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Das lange Warten aufs Scheingeschäft

13.08.2009 | 20:04 Uhr
Das lange Warten aufs Scheingeschäft

US-Leasing-Deal zur U-Bahn bremst Projekte aus

Auf diesen Brief, diese E-Mail wartet er nun schon seit Wochen, er hofft auf eine gute Nachricht, aber bislang gibt es – nichts, kein Lebenszeichen. Das ist im Prinzip erstmal kein Grund, sich Sorgen zu machen, denn Norbert Meier harrt ja nicht der Post seiner verschollenen Liebsten, sondern eines vor Juristen-Kauderwelsch wohl nur so stau-benden Schreibens der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Shearman & Sterling.

Thema: die Sache mit dem Handelshof, der geplante Verkauf, sie wissen schon, die Antwort auf die simple Frage: Dürfen die in Essen das?

Gefragt werden müssen die Amis, weil unterm Handelshof die U-Bahn-Röhre verläuft, und die gehört seit jenem komplizierten Hin- und Rück-Miet-Geschäft namens „Cross Border Leasing” zumindest nach dem Recht des Staates New York einem Investor aus den USA. Und zwar – wenn der 2002 abgeschlossene Deal nicht vorzeitig abgewickelt wird, mindestens bis zum 2. Januar 2031.

Meier ist im Rechtsamt der „responsible officer”, der verantwortliche Beamte also, der zusehen muss, dass die Stadt nicht mit einer falschen Zuckung, mit einem ungenehmigten Verkauf gigantische pauschalierte Schadensersatz-ansprüche auslöst. Also fragt man lieber. Und wartet.

Es ist dieses Warten, dieses Vorherfragen, das sich – mal abgesehen von Not leidenden Vertragspartnern der Finanzbranche – mittlerweile als nervtötender Hemmschuh der Stadtentwicklung entpuppt: Schon beim Einkaufszentrum Limbecker Platz musste man Fallstricke umgehen, dann bei der Rathaus-Galerie, beim Hauptbahnhof, beim Handelshof, demnächst womöglich beim Schweinemarkt in Altenessen oder anderswo überm U-Bahn-Streckennetz; immer dann, wenn dort ein Investor mal ein größeres Rad drehen will. Denn immer rollt unten drunter die nach Ami-Land verleaste U-Bahn her.

Druckmittel gegen die Vertragspartner, die Vorhaben zu genehmigen oder wenigstens mal einen Schlag ran zu machen? Gibt's offenbar nicht, und Meier mahnt auch zur Geduld: „Dass wir seit Wochen warten, ist kein Grund zur Beunruhigung. Wir haben bislang noch immer eine Antwort bekommen.” Für die US-Amerikaner, immerhin, ist das Geschäft „tiefste Vergangenheit”, räumt Meier ein. Der US-Fiskus drehte neuen Deals vor fünf Jahren kurzerhand den Hahn ab, seitdem haben in den Firmen, aber auch in vielen Anwalts-Kanzleien die Ansprechpartner gewechselt.

Meier ist auf der Essener Seite geblieben – und zögert etwas, wenn man ihn fragt, ob der U-Bahn-Deal nicht abenteuerlich blauäugig war, wo doch vielerorts oberirdisch verkauft oder gebaut wird: „Man hätte es sich eigentlich denken können, dass die Verträge oft berührt sind”, sagt er zurückhaltend diplomatisch, und immerhin, bei einer Vielzahl von verwaltungsinternen Anfragen „läuft ja alles eindeutig und deshalb unproblematisch”. Alles eben Erfahrungssache.

Aber die Musik, sagt Meier, „die Musik spielt ja beim Tunnelrecht”. Denn nach Paragraph 94 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehören „zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (...) die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude...” Beim Handelshof also auch der U-Bahn-Tunnel?

Die Amis fragen, ob die A 52

weitergebaut werden kann?

„Oh nein, wir müssen verhindern, dass es dazu kommt”, so „Officer” Meier, weshalb man juristische Wendungen und Windungen nutzt: Ist der Tunnel vielleicht nur „Scheinbestandteil” des Grundstücks, weil er, wie Paragraph 95 BGB beschreibt, „nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden” ist?

