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Umsetzung dauert noch

24.05.2012 | 16:45 Uhr

Emmerich.   Zur Berechnung der Unterkunftskosten sind fünf Quadratmeter mehr angemessen. Sagt das Gericht. Bis das Urteil im Kreis Kleve in der Praxis angelangt dauert es noch zwei bis drei Monate.

Fünf Quadratmeter mehr für die Wohnung, darüber dürfen sich Hartz IV-Empfänger künftig freuen. Das Bundessozialgericht hatte, wie berichtet, am 16. Mai ein entsprechendes Urteil gefällt. Und es ist rechtskräftig. Doch die Betroffenen müssen sich noch etwas gedulden. „Wir müssen erst die Begründung abwarten, und dann können wir es umsetzen“, erklärt Eduard Großkämper, Sprecher der Kreisverwaltung. Je nachdem, wie das Urteil ausformuliert werde, könnten sich noch Besonderheiten für die Umsetzung ergeben. Erfahrungsgemäß dauere dies zwei bis drei Monate.

Unabhängig davon hatte der Kreis sich schon beim entsprechenden Ministerium in Düsseldorf informiert, wie in der Zwischenzeit mit den Wohnraum-Ansprüchen der Arbeitslosengeld II-Empfänger umzugehen sei. „Nach wie vor gilt die alte Empfehlung von 45 Quadratmetern für eine Einzelperson, bei jeder weiteren Person im Haushalt 15 Quadratmeter dazu“, so Großkämper. Also noch nicht 50 Quadratmeter für den Einzelnen.

Die Emmericherin Gabriele Schulz hatte sich schon gewundert: Sie erhielt am 21. Mai ein Schreiben vom Emmericher Jobcenter. Hier wurden die zusätzlichen Quadratmeter noch nicht berücksichtigt. Am Donnerstag, 24. Mai, gab’s erneut Post, eben mit dem Verweis, dass die Umsetzung des Urteils beim Kreis noch nicht erfolgt sei. Jürgen Brockmann vom Emmericher Sozialtreff begrüßt in jedem Fall das Urteil. Das NRW-Sozialministerium hatte 2010 die Unterkunftskosten für Hartz IV-Bezieher begrenzt. Wer einen Überprüfungsantrag gestellt hatte, wird rückwirkend Kürzungen wieder ausgezahlt bekommen.

Marco Virgillito

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