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Angst vor Sextäter Hans H.

10.03.2010 | 12:04 Uhr

Eltern und Anwohner haben gegen die Unterbringung des Sexualstraftäters Hans H. in einem Essener Wohnheim demonstriert.

Allein gelassen fühlen sich die Bewohner des Alfrediviertels mit ihren Ängsten, seitdem die Polizei die offene Bewachung von Sexualstraftäter Hans H. (62) in einem Wohnheim an der Söllingstraße abgebrochen und stattdessen eine Art freiwilliger Selbstkontrolle mit ihm vereinbart hat.

Am Dienstag brachten die Bürger ihre Ängste vor der Stadtteilkonferenz zu Gehör. „Das Maß ist voll“ und „Wir haben Angst“ stand auf den Plakaten. Besonders groß ist die Verunsicherung bei Eltern: „Jetzt müssen wir unsere Kinder einsperren“, klagen besorgte Mütter, die ihre Kinder, selbst wenn sie schon 14 sind, nicht mehr allein zur Schule oder in die Tagesstätte gehen lassen. Bezirksbürgermeister Peter Valerius lud einige der Bürger zur Sitzung der Stadtteilkonferenz ein und verwies auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung, wo das Thema im Rahmen der Bürgerfragestunde behandelt werden soll

Kai Süselbeck und Jennifer Schumacher

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Kommentare
24.03.2010
15:04
Angst vor Sextäter Hans H.
von queensland | #63

Ich habe Angst vor Essener Eltern...
..und deren niedrigem Bildungsniveau...
Lynchmob wie im Mittelalter.....
#3 von Horsie49, am 09.03.2010 um 21:21 .


...es stellt sich die Frage vor wem man mehr Angst haben muss einem Fast- Mörder und Vergewaltiger von Erwachsenen und Kindern der ohne Therapie als gefährlichgeltend freigelassen wird oder von einem wie HORSIE49, der Angst vor besorgten Eltern hat ( und sicherlich selber auch keine Kinder hat , die in direkter Nachbarschaft mit Hans H.leben ....) nur mal zur Info: Erwachsene die ein sexuelles Interesse an Kindern haben leiden an einer psychischen Zwang dieses immer wiederholen zu wollen....... und da ist es doch toll , DAS HANS H. DEN KINDERSPIELPLATZ REINIGT ..... und somit auf dem richtigen Weg der sozialen Integration ist - ....wer von Euch möchte seine Kinder auf diesem Spielplatz spielen lassen ??????????????

23.03.2010
15:09
Angst vor Sextäter Hans H.
von dr.einstein | #62

Sie sollten sich schon mal entscheiden. Einerseits gestehen Sie ein, dass Hans H. nur aufgrund eines Fehlers in Freiheit gekommen ist. ich darf zitieren: Das System funktioniert - es wurde nur aufgrund des persönlichen Versagens einzelner (in der Staatsanwaltschaft) nicht richtig angewendet.
D.h. ohne dieses Versagen wäre Hans H. noch in Haft. Insofern ist meine Aussage, dass er eigentlich in Haft gehört, korrekt.

Juristisch ist die Sache klar: Da die Sicherheitsverwahrung nicht rechtzeitig beantragt wurde, kann der Mann nicht wieder inhaftiert werden. Keine Frage.
Aber man kann doch besorgten Eltern nicht ernsthaft verbieten, ihre berechtigte Sorge vor weiteren Verbrechen dieses Mannes zu äußern und auch dafür auf die Straße zu gehen. Sie dürfen in diesem Land für oder gegen so ziemlich alles demonstrieren. Warum ist das in diesem Fall verwerflich?

23.03.2010
14:35
Angst vor Sextäter Hans H.
von erzhase | #61

Hans H. ist frei -weil eben niemand geprüft hat ob hier SV. angebracht wäre.

Alle Mutmassungen wie eine solche Prüfung ausgefallen wäre sind nur Spekulation.

Deshalb ist ihre in meinem ersten Zitat geäusserte Annahme schlicht und ergreifend falsch. und die Tatsache das Sie anderer Meinung sind verändert die Fakten nicht.

Nach unseren Gesetzen gehört niemand hinter Gitter der nicht rechtskräftig verurteilt ist .
Die Strafe für die Verbrechen die er begangen hat hat Hans H. verbüsst.

