17-Jährige noch im Gerichtssaal verhaftet
01.09.2008 | 19:39 Uhr 2008-09-01T19:39:42+0200PROZESS. Dönerbuden-Inhaber erstochen: Junge Frau wurde gestern zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Freundin (15) kam mit Sozialstunden davon.
Die Schülerin weint bitterlich, als sie nach dem Urteil im Gerichtssaal 386 a verhaftet wird. Die III. große Jugendstrafkammer aber lässt sich nicht beirren: Sie befürchtet Fluchtgefahr, nachdem sie die 17-Jährige gestern wegen Totschlags zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt hat. Als 15-Jährige hat das Mädchen im Juni des vergangenen Jahres an der Steeler Straße in Huttrop den 36-jährigen Dönerbuden-Inhaber Ahmed T. erstochen (die NRZ berichtete). Ihre heute 15 Jahre alte Freundin, die in die Bluttat verwickelt war, muss nach Entscheidung der Kammer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung 150 Sozialstunden ableisten.
An neun Verhandlungstagen in nicht öffentlicher Sitzung hatte die Justiz zuvor versucht, die Wahrheit herauszufinden, was nicht umfassend gelang. Erst kürzlich noch traf sich die Kammer zu einem Ortstermin in der Dönerbude und nahm die engen Räumlichkeiten unter die Lupe, um die Aussagen der zur Tatzeit erst 14 und 15 Jahre alten Angeklagten einordnen zu können. Die beiden hatten eine Notwehrsituation geschildert, in der die Ältere zum Messer gegriffen haben soll, um der Jüngeren zu helfen. Doch die Kammer folgte der Staatsanwaltschaft: Es war keine Notwehr.
Der Abstecher des Duos in die Döner-Bude war nicht zufällig: Die Mädchen brauchten Geld für eine Reise nach Berlin, um dort ein paar Musik-Stars zu treffen. Die kalkulierten 60 Euro wollten sie sich als Spülhilfe nach Feierabend bei Ahmed T. verdienen. Für 20 Euro, davon geht die Kammer aus, bot ihm die 15-jährige zusätzlich nicht genauer definierte Sex-Spielchen an. Falls es Probleme gebe, sollte die Ältere Pfefferspray einsetzen. Es kam tatsächlich so weit, doch das Mittel war zu alt, zeigte keinerlei Wirkung. Da wuchs den Mädchen die Situation ganz offensichtlich über den Kopf. Die Kammer spricht von einem "dynamischen Geschehen", in dessen Verlauf die Ältere zum Messer griff, was nicht gerechtfertigt gewesen sei. Die 15-Jährige stach damals sechs Mal zu. Ahmed T. starb im Rettungswagen. Zwei Stiche in Herz und in Lunge waren tödlich.
Prahlerei im Internet
Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte die 14-Jährige kurz vor den Ereignissen im Internet angekündigt, den "Dönermann abzuziehen" oder "abzustechen". Das hatten sie nicht ernst gemeint, erklären die Schülerinnen vor Gericht. Die Kammer wertet die Sprüche als Prahlerei, nicht als geplanten Raub.
Die gestrige Verhaftung der 17-Jährigen trifft bei ihrem Verteidiger Andreas Wieser auf Unverständnis. Selbst nach einer Auslandsreise sei seine Mandantin pünktlich zum Prozess erschienen, weiß er und erinnert: "Sie hat sich dem Verfahren gestellt."
16:38
Entschuldigung aber bitte was genau hat die Straftat mit der Nationalität des Mädchens zu tun?! Was sie getan hat ist schrecklich und das Urteil viel zu lasch aber das beruht mit Sicherheit nicht auf ihrem Migrationshintergrund. Das ist ein Fehler im deutschen Rechtssystem,bei jedem deutschen Mädchen wäre es genauso gewesen!
11:34
Ein wirklich abschreckendes Urteil. Jetzt kann die junge Dame endlich ihren Schulabschluss nachmachen. Zeit hat sie ja nun ein bisschen. Zwar unter Aufsicht, aber immerhin. Manche müssen zu ihrem Glück eben gezwungen werden. Nach drei Jahren kommt sie frei, wenn sie sich gut führt. Selbstverständlich erhält sie vorher ab und zu mal am Wochenende ein wenig frei, um sich auf das stressige Leben in Freiheit vorzubereiten. Bisschen Disco muss ja auch mal sein, ist ja jugendgerecht. Vielleicht gibt es ja auch ein pädagogisch wertvollen Orientierungsurlaub in Südamerika, damit sie gefestigt aus der Strafhaft entlassen wird, wer weiß. Mit 20 kann sie - wie jede andere Heranwachsende - ein ganz normales Leben führen.
Nur der Dönermann kann keine Sonne mehr sehen, ob ihm das gefallen wird...?
10:52
So so, da wird im Internet angekündigt jemanden abzustechen, das ganze wird genau so ausgeführt aber geplant war es nicht - willkommen in Absurdistan.
09:37
Ein auch hier zu mildes Urteil, für mich klar Raubmord und da beträgt die Strafe leider nur 10 Jahre Gefängnis. 150 Sozialstunden für Beihilfe, was soll da Strafe sein. Ich hoffe der Nebenkläger geht in Revision, wenn es der Staatsanwalt schon nicht tut. Nachsicht gegen Migranten wird immer reklamiert, aber auch hier wird Kuscheljustiz betrieben.
21:31
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