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„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“

18.05.2011 | 18:39 Uhr
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts parkte auf der Holsterhauser Straße mitten im absoluten Halteverbot.

Essen. Da traute Leser Markus Kopryna seinen Augen kaum: Ein Fahrzeug des Ordnungsamtes stand an der Holsterhauser Straße im Halteverbot - auf der gegenüberliegenden Seite verteilte ein Mitarbeiter Knöllchen. Wir haben nachgefragt, ob dieses Sonderrecht tatsächlich gilt.

Das Fahrzeug vom Ordnungsamt steht mitten im absoluten Halteverbot. „Das darf doch nicht wahr sein“, staunte Markus Kopryna bei diesem Anblick auf der Holsterhauser Straße. Spontan zückte der 36-jährige IT-Berater sein Handy, machte ein Foto und schickte es an unsere Redaktion.

Das Absurde an der Situation sei, sagt Kopryna, dass der Mann vom Amt nur Augenblicke zuvor auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Knöllchen an den Wischer eines Kombis geheftet habe, da dieses Auto dort verkehrswidrig parkte – nämlich ebenfalls im absoluten Halteverbot. „Dann hätte er sich doch auch selbst ein Knöllchen schreiben müssen, oder?“, staunt Kopryna. „Mir leuchtet nicht ein, warum die Mitarbeiter des Ordnungsamts tun dürfen, wofür sie andere bestrafen.“

Kopryna fragte nach. „Der Mann sagte, er sei darauf angewiesen im absoluten Halteverbot zu parken. Sonst sei ja nichts frei. „Meinen Hinweis, dass kaum 20 Meter entfernt mehrere Parkplätze frei seien, nahm er achselzuckend zur Kenntnis.“ Die Antwort des Knöllchenschreibers: „Bis ich da eingeparkt hab, ist der Falschparker doch längst verschwunden.“ Auch das verwundert Kopryna: „Dann hätte er ja gar keinen Strafzettel schreiben müssen, weil sich die vermeintliche Verkehrsbehinderung doch schnell von ganz alleine erledigt hätte.“

„Die Mitarbeiter des Ordnungsamts dürfen im absoluten Halteverbot stehen“

Fragt man beim Ordnungsamt nach, ob das, was unser Leser auf der Holsterhauser Straße beobachtet hat, so in Ordnung geht, erhält man ein klares Jein zur Antwort. Grundsätzlich gilt: „Die Mitarbeiter des Ordnungsamts dürfen im absoluten Halteverbot stehen“, sagt Rüdiger Wittkat, Leiter der Abteilung Verkehrsüberwachung. „Wir erfüllen eine hoheitliche Aufgabe und genießen daher per Gesetz gewisse Sonderrechte, die uns von einigen Beschränkungen der Straßenverkehrsordnung befreien.“

Dass sich Menschen über so etwas aufregen können, weil der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen werde, ist im Ordnungsamt bekannt: „Intern haben unsere Mitarbeiter daher die Anweisung, nicht von diesen Sonderrechten Gebrauch zu machen, sofern es nicht unbedingt nötig ist.“ Dabei gelte aber die Regel: „Die Mitarbeiter entscheiden situationsabhängig vor Ort, wie sie dafür sorgen können, dass eine Behinderung beseitigt wird und der Verkehr vernünftig fließen kann.“

Ob der Knöllchen-Schreiber nun etwas übereifrig zu Werke gegangen ist, vermag Wittkat aus der Ferne nicht zu beurteilen. Dafür räumt er aber mit einem alten Vorurteil auf: „Es gibt für unsere Mitarbeiter keine Fallzahlvorgaben und keine Provisionen, wenn sie besonders viele Strafzettel schreiben.“

 

Tobias Appelt

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Kommentare
23.12.2011
15:28
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von is_klar | #23

Dürfen Fahrkartenkontrolleure während der Ausübung ihrer Tätigkeit schwarz fahren?

25.08.2011
18:32
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von Slawina | #22

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Ordnungsämter sind nicht einmal erwähnt, ergo geniessen die Mitarbeiter keine Sonderrechte.
Von dringend kann schon gar nicht die Rede sein.

Herr Wittkat lügt entweder dreist oder hat genauso wenig Ahnung wie seine Politessen.

25.08.2011
09:53
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von curney | #21

man sollte kein mitleid mit den ausführenden organen des ordnungsamtes haben,denn wenn sie das abitur gemacht hätten, brauchten sie solchen denunzierenden arbeiten nicht nachgehen!

25.08.2011
09:29
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von unverstanden | #20

Diese Art der Überwachung hatten wir in Deutschland schon einmal, nur die Uniformen waren dort dunkler!
Nur heute heissen diese halt Politessen oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Aufgaben sind fast gleich!

20.05.2011
13:52
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von moin-moin | #19

Diese Möchtegernpolizisten-innen haben bestimmt Quoten. Auch ihr Verhalten gegen die Zahlbürger ist mehr als hochnäsig und entspricht beiweitem nicht dem Benehmen unserer Polizei! Das überaus schnelle Bestellen des Abschleppers läßt Provisionen vermuten!

20.05.2011
11:23
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von trickflyer | #18

#17 ich auch nicht.man malt sich gerne solche paragraphen bei der stadt.das verhalten dieser komiker ist schon oberdreist.

19.05.2011
18:34
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von Pauljen | #17

Klare Frage, bitte klare Antwort, laut welchem Paragraph der Straßenverkehrsordnung hat das Ordnungsamt, bzw. ihre Mitarbeiter, Sonderrechte? Ich kenne keinen.

19.05.2011
13:52
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #16

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

19.05.2011
13:36
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von olude | #15

Das Foto sagt alles!!!!

19.05.2011
12:23
„Das Ordnungsamt darf im Halteverbot stehen“
von AchimR | #14

Wer keine Probleme hat, der sucht welche. irgendwie nach Sommerloch...

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