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Anwalt von „Sikh-Tempelbomber“: „Ich habe Yusuf darauf vorbereitet, dass er ins Gefängnis muss“

Anwalt von „Sikh-Tempelbomber“: „Ich habe Yusuf darauf vorbereitet, dass er ins Gefängnis muss“

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Foto: picture alliance / dpa
  • Drei radikalisierte muslimische Jugendliche sollen eine Bombe vor einem Sikh-Tempel in Essen gezündet haben
  • Drei Menschen wurden verletzt, einer schwer
  • Am Dienstag wird das Urteil im Prozess gegen die drei gesprochen – die Staatsanwaltschaft spricht von versuchtem Mord
  • Der Anwalt des Angeklagten Yusuf T. sagt: „Eine Bewährungsstrafe ist eher unwahrscheinlich“

Essen. 

Fast ein Jahr ist es her, dass mitten während einer Hochzeit eine Bombe vor einem Sikh-Tempel in Essen explodierte. Drei Menschen wurden verletzt, einer davon schwer: Ein Priester erlitt schwere Brandverletzungen und einen offenen Bruch am Fuß.

Drei damals 16 Jahre alte Jugendliche sollen die Täter sein. Alle drei galten als radikalisierte Salafisten. Sie müssen sich seit 24 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Essen verantworten. Am Dienstag wird eine Jugendkammer das Urteil verkünden.

Feuerlöscher mit Chemikalien gefüllt

Einer der Angeklagten ist der Gelsenkirchener Yusuf T.: Er soll zusammen mit seinem Freund den Sprengsatz gezündet haben: Einen alten Feuerlöscher, den sie mit Chemikalien gefüllt hatten.

Dass sein Mandant eine Bewährungsstrafe bekommt, ist wohl eher unwahrscheinlich, glaubt Yusuf T.s Anwalt Burkhard Benecken. „Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering“, sagte er gegenüber DER WESTEN.

Eltern auf Gefängnisstrafe des Sohnes vorbereitet

Er habe seinem Mandanten gesagt, dass er damit rechnen muss, ins Gefängnis zu kommen. „Ich habe da ganz offen mit Yusuf drüber gesprochen.“ Auch seine Eltern habe er entsprechend vorbereitet. „Yusufs Mutter war ja jeden Tag bei der Verhandlung dabei.“

Die Kernfrage im Prozess lautete: Gab es einen Tötungsvorsatz?

Die Angeklagten hatten erklärt, dass sie nicht die Absicht gehabt hätten, jemanden zu töten, oder damit gerechnet hätten, dass jemand ernsthaft zu Schaden kommt.

Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft

Für seinen Mandanten schließt Benecken die Tötungsabsicht klar aus: Die Bombe sei schließlich auch nicht in das Gebäude geworfen worden. Aber: „Das Gericht hat durchblicken lassen, dass es den Erklärungen der Angeklagten nicht unbedingt folgt“, so Benecken.

Die Staatsanwaltschaft spricht von versuchtem Mord: Geht es nach ihr, muss Yusuf T. für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, die beiden anderen für je sieben und sechseinhalb Jahre.

„Das steht in keinem Verhältnis“

„Ich halte das für deutlich zu hoch“, so Benecken. „Für einen Mord wäre die Höchststrafe zehn Jahre, das steht dann in keinem Verhältnis. Ich rechne mit einem niedrigeren Strafmaß.“

Ein derart langer Strafvollzug sei für jugendliche Täter auch eher kontraproduktiv.

Der Prozess gegen die Angeklagten findet wegen des Alters der heute 17 Jahre alten Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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