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Wahlausschuss entscheidet...

Kandidat Dr. Mehner - Zulassung verweigert

21.07.2009 | 20:59 Uhr

Ennepetal. Seit gestern Abend ist es offiziell: Der Wahlausschuss der Stadt Ennepetal beschloss gestern einstimmig sowohl den Wahlvorschlag Dr. Ingo Mehners (Foto) zur Bürgermeisterkandidatur als auch den Vorschlag seiner Wählergruppe „Ennepetal(er) unter einen Hut „EN(H)” nicht zuzulassen.

Bereits in der vergangen Woche hatte die Stadt Ennepetal Dr. Mehner die Kandidatur aufgrund von Formfehlern (Unterlagen zu spät eingereicht und fehlerhafte Versicherungen an Eides statt) verweigert. Inzwischen wirft Mehner der Verwaltung, Politikern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wahlamtes Fehlverwaltung und Einflussnahme mit dem Ziel, ihn als Bewerber bzw. seine Wählergruppe für die Kommunalwahl zu blockieren, vor.

Diese Kritik wies der Erste Bürgermeisterstellvertreter Johannes Kraft (CDU) deutlich zurück. Er ergriff das Wort für alle Ennepetaler Kommunalpolitiker, die durch Mehners Einlassungen unter einen Pauschalverdacht gerieten, so Kraft.

Für die Verwaltung und die Mitarbeiter des Wahlamtes wies Kämmerer und Personalchef Dieter Kaltenbach die Vorwürfe Mehners aufs Schärfste zurück. Seine Erklärung gab er bewusst nach der Abstimmung des Ausschusses zur Kandidatur Mehners und der Wählergruppe ab.

Trotz aller Anwürfe in den letzten Tagen und Wochen habe die Verwaltungsleitung bislang nicht reagiert, um auch jeden Anschein einer Beeinflussung von Entscheidungen des Wahlausschusses zu vermeiden, diese Entscheidungen seien nun gefallen.

Die Verwaltung werde reagieren, erklärte Personalchef Kaltenbach. Es habe bereits eine Kontaktaufnahme zu einer renommierten Anwaltskanzlei stattgefunden, die alle Aussagen Mehners in diesem Zusammenhang, aber auch die über andere Medien veröffentlichten, auf ihre straf-, privat- und disziplinarrechtliche Relevanz überprüfen werde. Vom Ergebnis dieser Prüfung würden die weiteren Schritte abhängen, die der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung eventuell ergreifen werden.

Ingo Mehner kann binnen drei Tage nach Entscheidung des Wahlausschusses Widerspruch beim Kreiswahlausschuss gegen die Ablehnung seiner Kandidatur einlegen. Für sich habe er schon eine Entscheidung getroffen für EN(H) noch nicht, so Mehner gegenüber unserer Zeitung.

Sabine Nölke

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