Stadt Essen hat in der Frage der A 40-Blitzer das Ziel verfehlt
28.12.2012 | 18:22 Uhr 2012-12-28T18:22:00+0100
Essen. NRZ-Redakteur Jörg Maibaum zur Abschaltung der A 40-Blitzer und wieso die Stadt in dieser Frage ihr Ziel verfehlt hat. Im aktuellen Fall hat man sich sogar recht schnell und ohne Not in einen Argumentationsengpass gestolpert, aus dem nur noch schwer herauszukommen ist.
Der erzieherische Effekt der Kameraüberwachung auf der A 40 hat sein Ziel nie erreicht, war der Stadt aber immer als Vorwand gut genug, wenn es darum ging, Vorwürfe einer Wegelagerei auf Kosten der Autofahrer vom Tisch zu wischen. Doch Lügen und all deren Verwandte haben bekanntlich kurze Beine, mit denen man nicht allzu weit kommt.
Im aktuellen Fall hat man sich sogar recht schnell und ohne Not in einen Argumentationsengpass gestolpert, aus dem nur noch schwer herauszukommen ist. Denn das erklärte Ziel einer größeren Verkehrssicherheit wurde so weit verfehlt, wie die Behörden sich durch ihren Zickzackkurs zwischen Geld eintreiben und Reden schwingen selbst die Glaubwürdigkeit genommen haben, was die eigentlichen Gründe der Radarüberwachung angeht.
Nun, nach Auswertung der Auslösezahlen, wird man mutmaßlich feststellen müssen, dass die Geschwindigkeitsverstöße einerseits unverändert zahlreich sind, es andererseits aber seltener gekracht hat – was aber vermutlich einzig und allein dem Ausbau der Autobahn zu verdanken ist. Folgen die Verantwortlichen nun ihrer eigenen Denke, existiert somit kein Unfallschwerpunkt mehr. Ergo hat es sich ausgeblitzt.
Mehr Rückgrat beweisen
Blitzgescheit ist allerdings anders. Denn genau das gegenteilige Handeln wäre von Amts wegen angesagt, angesichts Hunderter nachgewiesener Geschwindigkeitssünden Tag für Tag: Wer über Gebühr gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei erwischt wird, wie er mit seinem Leichtsinn Unbeteiligte gefährdet, muss spürbar ausgebremst werden. Nur Konsequenz kann einen Deut mehr Sicherheit bringen.
Dafür sollten Stadt und Landesbehörden durchaus bereit sein, mehr Rückgrat zu beweisen: Auch damit sie vor den Anschuldigungen einer Wegelagerei ausgerechnet derer, die zur Kasse gebeten werden, nicht buckeln müssen.

22:55
Hab ich was verpasst? gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen neuerdings nur an "Unfallschwerpunkten"? Hab ich in der Fahrschule anders gelernt...
11:56
Kommentar weit weg von § 1 der Straßenverkehrsordung.
Leute, es ist doch nicht nur so, dass diese Raser evtl das Leben anderer und ihrs gefährden.
Jeder Raser betreibt Körperverletzung gegen die Anwohner!
Aber das sieht die Autofahrerlobby nicht, sie stecken voll in ihrer verkappten, gefährlichen Ideologie "freie Fahrt-für freie Bürger"
Dieser Spruch taugt nur für den 0-Tarif beim ÖPNV
23:17
Blitzgescheit ist noch einmal ganz anders. Denn das Verstoßen gegen Verkehrsregeln findet hauptsächlich nicht bei Geschwindigkeitsgeboten statt.
Wer "mit seinem Leichtsinn Unbeteiligte gefährdet", mißachtet die Vorfahrt anderer, biegt verbotenerweise ab, wendet bei durchgezogener Linie, benutzt den Fahrtrichtungsanzeiger nicht, fährt unter Medikamenteneinfluss und sonstigen Wahrnehmungsstörungen, mißachtet das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen, behindert und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer absichtlich und ist rücksichtslos gegen Schwächere im Verkehr.
DAS ist der tägliche Wahnsinn, und hier gibt es die meisten Opfer im Verkehr. Und speziell diese o.g. Kandidaten fordern gern härtere Maßnahmen gegen das Übertreten von (wie auch diesem Fall nachgewiesen falschen, weil zu niedrig angesetzten) Geschwindigkeitsgeboten. Und dies nicht weil sie Menschen schützen wollen, sondern weil sie für die Teilnahme am Strassenverkehr recht untauglich sind.