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Broelsch fühlt sich „aus der Bahn geworfen“

01.12.2009 | 15:03 Uhr

Vielleicht wird er ja freigesprochen. Sollte Starchirurg Christoph Broelsch aber verurteilt werden, wird die XXI. Strafkammer ihm strafmildernd sicherlich keine Einsichtsfähigkeit bescheinigen.

Der Eindruck ist nach 17 Prozesstagen, in denen es um Vorteilsannahme, Nötigung, Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug geht, nicht neu. Auch wenn der Pfarrersohn darauf beharrt, dass er gesetzlich versicherten Patienten mit der Bitte um „Spenden“ nur eine optimale Behandlung ermöglicht habe, scheint er mit dieser Sicht relativ allein zu stehen. Auch die Richter wirkten manchmal verwundert, dass Patienten kurz vor einer existenziell wichtigen Operation nach Spenden gefragt wurden.

Der 65 Jahre alte Angeklagte bleibt seiner Linie treu. Ende November erschien im Internet bei „spreegurke“ ein Interview, das Broelsch dem in Afrika als Arzt tätigen Juristen und Mediziner Alexander Freiherr von Palaske gab. Ausführlich unterstreicht er darin seine Rolle als führender Leberchirurg, nennt sich ein „Trüffelschwein“ des Uniklinikums und lobt seine Bitten um Spenden. Die Anklage habe ihn „ziemlich aus der Bahn geworfen“, bekennt er und sagt, dass die Vorwürfe zum Großteil nicht stimmen. „Aber“, so betont er, „das ist eine Welt, in der wir jetzt leben, die ihre Opfer haben will“.

Die Frage, ob er durch das Verfahren als „Sündenbock vorgeführt werden solle, stellvertretend für die vermeintliche Raffgier der Ärzte“, verneint er nicht eindeutig. Auch nicht die Mutmaßung des Interviewers, es solle ablenken „von den eigentlichen schwarzen Schafen der Nation, nämlich jenen der Banker und Manager“. Ärzte seien Zielscheibe, bestätigt Broelsch: „Der ganze Berufsstand spiegelt sich ja in den Medien wider.“ Er denke, „dass das Feindbild Chefarzt/Ordinarius weiter gepflegt wird“.

Dem Gericht spricht er Sachkunde ab. Es geht darum, ob man als Chefarzt wirklich am OP-Tisch stehen muss, wenn man den Eingriff privatärztlich abrechnet. Der Chirurg meint, im Klinikalltag sei das nicht notwendig. Entscheidend sei, „dass die Direktiven des Chefs auch befolgt werden“. Ob das Gericht die klinikinternen Vorgänge überhaupt verstehe? Seine Antwort: „Wenn Sie mich so direkt fragen, hat diese Wirtschaftsstrafkammer einen Einblick in solche Abläufe sicher nicht gehabt, sie versteht dies vermutlich auch gar nicht. Sie müsste sich einmal eine Woche ins Klinikum begeben und schauen, wie solche Dinge tatsächlich ablaufen. Dann würde sie ihre ,Weltanschauung’ definitiv ändern.“

DerWesten

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