Nachdem er nun frei ist - was soll ihrer Meinung nach passieren?
Nehmen wir an das Hans H. vermutlich nicht um seine Inhaftierung bittet - wie sollte Ihrer Meinung nach mit ihm verfahren werden? Das ist doch auch die Frage die sich die Initiatoren der Demo gefallen lassen müssen. Jede Form der Inhaftierung wäre (ohne neues Delikt) schlicht ud ergreifend illegal.
Die Demonstranten müssen sich also die Frage gefallen lassen was ihre Demo bewirkt hat bzw bewirken kann.
Natürlich liegt die Antwort auf der Hand - alle wollen Hans H. hinter Gittern sehen egal wie, damit die Gesellschaft vor ihm geschützt ist - doch muss man sich dann die Frage stellen was wäre der Preis dafür?
Kann der Schutz vor einer theoretischen Gefahr - denn ein Delikt ist ja nur eine Möglichkeit schwerer wiegen als fundamentale Grundrechte?
Wenn Sie diese Frage ernsthaft durchdenken und beantworten - und dabei nicht vergessen das ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems die (theoretische) Gleichbehandlung aller Menschen ist- dann werden sie sehen das es auf einmal keinen Unterschied macht ob sie jemand einsperren der notorisch schwarzfährt oder notorisch Gewaltdelikte verübt.
In beiden Fällen würde ja die Überlegung greifen ; einsperren um weiteren Schaden zu verhindern

zur Beantwortung dieser Frage darf man auch nicht auf die Person Hans H. abzielen - es ist eine ganz generelle Frage Darf die Gesellschaft jemanden einsperren zur Prävention?
Unser Staat beantwortet die Frage indem er dem Instrument der Sicherungsverwahrung enge Grenzen setzt (die von Politikern immer mehr aufgeweicht werden). Innerhalb dieser engen Grenzen ist eine Anordnung der Sv ohne Delikt nicht möglich, da ansonsten eben dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre

Ich persönlich habe meine Zweifel ob die Grenzen hier eng genug gezogen werden - aber ich bin sicher nicht der Massstab für das Volksempfinden.

Was die Graffitisprüher angeht haben sie übrigens noch nicht erklärt warum der Rechtsbrecher der Grafitti sprüht im Wiederholungsfalle anders behandelt werden soll als der Gewalttäter. Die Erklärung dürfte auch schwierig werden wenn sie den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausser acht lassen wollen.

23.03.2010
11:10
Angst vor Sextäter Hans H.
von dr.einstein | #60

@ 43 von erzhase

Hans H. gehört nicht nur nach meinem Gefühl, sondern eigentlich auch nach unseren Gesetzen hinter Gitter.
Das ist so, denn ohne den Fehler der Justizbehörden wäre er nicht in Freiheit. Ich habe weiterhin in einem meiner Kommentare geschrieben, dass ich für diese Problem auch keine Lösung habe, aber es legitim finde, wenn besorgte Eltern deswegen auf die Straße gehen.

Was wollen Sie denn mit jemandem anstellen, der jedesmal, wenn er in Freiheit kommt, wieder rückfällig wird? Wie lange wollen Sie das denn so weiterlaufen lassen?
Deswegen gibt es bei uns die Sicherheitsverwahrung. Wollen Sie die abschaffen? Einerseits sagen Sie. Das System funktioniert Auf der anderen Seite argumentieren Sie gegen die Sicherheitsverwahrung.

Dass Sie jetzt schon wieder die Graffittisprüher mins Spiel bringen, ist doch albern. Ich habe keine Lust, immer wieder die gleichen Erklärungen abgeben zu müssen.

23.03.2010
10:49
Angst vor Sextäter Hans H.
von erzhase | #59

Wie sie gebeten habe zitiere ich sie :

Hans H. gehört nicht nur nach meinem Gefühl, sondern eigentlich auch nach unseren Gesetzen hinter Gitter.

Was wollen Sie denn mit jemandem anstellen, der jedesmal, wenn er in Freiheit kommt, wieder rückfällig wird? Wie lange wollen Sie das denn so weiterlaufen lassen?

