Broelsch-Prozess: Verteidiger wollen Freisprüche
02.03.2010 | 10:23 Uhr 2010-03-02T10:23:00+0100
Das Verfahren gegen den ehemaligen Essener Starchirurgen Christoph Broelsch scheint tatsächlich kurz vor dem Abschluss zu stehen. Ohne weitere Beweisanträge begann die Verteidigung mit ihrem Plädoyer forderte Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vier Jahre Haft beantragt.
Rechtsanwalt Rainer Hamm bedankte sich am Dienstag zu Beginn für die sachliche Verhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Essen: "Das Gericht hat die Verteidigung durchaus beeindruckt durch eine vorbildliche Aufklärung." Er kündigte ausführliche Plädoyers an. Darin werde es vor allem darum gehen, rechtliche Unterschiede zur juristischen Bewertung durch die Staatsanwaltschaft deutlich zu machen: "Wir werden für unsere Rechtsauffassung werben."
Seinem Mandanten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Patienten für eine Chefarztbehandlung zu "Spenden" genötigt zu haben. Außerdem soll der 65-Jährige Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug begangen haben. Zusätzlich zu den vier Jahren Haft hatten die Staatsanwälte Hans-Joachim Koch und Christian Bolik am 22. Februar nach 27 Verhandlungstagen ein dreijähriges Berufsverbot für den Mediziner gefordert. Hamm sprach zu Beginn seines Plädoyers von einem "methodischen Kurzschluss", dem die Staatsanwaltschaft beim vorgeworfenen Abrechnungsbetrug unterliege.
Freisprüche forderte Hamm bei den Anklagepunkten Nötigung und Bestechlichkeit. Er warf Staatsanwalt Koch Unsachlichkeit vor und bescheinigte ihm das Niveau eines Stammtisches: "Seine Vorwürfe gegen den weltweit angesehenen Arzt sind nicht sachlich." Es stimme nicht, dass Broelsch die Patienten zu Spenden genötigt hätte. Denn die Patienten hätten ja nicht einmal bemerkt, dass sie Opfer wurden. Keiner habe Anzeige erstattet: "Sie haben gar nicht gemerkt, dass sie Opfer eines angeblichen Massennötigers wurden."
Objektiv und subjektiv habe Broelsch die Tatvorwürfe der Nötigung und Bestechlichkeit nicht erfüllt, betonte Hamm. "Lassen Sie die Kirche im Dorf", forderte er das Gericht auf, "sprechen Sie ihn frei".
Sein Mitverteidiger Jürgen Pauly sah auch im Anklagepunkt Abrechnungsbetrug kein Verschulden von Broelsch. Von einem Nicht-Juristen wie Broelsch seien keinesfalls so detaillierte Kenntnisse zu erwarten wie bei einem Staatsanwalt. Pauly: "Für den Chefarzt einer großen Klinik stehen medizinische Dinge im Vordergrund." Er betonte, dass die Rechtsprechung in Deutschland auf die noch junge Transplantationsmedizin nicht zutreffe. Wenn ein Organ plötzlich da sei, erwarte "kein Patient, dass der Chefarzt zur Stelle ist". Dessen Leistung liege aber in vielen anderen Bereichen, etwa bei der Vor- und Nachbereitung der Operation.
Erwartet werden für heute noch Ausführungen Paulys zur Steuerhinterziehung und das "Letzte Wort" von Christoph Broelsch.
10:20
Die Patienten hätten ja nicht einmal bemerkt, dass sie Opfer wurden. Keiner habe Anzeige erstattet: Sie haben gar nicht gemerkt, dass sie Opfer eines angeblichen Massennötigers wurden.
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Und es vergleichen mit dem Mißbrauchsskandal in der katholischen Kirche. Wieviel Opfer haben hier Anzeige erstattet? Überhaupt irgendeiner? Oder war der Respekt vor der katholischen Kirche, vielleicht auch die Angst, einfach zu groß? Wie groß ist der Respekt vor einem Halbgott in Weiß? Ich will Broelsch um Gottes Willen nicht mit Kinderschändern vergleichen. Aber es bleibt festzuhalten, dass der Respekt und die Angst vor einer Institution, mag sie nun Chefarzt oder Kirche heißen, das Anzeigeverhalten nicht gerade fördert.
11:33
Da kann ich janbirgit nur unterstützen. Die ganze Frage der angeblich mehr als 150 Fälle, bei denen Broelsch kein Honorar erhalten haben will, fehlen hier. Fälle wie Hinic, der nur ein Bett für seine Mutter wollte, aber keine Chefarztbehandluch, und dreimal abgelehnt wurde bis Broelschs Sekretärin ihm anbot, hierfür 5.000 Euro zu zahlen, fehlt hier. Die ganzen suspekten Organtrantsplantationen mit Moldawiern fehlt. Und was mir beim Welt-artikel fehlt: Der Entlastungszeuge der Verteidigung, Prof. Philipp, ist derjenige, der die moldawischen Transplantationen genehmigt hat, als Vorsitzender der Ethikkommission der Uniklinik. Und der stellt dann fest: Ist alles prima gelaufen.
