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Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an

18.02.2010 | 07:16 Uhr
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an

Essen. „Der Mann ist offiziell frei, wird aber behandelt wie ein Tier“ - das sagt Ulrich Kamann, Anwalt des Sexualstraftäters, bei dem die Essener Staatsanwaltschaft die vorbehaltene Sicherungsverwahrung versäumt hatte. Die Bewachung durch die Polizei empfindet Kamann als diskriminierend.

Ulrich Kamann hat geschwiegen, weil er als langjähriger Strafrichter, der nach der Pensionierung Anwalt wurde, weiß, dass die Emotionen bei diesem Thema gewaltig sind. Aber jetzt erhebt der 66-Jährige sein Wort für Hans H.

In diesem Hotal war der Sexualstraftäter in der vergangenen Woche in Essen aufgetaucht. Am Freitag wurde er von der Polizei an einen geheimen Ort gebracht. Foto: Oliver Müller

Das ist der auch wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann, bei dem die Essener Staatsanwaltschaft die gerichtlich vorbehaltene Sicherungsverwahrung versäumt hatte: „Der Mann ist offiziell frei, wird aber behandelt wie ein Tier.“ Kamann meint die Bewachung durch die Polizei, die er „unwürdig und diskriminierend“ findet.

Hans H. sei nicht „der klassische Sexualtäter“, sagt Kamann, der mehr als 20 Jahre die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg leitete. Die Taten, für die H. 2003 verurteilt wurde, seien neben Gewalttaten gegenüber der Lebensgefährtin auch Sexualdelikte, die an der Enkelin dieser Frau verübt wurden. Sie lägen aber eher im unteren Bereich dieser Delikte und seien mit einer Vergewaltigung nicht zu vergleichen.

„Ein Edelknabe ist Hans H. sicher nicht“, gesteht der Anwalt zu. Aber H. sehe mittlerweile selbst ein, dass ihm geholfen werden müsse. Und die Justiz habe ihre Möglichkeiten zur Überwachung von Ex-Häftlingen genutzt, nachdem das Oberlandesgericht Hamm Hans H. aus formalen Gründen freigelassen habe. So sei Führungsaufsicht angeordnet: Fünf Jahre lang müsse der 62-Jährige sich an die Anordnungen der Führungsaufsicht halten, sonst komme er direkt wieder in Haft. Verboten seien ihm Alkohol und das eigenmächtige Verlassen von Essen. Er müsse sich einer neuen psychiatrischen Begutachtung unterziehen sowie Schulen und Kindergärten meiden.

Unsensibel sei die Bewachung durch die Essener Polizei. Sie sei so auffällig, dass er bislang immer schnell seine Aufenthaltsorte wechseln müsse. Kamann: „Ich wünsche mir eine bessere Zusammenarbeit von Führungsaufsicht und Polizei, damit Hans H. sein Leben regeln kann.“

Stefan Wette

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Kommentare
23.02.2010
17:07
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von for4her | #53

@Shirley 2 (derzeit #40)

So sehr ich ja verstehen kann, dass mitten in der Nacht Angstfantasien jene Vernunft überwältigen können, die Sie nebst einem Gewissen ausgerechnet bei solchen vermissen, die dem emotionalen Drang nach neumittelalterlichen Problemlösungen nicht nachgeben, – so sehr verwundert es mich doch, dass man in solch einem Zustand mutmaßlich eingeschränkter Urteilsfähigkeit das Selbstvertrauen findet, über Andersdenkende als Parteiergreifer von diesem Sexualstraftäter den Stab zu brechen. So etwas ist wohl nur möglich im Schutz der durch die WAZ gewährten Anonymität, die durch den dadurch gedeckten Verfall der Umgangsformen viel mehr zu einer allgemeinen Gefährdung des Publikums beiträgt als es noch zehn weitere Fälle wie die des Hans H. täten.

