Der seltsame Liebesbeweis eines Ennepetalers
09.02.2012 | 18:26 Uhr 2012-02-09T18:26:00+0100Ennepetal.Seit 26 Jahren ist der Ennepetaler Stammgast im Schwelmer Amtsgericht. Immer wieder beging er Straftaten, darunter etliche Körperverletzungen. So war es auch dieses Mal. Besonders unschöne Taten wurden ihm vor dem Schöffengericht zur Last gelegt.
Eine ereignete sich im direkten familiären Umfeld. Die Opfer waren seine seit 1994 geschiedene Ehefrau, deren Mutter und vor allem seine 17-jährige Tochter. Zu Besuch bei seiner 42-jährigen „Ex“ im Januar vergangenen Jahres gab es eine verbale Auseinandersetzung mit der Tochter, die eskalierte. Denn er „flippte aus“, so die Zeugen. Mehrfach schlug er die 17-Jährige mit der Faust ins Gesicht. Sie musste vier Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Auch seine ehemalige Ehefrau und Schwiegermutter, die dazwischen gehen wollten, bekamen Hiebe von ihm ab.
Diese Taten gab der Angeklagte zu, nicht ohne zu erwähnen, er liebe seine Familie trotzdem.
Doch auch eine andere Frau, eine 62-jährige Gastwirtin, hatte laut zweiter Anklage rund ein halbes Jahr zuvor die Gewaltbereitschaft und die eiserne Faust des 41-Jährigen kennen gelernt.
Gezielter Schlag
Es war am 18. Juni 2010, Deutschland hatte bei der WM gegen Serbien 0:1 verloren. Der Ennepetaler betrat mit Freunden und einem Alkoholgehalt von 2,4 Promille im Blut eine Gaststätte in Altenvoerde und machte mittels einer Vuvuzela-Tröte reichlich Lärm. Nachdem er dem Mann der Wirtin ein Glas Bier ins Gesicht geschüttet und die 62-Jährige ihn herausgeschmissen hatte, tauchte er zehn Minuten später wieder auf und versetzte der Betreiberin einen Faustschlag. Resultat: Jochbeinbruch und Augenbodenfraktur.
Das bestritt der Angeklagte. Während der Rangelei könne sie vielleicht einen Ellenbogen abbekommen haben, aber keinen Schlag. Die Wirtin, die als Zeugin keinerlei Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit hinterließ, machte klar: „Es war 100-prozentig ein gezielter Schlag.“ Staatsanwaltschaft und Gericht waren auch von der Richtigkeit der zweiten Anklage überzeugt.
Eine Bewährung für den Vorbestraften, der schon mehrfach im Gefängnis gesessen hat, kam für die Richter nicht in Betracht. Sie verurteilten den Ennepetaler zu weiteren anderthalb Jahren Haft.
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