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Spitzengehälter kommen in Essen auf den Prüfstand

Spitzengehälter kommen in Essen auf den Prüfstand

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Foto: WAZ FotoPool

Essen. 

Die Gehälter und Vergünstigungen von Geschäftsführern und Führungskräften der städtischen Tochtergesellschaften kommen auf den Prüfstand. Ein entsprechender Antrag der SPD fand im Rat eine breite Zustimmung. „Wir wünschen mehr Gerechtigkeit“, formulierte Fraktionsvorsitzender Rainer Marschan. Marschan ließ allerdings offen, was die SPD darunter versteht.

Verdienen die Spitzenkräfte im Reigen der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (EVV) also mehr als sie verdienen? Oder bedient die SPD nur Volkes Stimme? Als die WAZ im vergangenen Jahr die Einkommensverhältnisse der städtischen Geschäftsführer offen legte, mochte so mancher Parteigenosse seinen Augen nicht trauen, berichtet Arturo Holuigue de la Vega, Finanzexperte seiner Fraktion den Antrag mitformuliert hat. Beispiele: 301 000 Euro pro Jahr verdient Stadtwerkechef Bernhard Görgens laut Beteiligungsbericht 2010, mit 178 000 Euro wird Messe-Chef Frank Thorwirt entlohnt, Eva Sunderbrink erhält als Geschäftsführerin der Essen Marketing GmbH 142 000 Euro. Ist das angemessen oder gar „gerecht“?

„Sonderleistungen müssen weg“

Die EVV sah sich jedenfalls veranlasst, prüfen zu lassen, ob die Bezüge aus dem Rahmen fallen oder im selben bleiben. Denn anders als Amtsleiter oder Dezernenten können Geschäftsführer aushandeln, wie viel sie verdienen. Überraschend oder nicht: Die beauftragte Unternehmensberatung kam zu dem Ergebnis, dass die Gehälter im Durchschnitt vergleichbarer kommunaler Unternehmen liegen. Das gelte auch für Führungskräfte aus der „zweiten Reihe“.

Kein Grund zur Aufregung? Die Prüfer ließen aber außen vor, was sonst so drinsteht in den Verträgen: Zulagen, Pensionsansprüche… Auch solche „Vorzüge und Privilegien aus dem Beamtenstatus“ gehörten auf den Prüfstand, sagt Udo Bayer vom Essener Bürgerbündnis (EBB). Für die SPD wird Finanzmann de la Vega deutlicher: „Sonderleistungen müssen weg.“ So könne in Zeiten von Riester-Rente auch von Führungskräften städtischer Gesellschaften erwartet werden, dass sie privat Vorsorge treffen. Auch ein Rückkehrrecht in den warmen Schoß der Mutter Stadt, wie es sich der ein oder andere vertraglich zusichern ließ, sei „nicht mehr zeitgemäß“. „Wenn schon privat“, sagt de la Vega, „dann richtig“.

Dass niemand jemandem etwas wegnehmen wolle, wie es SPD-Ratsherr Harald Hoppensack im Rat formulierte, dürfte allenfalls für jene gelten, die sicher im Chefsessel sitzen. An ihren Verträgen lässt sich nicht rütteln. Was die Gehälter ihrer Nachfolger angeht, steht die Stadt mit Udo Bayers Worten vor der Frage: rauf oder runter? „Am Ende muss man Farbe bekennen.“