Um Ihrem Gewissen und Ihrer Vernunft ein wenig aufzuhelfen:
1. Wer sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln einsetzt, ergreift keine Partei. Im Gegenteil: Wer ihre Gültigkeit abhängig macht von Sympathiewerten des Objekts der Regeln, der schafft den Rechtsstaat ab.
2. Die Person Hans H. hat sämtliche Strafen für die von ihr begangenen Rechtsverletzungen vollständig verbüßt. Die Gesellschaft ist mit ihr quitt.
3. Die Freilassung ist nicht wegen eines Justizfehlers erfolgt, sondern weil es keinerlei Rechtsgrundlage für eine schuldunabhängige weitere Verwahrung der Person gegeben hat. Der Justizfehler bestand darin, dass nicht rechtzeitig in einem weiteren Verfahren überprüft werden konnte, ob von der Person immer noch jene große Gefahr ausgeht, die das Gericht im Erkennungsverfahren vor sieben Jahren ausgemacht hat. Vor dem Wegschließen von Menschen, nicht wegen begangener, sondern wegen noch nicht begangener Taten sind aber, gottlob, hohe Hürden aufgebaut. Es bleibt durch das Versäumnis der Essener Staatsanwaltschaft ungeklärt, ob Hans H. nicht auch in einem rechtzeitig anberaumten Verfahren die Freilassung nach Verbüßung der Strafe erreicht hätte.
4. Sie möchten nicht in Angst leben. Ich auch nicht. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Aussage, dass dieser Mann […] endlich aus Essen und überall verschwinden soll, die ihre praktische Umsetzung zur Zeit im niederrheinischen Heinsberg, davor im brandenburgischen Joachimsthal und im anhaltinischen Quedlinburg, immer aber in sympathisierenden Nazi-Kundgebungen gefunden hat, nicht nur rechtsstaatswidrig, sondern auch grottendumm. Auch ohne Art. 102 des Grundgesetzes ginge bereits aus Art. 1, Abs. 1 die Unzulässigkeit der Todesstrafe hervor, genauso wie auch nach vielfach wiederholter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine buchstäblich lebenslange Freiheitsstrafe gegen Art. 1, Abs. 1 GG verstoßen würde. Dass also Menschen, selbst wenn ihr rechtswidriges Verhalten zusätzlich noch besonders widerlich gewesen ist, nach verbüßter Strafe in Essen und überall freikommen, ist von uns allen hinzunehmen. Unserer Sicherheit am dienlichsten wäre es daher, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass ihre Wiedereingliederung funktioniert. Der Selbstjustiz übende Mob in Heinsberg, Joachimsthal und Quedlinburg tut das Gegenteil und vergrößert damit die Rückfallgefahr.
5. Sagen Sie Ihren Freunden, von denen sich keiner mehr [traut], allein raus zu gehen, dass ihre Sorge maßlos übertrieben ist, ja, dass sie, wenn sie ihre Kinder aufgrund dieser Furcht ihre Freiheitsrechte verlieren lassen, für größere Kollateralschäden sorgen als sie durch die Verminderung ihrer Angst an persönlichem Wohlbefinden jemals erreichen können.

Klaus Marquardt
[Zuerst eingestellt 23.02., ca. 10:30, aus mir nicht mitgeteilten Gründen gelöscht]

23.02.2010
10:32
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von Moderation | #52

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

23.02.2010
00:41
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von Shirley 2 | #51

Dieser Anwalt sollte sich mal schämen und zwar zutiefst. Er soll mal bitteschön diese Aussagen, die jeglichen Sinn und Anstand zu wünschen lassen mal vor der Opfern vortragen. Mir wird es innerlich schlecht, weil ich diese Dreistigkeit nicht mehr ertrage!

Dieser Mann soll endlich aus Essen und überall verschwinden und seine Therapie im Gefängnis weiter fortführen, wo er eigentlich hingehört.

Ich betone nochmal eindringlich an Menschen, die diese Taten als kleine Delikte abtun möchten. Er ist NUR aufgrund eines Justizfehlers frei gelassen worden, nicht weil er jetzt rehabiliert ist.

Kinder und Frauen in Essen sind in einer tickenden Zeitbombe festgesetzt! Diese müssen sie mit Angst ertragen.

Kann mir mal bitte sagen, warum Frauen und Kinder wegen diesem ******** ihre Freiheitsrechte verlieren sollen? Von meinen Freunden traut sich keiner mehr, allein raus zu gehen.

Dankeschön, soviel sind Frauen und Kinder in diesem Lande wert. Typisch für ein REchtsstaat, der seinen Täter die Vorzüge dessen geniessen lässt, während die Opfer in Angst, Scham und traumatischen seelischen Zuständen weiter leben müssen. Und keiner erhebt für diese ihre Stimme, stattdessen muss ich mir hier Aussagen für die Parteiergreifer von diesem Sexualstraftäter lesen!

Möge Gott euch ein Gewissen und Vernunft geben.

19.02.2010
20:18
Blockierter Kommentar.
von Milla | #50

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

19.02.2010
16:31
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von erzhase | #49

Ich glaube das hier in der Diskussion eins komplett übersehen wird :
Der Mann gehört (entgegen der herrschenden Vorstellung) eben nicht ZWANGSLÄUFIG in die Sicherungsverwahrung.
Vielmehr war es doch so das die Staatsanwaltschaft Essen versäumt hat eine Überprüfung OB Sicherungsverwahrung verhängt werden sollte vornehmen zu lassen. Auch wenn alle Stellen davon ausgehen das es bei der Durchführung dieser Überprüfung zur Verhängung einer solchen Massnahme gekommen wäre -sicher ist das nicht.
Deshalb musste der Mann entlassen werden - denn der Grund ihn einzusperren war eben nicht mehr gegeben - es gibt kein Urteil das ihm die Freiheit entzieht.

Auch wenn das vielen Menschen (mir im ersten augenblick auch nicht) nicht gefällt;
Hans H. hat die ihm auferlegte Strafe verbüsst und ist damit frei - soweit man bei den Auflagen der Führungsaufsicht von Freiheit reden kann....

