eigenen Dummheit und Nachlässigkeit zu schützen.
Sollten Sie es allerdings vorziehen, trotz Verbots aufs Eis zu gehen, nur weil Sie sich nicht bevormunden lassen wollen und um "denen da oben" eins auszuwischen: nur zu! Aber Erwarten Sie kein Mitleid...
11:29
Genau darum geht es ja auch. Um die Haftung, aus der sich die Städte im übrigen in vielen Beeichen mehr und mehr, bis vollständig rausnehmen.
Ob nun auf Gehwegen Warnschilder auf die eigenverantwortliche Nutzung (Wegschäden) hinweisen, ob nun die Geschwindigkeit wegen Straßenschäden erheblich gesenkt werden, ob nun Friedhöfe und öffentliche Anlagen nicht im Winter abgestreut werden, oder ob nun Eisflächen nicht mehr betreten werden dürfen.
Dies alles hat System, soll mögliche Kosten sparen, und bietet, wenn möglich überdies auch noch die Möglichkeit, die Zuwiderhandlung eventuell kostenpflichtig zu machen.
Gruß
22:31
Nonsens dieser Artikel. Wie die Stadtsprecherin schon sagt, ist es ohnehin nicht erlaubt öffentlich zugängliche Eisflächen zu betreten. Niemand übernimmt die Haftung bei Unfällen.