17:13
Wenn die Welt Objektiv schreibt,ist das natürlich schon ein Angriff gegen Ihre persönliche Meinung.
Wäre ja auch schlimm wenn alle Journalisten das gleiche Denken und Schreiben.
Ich finde es schlimmer wenn hier wichtige Inhalte einfach weggelassen werden, und somit ein ganz anderes Bild dargestellt wird.
16:14
Die Welt war an genau einem Prozeßtag im Gerichtssaal anwesend. Mit solch kolossalem Halbwissen einen Artikel zu schreiben ist zwar welt-typisch, aber inhaltlich lächerlich - egal was sie schreibt.
01:18
Ja, die Welt schreibt sehr gut, kenne den Artikel! :)
11:17
@ Pearline, Sie fühlen sich unter-informiert?
Ich empfehle Ihnen den heutigen Artikel in der WAMS
http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article6673699/Ein-Prozess-voller-Gegensaetze.html
15:20
Ich habe bis heute ganz bewusst darauf verzichtet, mich in irgendeinem Forum öffentlich zu äussern.
Seit September habe ich mir die Zeit genommen und an einer Vielzahl von Verhandlungstagen zugehört. Ich wollte mich eben nicht nur auf vorherigen Berichterstattungen der Medien und unsere damaligen eigenen persönlichen Erfahrungen mit Hr. Prof. Broelsch und seinem Team in der Uniklinik Essen verlassen, sondern mich zur Meinungsbildung möglichst umfassend über die angeklagten Vorwürfe informieren. Es war nach Verfolgen des Prozesses als Zuschauer für mich schon recht verwunderlich, dass die Rechtsauffassungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu den Anklagepunkten ‚Nötigung und Bestechlichkeit‘ weit auseinanderklaffen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist -meiner Wahrnehmung nach- ordentlich zusammengeschrumpft. Ich masse mir aber als juristischer Laie kein Urteil an, welcher Rechtsauffassung das Gericht in seinem Urteilsspruch folgen wird.
Was mich nach dem Hören der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber wirklich strak befremdet, ist dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor den Anklagepunkt Abrechnungsbetrug weiter aufrecht erhalten hat. Im Prozess wurde gesagt, dass vor einigen Jahren ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs (Privatpatient – OP durch Broelsch-Vertreter war absolut unstrittig) von der damaligen Leiterin der Sonderkommission Abrechnungsbetrug in Essen wegen ‚fehlenden Tatverdachts‘ eingestellt wurde. Genau das sind doch auch die aktuellen Vorwürfe (Privatpatienten, überwiegend Transplantationspatienten, die z.T. nicht von ihm persönlich operiert wurden). Entschuldigung bitte, aber ist die Frage nicht berechtigt, ob der eine Staatsanwalt denn nicht weiss, was der andere tut?
Auch hörte ich, dass die private Krankenkasse, die die Anzeige damals bei der Staatsanwaltschaft Essen einreichte, nicht gegen die Einstellung des Verfahrens vorging. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auch das Gericht im späteren zivilrechl. Verfahren der Rechtsauffassung der privaten Krankenkasse nicht gefolgt. Mit welcher Begründung kann man denn nun Hr. Prof. Broelsch heute noch zu genau solchen Sachverhalten vorsätzlichen Betrug vorwerfen. (Achtung: Es geht nicht um den Komplex ‚Spenden‘, sondern um sog. Abrechnungsbetrug bei Privatpatienten, das wurde nämlich gerne in div. Berichterstattungen und Leserkommentaren ‚vermischt‘.)
Wie gesagt, meine Meinung zu den angeklagten Vorwürfen habe ich mir bilden können, sie ist nicht abweichend zu dem Bild, welches wir vorher von Hr. Prof. Broelsch gewonnen hatten. Nun bin ich mal gespannt, ob das Gericht zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird.
23:36
Ok, nochn Versuch. Ich hatte geschrieben: Sind die User dieses Forums Leser 2. Klasse? Der Bericht oben ist hingehauen, unvollständige Sätze (s. den 2.), unvollständiger Bericht an sich.
23:32
@ Hara Kiri:
Ich meinte das Durcheinander hier bei den Kommentaren, meiner ist nun ganz verschwunden.
13:25
Da Prof. Dr. Hamm einer der führenden Revisionsexperten in Deutschland ist, wird im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit der BGH noch mit der Entscheidung des LG Essen behelligt werden.
Um die Kosten der Strafverteidigung bei berufsbezogenen Straftaten steuerlich geltend zu braucht es keiner Methode, sondern es reicht die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Diese Frage ist längst entschieden.