Wenn Sie damit (und mit ihren Ausführungen generell) nicht fordern das Hans H. eingesperrt werden sollte - dann hat diese ganze Diskussion keine Grundlage.
Wenn Sie -wovon ich ausgehe-jedoch der Meinung sind das Hans H. weg gesperrt werden sollte und in der Freilassung von Hans H. einen Systemfehler sehen- dann ist unsere Kontroverse weiter offen. Die von Ihnen in ihrem 2 Zitat indirekt geforderte dauernde inhaftierung von unbelehrbaren Straftätern liesse sich eben auch anwenden auf Grafffitisprüher, Beschaffungskriminelle, notorische Schwarzfahrer etc.
Das Argument das ja nur bei schweren Straftaten Haft auf Verdacht gerechtfertigt sei - und nichts anderes wäre es jemand einzusperren weil er es ja eh wieder tut wie sie implizieren - ist zumindest zweifelhaft.
Was ist eine schwere Straftat?
Wiegt Industriespionage/ Börsenmanipulation / Kunkurs die evtl Tausende Arbeitplätze betreffen wirklich weniger schwer als die notorischen Körperverlezungen eines Quartalssäufers?


Das System funktioniert - es wurde nur aufgrund des persönlichen Versagens einzelner (in der Staatsanwaltschaft) nicht richtig angewendet.

Mir geht es darum aufzuzeigen das die Lösung des Problems Hans H. in Frillendorf nicht erkauft werden darf mit einer Veränderung unseres justiz-Systems das eben auch verhindert das Sie oder ich ohne Anlass und Urteil eingesperrt werden.

Als letzte Anmerkung ;

Meine Kommentare haben (zumindest meiner Meinung nach) immer konkret mit ihren Antworten zu tun. Ich hebe nur auf eine Dimension ab,die über den Einzelfall hinausgeht. Hans H. hat von mir keine Sympathie zu erwarten - aber ich werde seine Rechte genauso verteidigen wie ihre oder meine, denn wenn seine Rechte nicht zählen dann sind auch unsere nichts wert.

23.03.2010
02:31
Angst vor Sextäter Hans H.
von dr.einstein | #58

@41 von erzhase

Wenn Sie Zeit haben, lesen Sie meine Kommentare noch einmal durch und überlegen dann, ob Ihre Erwiderungen irgendetwas damit zu tun haben.

Sie unterstellen mir, die Konsequenzen meiner Forderungen nicht einschätzen zu können, dabei habe ich überhauot keine Forderungen gestellt. Was soll ich Ihnen darauf antworten?

Sollen Sie noch einmal auf meinen Beitrag antworten, bitte ich, die entsprechenden Stellen aus meinen Beiträgen zu zitieren. (die Sie aber kaum finden werden)

16.03.2010
08:14
Angst vor Sextäter Hans H.
von erzhase | #57

@ Dr. Einstein :

Sie haben recht, eine Diskussion macht keinen Sinn solange Sie die Konsequenzen Ihrer Forderungen nicht einschätzen können. Sie wollen Hans H. von der Strasse haben (und darin sind wir uns einig!!) sind jedoch nicht bereit zu akzeptieren das dieser Forderung Gesetze entgegenstehen.

Im Moment gibt es keine Möglichkeit ihn einzusperren - und das ist auch gut so.

Denn wenn man es könnte würde das eben auch ihre und meine Freiheit gefährden - denn die Forderung jemand OHNE konkretes Delikt wegsperren zu können öffnet der Willkür die Tür.

12.03.2010
23:28
Angst vor Sextäter Hans H.
von dr.einstein | #56

39 von erzhase

Es macht eigentlich relativ wenig Sinn, zu diskutieren, wenn Sie ständig versuchen, Argumente zu widerlegen, die ich gar nicht gebracht habe.
Ich habe z.B. an keiner Stelle Haft auf Verdacht gefordert. Ich habe lediglich geschrieben, dass es absolut legitim ist, gegen eine Freilassung aufgrund einer Justizpanne zu demonstrieren. (ohne sich dafür als Mob beschimpfen zu lassen)

Was SIe über die Freilassung schreiben, stimmt so einfach nicht.
Seine Strafe hat er verbüsst und der Staat hat ihn völlig zu Recht freigelassen
Hätte die Staatsanwaltschaft nicht geschlampt, säße er jetzt immer noch im Knast. Das ist ja wohl alles andere als eine normale Freilassung. Nach den Regeln, die bei uns für die Sicherheitsverwahrung gelten, müsste er im Knast sitzen.

Was den Vergleich von uns mit Herrn H. angeht: Es steht Ihnen frei, sich auf eine Stufe mit ihm zu stellen, für mich lehne ich das ab.

Ihre ständigen Vergleiche mit geringfügigen Delikten sind doch absurd. Warum sollte die härtere Bestrafung z.B. eines Mörders zwangsläufig zu einer ebenso harten Bestrafung für z.B. Graffitisprayer führen? Das ist doch absurd!
Vor allem gibt es da ja wohl einen kleinen Unterschied. Ihr Haus können Sie auch 10 oder 20mal reinigen lassen. Insofern kann man die Wiederholungsgefahr durchaus in Kauf nehmen. Aber wie oft wollen Sie Ihr Kind vergewaltigen lassen?