Das die Polizei ihn bewacht ist einerseits nachvollziehbar - andererseits auch ein klarer Verstoss gegen das Unschuldsgebot - Wenn jeder aktenkundige Wiederholungstäter so behandelt würde dann wäre in manchen Stadtbezirken wohl jedes 2 Haus eine Polizeiwache...

Das viele Menschen (mich eingeschlossen) Unwohlsein fühlen wenn sie daran denken das der Mann den die Justiz für gefährlich hält herumläuft ist nachvollziehbar - aber wesentlich unwohler wäre mir wenn wir in einem Land leben würden in dem man ohne Urteil einfach eingesperrt wird - nur weil Volkes Stimme das gerne hätte.

Insofern kann ich den Ansatz des Herrn Kaman durchaus nachvollziehn und bewundere sein couragiertes Eintreten für seinen Mandanten - denn das sein Eintreten Reaktionen wie die weiter oben hervorrufen würde war ihm sicher bewusst.

18.02.2010
16:48
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von michael constantin | #48

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

18.02.2010
16:25
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von mutter70 | #47

Natürlich hat die Staatsanwaltschaft hier den Fehler begangen, was aber nicht ausschließt das Herr H. beobachtet werden soll (muss). Es ist leider heute so das solche Täter mehr Hilfe erhalten als die Opfer und Sie können mir glauben, denn ich weis wo von ich spreche. Jeder der Kinder hat sorgt sich um ihr wohl, wer garantiert denn das nach einer Therapie keine Übergriffe seitens Herr H. auf andere stattfinden. Wer heilt die Kinderseele...........Mein Ex-Mann hat auch eine solche Tat begangen.........Er hat nicht nur das Kind verletzt sondern auch die ganze Familie zerstört.......Man kann nicht oft genug über diese Straftäter reden .....Rechtsstaat hin oder her........

18.02.2010
12:33
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von kaputtesGelsenkirchen | #46

Es ist müßig, immer wieder auf den Straftaten von Hans H. herumzureiten. Zum einen wird man ihn nicht so ohne weiteres wieder einsperren können, solange er sich nicht wieder etwas zu Schulde kommen läßt, zum anderen macht es die schlampige Fristversäumnis der Essener Staatsanwaltschaft nicht rückgängig, die letztendlich für diesen Skandal gesorgt hat.

Dem Rechtsanwalt Ulrich Kamann kann man hier keinen Vorwurf machen. Im Gegenteil. Als Rechtsanwalt ist er verpflichtet, die Interessen seines Mandaten, in diesem Fall die eines entlassenen Straftäters, der seine Haft verbüßt hat, zu vertreten. Und das scheint er mit Leib und Seele zu machen, immerhin hat er relativ schnell seinen Mandanten die Einsicht vermitteln können, sich therapieren zu lassen und dabei hat er sicherlich auch die besorgte Bevölkerung und ihre Ängste im Auge. Bislang sträuben sich allerdings sämtliche Kliniken in NRW, diesen Straftäter zu behandeln.

Statt über diese Zwickmühle zu berichten, welche wahrscheinlich die einzige und deshalb bestmögliche Lösung in diesem Fall darstellt, wird der Focus lieber ausschließlich auf die Person Hans H. gerichtet und damit wird wieder nur davon abgelenkt, dass die eigentliche Verantwortung dieses Debakels in der Schlamperei der Behörden liegt, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Essen und das Justizministerium in NRW.

18.02.2010
12:25
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von karnevalsmuffel | #45

Der Knackpunkt ist doch aber ein anderer. Alle polizeilichen Maßnahmen basieren auf einer Rechtsgrundlage. Der Anwalt zweifelt hier an, dass es für die polizeiliche Überwachung eine Rechtsgrundlage gibt. Und diese Argumentation stellt nicht auf Charaktereigenschaften eines Menschen ab, sondern auf den Rechtsgrundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind...(na ja,zumindest theoretisch).
Und somit muss man bei einigermaßen Nachdenken dem Mann zustimmen. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert denn die polizeiliche Überwachung?
Die Strafprozessordnung kann es eigentlich nicht sein, denn der Täter hat seine Strafe abgesessen. Somit ist dem Gesetz Genüge getan. (ich meine das nicht polemisch).
Das Polizeigesetz dürfte auf diesen Sachverhalt auch nicht anwendbar sein, denn da geht es um konkrete Gefahren. Konkret heißt n.m.Auffassung in diesem Fall, dass der Mann schon angefangen haben muss, sich wieder Kindern oder Frauen in böswilliger Absicht zu nähern. Quasi eine neue Tat schon wieder vorbereitet. Das Dilemma liegt in der vergessenen Anschlussmaßnahme der ersten Tat.

18.02.2010
12:21
Anwalt prangert Behandlung von Essener Sexualstraftäter an
von guernica | #44

Wieso wie ein Tier verhalten wüsste nicht dass Tiere sich Menschen gegenüber so ekelhaft verhalten.Den Missbrauch eines Kindes und einer Frau zu verharmlosen im unteren Bereich angesiedelt.WIDERLICH!!!!!!!

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