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Soziales

Urteil macht Mut

09.02.2010 | 16:41 Uhr

Emmerich.Gestern verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und Sozialgeld verfassungswidrig seien. Redakteur Ulrich Wefers fragte Jürgen Brockmann vom Sozialtreff, der sich um die Belange von Hartz IV-Betroffenen kümmert, wie er das Urteil einschätzt.

Erleichtert?

„Erleichtert wäre ich erst dann, wenn es keine unfreiwillige Armut mehr in Deutschland gäbe. Ich freue mich aber darüber, dass auch das höchste deutsche Gericht klargestellt hat, was alle, die sich ernsthaft damit befassen, schon seit mindestens fünf Jahren wissen: Die Hartz-IV-Gesetze sind seit ihrem Bestehen eine einzige Katastrophe. Das heutige Urteil ist eine Ohrfeige für die Verantwortlichen und ein Mutmacher für alle, die sich auf die Seite der Betroffenen gestellt haben.”

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sagt, dass eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze für Kinder auch als Sachleistung erfolgen könnte. Was halten Sie davon?

„Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch, dass man selber entscheiden kann, was man wo einkauft. Die meisten Hartz-IV-Betroffenen sind dazu auch sehr wohl in der Lage. Für sie bedeuten Sachleistungen und Gutscheine weitere Ausgrenzung statt Teilhabe. Und wo bleibt das gesetzlich vorgeschriebenen Sozialgeheimnis, wenn der Verkäufer im Laden erkennen kann, dass der Kunde (leider) auf Sozialhilfeniveau leben muss.”

Erwerbslosen-Initiativen weisen darauf hin, dass Hartz IV eine der wichtigsten Ursachen für die massive Absenkung des unteren Lohnniveaus war und fordern einen Mindestlohn von zehn Euro. Sie auch?

„Über konkrete Beträge kann man immer trefflich streiten. Generell sollte aber eines selbstverständlich sein: Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch soviel Geld erhalten, dass er - mit seiner Familie - damit unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen leben kann. Die Forderung nach einem Mindestlohn macht also Sinn.”

Ulrich Wefers

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