12.03.2010
22:41
Angst vor Sextäter Hans H.
von erzhase | #55

@ Dr Einstein

Ihre erste Prämisse ist falsch.
Hans H, gehört nicht hinter Gitter - deshalb ist er auch frei.
Seine Strafe hat er verbüsst und der Staat hat ihn völlig zu Recht freigelassen

Die Tatsache das es Leute gibt die meinen er sollte weiter im Gefängnis bleiben ist kein ausreichender Grund ihn einfach einzusperren.

Selbst dann nicht wenn diese Leute (wie in diesem Fall) Fachleute sind und vermutlich Recht haben mit Ihrer Besorgnis.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht geschlampt hätte und wenn es eine Prüfung der Gefährlichkeit gegeben hätte und wenn auf Grund dieser Prüfung ein Gericht beschlossen hätte Hans H.in Sicherungsverwahrung zu nehmen....dann und nur dann wäre es ok ihn nach Verbüssung seiner Strafe in Haft zu halten .
Sie sehen das es einiger Wenns bedarf die Realität Ihren Wünschen anzupassen.

Was sie in Ihrem 2 Punkt ansprechen ist doch genau der Kern meiner Besorgnis :Weder sie noch ich haben etwas getan was uns hinter Gitter bringen sollte -was uns mit Hans H. verbindet denn im Moment liegt auch gegen Hans H.offensichtlich auch nichts vor - (seien Sie versichert wenn Hans H, nur auf die Strasse spukt hat die Polizei ihn am Wickel (auch Polizisten sind Eltern).

Also fasse ich zusammen ;Weder gegen Sie noch mich, noch gegen Hans H. liegt zur Zeit ein Haftgrund vor - wenn sie jetzt für seine Inhaftierung plädieren - wie wollen Sie Ihre oder meine Freiheit rechtfertigen?

Wie wollen Sie verhindern das jemand der nur energisch genug meine Inhaftierung fordert nicht erfolgreich ist?

Ich bin mit Ihnen einer Meinung das die Welt insgesamt und das Alfrediviertel insbesondere besser dran wäre wenn Hans H. hinter Gittern wäre - aber ich bin nicht der Meinung das diese Überzeugung ausreichend ist ihm die Freiheit zu nehmen.

Den Graffitisprüher habe ich bewusst gewählt um zu demonstrieren wohin dieser Weg führt.

Ihre Motive Haft ohne Delikt-also quasi auf verdacht zu fordern sind ja ehrenhaft - aber meinen sie nicht das es auch viele Leute gibt die der Meinung sind das ein graffitisprayer auch hinter gitter soll (insbesonders wenn man zum x-ten Male sein Haus hat reinigen lassen?)

Wenn Sie mit Ihrer Überzeugung durchdringen würden- wie wollten Sie diesen Leuten erklären das Sie ihren Wunsch nach Sicherheit durch inhaftierung des potentiellen Störers genüge getan haben aber diese leute ihren Störer ertragen müssen? Insofern müsste dann ja gleiches Recht für alle gelten.....

12.03.2010
21:46
Angst vor Sextäter Hans H.
von dr.einstein | #54

@37 von erzhase

Auch wenn Ihre Beitäge jetzt immer länger werden, diskutieren Sie wieder an dem vorbei, was ich geschrieben habe.
1. Hans H. gehört nicht nur nach meinem Gefühl, sondern eigentlich auch nach unseren Gesetzen hinter Gitter.
2. Der Hinweis, dann könten auch Sie oder ich eingesperrt werden, ist völlig daneben. Ich zumindest habe im Gegensatz zu Hans H. keine Menschen überfallen oder vergewaltigt. Von Ihnen nehme ich das mal genauso an.
3. Den Hinweis auf den Graffittisprüher hätten Sie sich sparen können, da ich ganz eindeutig meine Ausführungen nur auf Gewaltverbrecher beschränkt habe.

Ich könnte Ihre Spirale auch umdrehen: Wenn wir heute Schwerverbrecher nach 10 Jahren wieder auf die Menschheit loslassen, dann vielleicht bald schon nach 6 Jahren, dann nach 3, irgendwann werden sie erst gar nicht mehr eingesperrt.
Blödsinn?
Ja, sicher!

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