Meier hofft, dass die jüngste Anfrage das Problem ein für allemal löst, etwa dergestalt, dass man vertraglich zugesichert oben so lange bauen darf, wie es unten im U-Bahn-Tunnel nicht stört. Der Tunneleigner ist ja nach New Yorker Recht immer der gleiche US-Trust. Ob die US-Anwälte, deren Honorarhöhen einen schon in John Grisham-Romanen erstaunen, daran auch ein Interesse haben, ist offen.

Sollte es die Pauschalregelung nicht geben, wird die Stadt eines Tages wohl auch die US-Amerikaner fragen müssen, ob die A 52 gen Norden weitergebaut werden kann, denn der Autobahn-Tunnel überquert in Höhe Altenessener Straße, Ecke Palmbuschweg, die U-Bahn-Trasse.

Auf die Antwort sind wohl viele echt gespannt.

WOLFGANG KINTSCHER

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Kommentare
20.08.2009
19:20
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von schloppke | #9

@5: Ich vermisse da den Zusammenhang... was gibts gegebn BR-Vorsitzende zu sagen?

15.08.2009
21:21
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von MarvinK | #8

Am Besten Grüne, CDU Spd haben Rad ab, Stichtag 30 August :)

14.08.2009
12:59
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von ruhry | #7

Eine weitere Folge der städtischen Verwaltungsposse. Auf die Folgen derartig unverantwortlichen Handels beim Crossborder Leasing haben vor Jahren schon Magazine wie Frontal oder Monitor hingewiesen. Aber unsere Stadtoberen haben ja schon mehrfach bewiesen, daß man Unfähigkeit durchaus auch umsetzen kann.

14.08.2009
09:51
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von aber hallo | #6

Eine interessante Rechtsfrage! Wird diese Frage nur bei der denkbaren Veräußerung städtischer Immobilien gestellt? Sind private Eigentümer ebenfalls von den cross border - Geschäftenbetrooffen? Wie viele private Objekte sind nach Abschluss des super deals bereits verkauft und neu bebaut worden? Kann der Verkauf des Streckennetzes durch die öffentliche Hand auf diese Weise in das Privateigentum eingreifen, ohne dass der betroffene Grundeigentümer seine Zustimmung erteilt hat?
Oder verlaufen die U - Bahn - Trassen nur unter städtischen Grundstücken? Ist der Verkauf für Private etwa ein enteignungsgleicher Eingriff geworden? Hat es beim Bau der U - Bahn Eintragungen von Reallasten in alle Grundbücher - öffentlicherund privater Eigentümer - gegeben? Sind diese Fragen tatsächlich nicht vor Abschluss der cbl - Verträge gutachtlich juristisch geklärt worden?

14.08.2009
09:38
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von martinff | #5

zu Paß: der Mann ist Betreibsratsvorsitzender !!! muss man noch mehr wissen, um den für unwählbar zu halten ? Das wäre doch echt die Höchststrafe für Essen: die SPD mit einem BR Vorsitzenden als Ob. Oder hab ich da einen Denkfehler, sind in der SPD alle Mitglieder mehr oder weniger Betriebsrat??

14.08.2009
08:41
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von ehemaliger Essener | #4

@ von KeineTräumerin

es gibt aber leider auch keine Alternative!
Unter Paß wird es noch schlimmer!

14.08.2009
03:15
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von sich-Fragender | #3

Wie beim Bund oder Arbeitgeber, darf ich das... wer fragt muß auch mit entsprechenden Antworten rechnen, vllt ist das ja auch gewollt?

14.08.2009
01:17
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von M150 | #2

Vertraege mit den USA bringen immer Aerger! Siehe Opel u.s.w.. Am 30. August ist Abrechnung!

14.08.2009
00:06
Das lange Warten aufs Scheingeschäft
von KeineTräumerin | #1

Ein spitzen Deal, den die Verwaltung unter Essener CDU Führung da so ausgehandelt hat! Wir als BürgerInnen werden die Rechnung dafür zahlen dürfen...aber der 30. August ist im Wahllokal der Tag unserer Abrechnung!

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