Es hat sich ausgefunkt
UMWELT. Franz Dyckmanns kämpft seit Jahren gegen Mobilfunkmasten in Burgaltendorf. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm jetzt Recht.
Franz Dyckmanns wohnt im Schatten des Antennenwaldes an der Alten Hauptstraße in Burgaltendorf. (NRZ-Foto: O. Fuhrmann)
Foto: Fotografie Olaf Fuhrmann
Wie weiland Don Quichotte gegen Windmühlen - so kämpft Franz Dyckmanns seit Jahren gegen einen Wald aus Mobilfunkmasten. Während der Ritter von der traurigen Gestalt vergebens gegen seine geflügelten Gegner anrannte, geht der 69-Jährige aus Burgaltendorf als strahlender Sieger hervor; das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab jetzt seiner Klage gegen die Stadt Recht. Diese habe den Netzbetreibern die baurechtliche Befreiung allzu leichtfertig erteilt [Az: 10A2999/07].
Nicht weniger als 18 Antennen an fünf Masten hatten drei große Mobilfunkunternehmen seit 2002 auf das Dach des Mehrfamilienhauses an der Alten Hauptstraße in Burgaltendorf gesetzt. Dyckmanns, der gleich nebenan wohnt, mochte sich dies nicht gefallen lassen und trat den Rechtsweg durch die Instanzen an. Seine Ausdauer wurde belohnt. Eine solche Massierung von Mobilfunkmasten wie an der Alten Hauptstraße verändere den Charakter des Ortsteils nachhaltig und sei deshalb nicht zulässig, urteilte das OVG und ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erst gar nicht zu. Dyckmanns Rechtsbeistand, der Essener Anwalt Frank Roeser, spricht von einer "schallenden Ohrfeige für die Stadt" und misst dem Richterspruch grundsätzliche Bedeutung bei. So einfach wie die Stadt Essen könnten es sich Kommunen künftig nicht mehr machen. Hintergrund: Mobilfunkmasten bedürfen zwar keiner Baugenehmigung, werden sie aber wie an der Alten Hauptstraße in reinen Wohngebieten errichtet, muss die Stadt dem Rechnung tragen und genau hinsehen. Alles, was über einen Funkmast hinausgeht, erachtet das Gericht zumindest als kritisch.
Das Rechtsamt will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob die Stadt gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde einlegt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht diese nicht zulassen, dürfte an der Alten Hauptstraße bald Funkstille herrschen. Die Netzbetreiber werden sich andere Standorte suchen müssen. Stadtweit gibt es nach Angaben der Verwaltung 244 Standorte für Mobilfunkanlagen, wieviele Masten in reinen Wohngebieten stehen, blieb gestern offen.










