Rolle rückwärts beim Wohnen
02.11.2010 | 19:08 Uhr 2010-11-02T19:08:00+0100Emmerich.45 Quadratmeter Wohnfläche: Mehr darf die Stadt Hartz IV-Empfängern nicht zugestehen. Einige Grenzfälle sind betroffen. Das wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am Dienstagabend bekannt.
45 Quadratmeter Wohnfläche stehen Hartz IV-Empfängern zur Verfügung. Und kein Meter mehr! Das musste auch der Fachbereich Soziales der Stadt Emmerich jetzt erfahren, wie Leiter Hans Sterbenk in der Sitzung des Sozialausschusses gestern mitteilte. Zuvor hatte Anke Wardemann von der Emmericher Baugenossenschaft (EBG) in einem Vortrag über die Perspektiven der Wohnungsversorgung durch die EBG gefragt, wie flexibel die Stadt beim Überschreiten der zustehenden Wohnungsgrößen sein kann. Die EBG vermietet einige Wohnungen, die bei 47 und 48 Quadratmetern liegen.
„Wir haben die Unterkunftskosten vor sechs Monaten neu berechnet und dabei 47 Quadratmeter als Grenze festgelegt. Jetzt die Rolle rückwärts: Wir müssen alles neu berechnen. Es gibt keinen Spielraum“, sagte Sterbenk. Ein richterliches Urteil zwinge die Stadt Emmerich dazu, Schritt für Schritt die Fälle wieder umzustellen. Hartz IV-Empfänger, deren Wohnungen den Grenzwert überschreiten, müssen sich auf Umzüge einstellen.
Altes Konfliktpotenzial,
neue Obdachlosenheime
Eine hohe fünfstellige Summe spart die Stadt dadurch, dass künftig Obdachlose an der Tackenweide statt der Industriestraße untergebracht werden (die NRZ berichtete). Hans-Jürgen Runge, Leiter Ordnungsamt: „Das Ganze soll kein Abschieben sein, man kann sich hier besser mit den Betroffenen beschäftigen.“ In den abgeschlossenen Wohnungen der Industriestraße habe man schwer überschauen können, ob Personen zu Unrecht dort lebten. Die modernisierten Räume an der Tackenweide haben eher den Charakter einer Wohngemeinschaft. Ein Hausmeister wird stundenweise als Betreuer vor Ort sein. Es ist kein Sozialarbeiter: „Wir müssen zunächst mit ihm üben“, so Runge. Bürgermeister Johannes Diks verteidigte den Einsatz als zusätzliche Hilfe.
Der Strom fürs Kochen und in den Duschräumen stellt sich nach 30 Minuten ab: „In der Vergangenheit wurden die Geräte auch zum zusätzlichen heizen genutzt“, schilderte Hans-Jürgen Kraayvanger, Leiter Fachbereich Immobilien.
Einige Ausschussmitglieder äußerten Sorgen bezüglich des Konfliktpotenzial bei der „nicht einfachen“ Klientel. Diks: „Die Probleme sind nicht neu, dafür haben wir bessere Unterkünfte.“ Ausschussvorsitzende Ute Sickelmann (Grüne) kündigte an, die Entwicklung kontrollieren zu wollen. Derzeit hat Emmerich 14 Obdachlose.
Anke Wardemann von der EBG wies auf weitere Probleme im Bezug auf Sozialleistungsempfänger hin. Zum Beispiel hat die Gesellschaft an der Karl-Arnold-Straße Wohnungen modernisiert und die Mieten um 1,10 Euro pro Quadratmeter erhöht – der Kreis hatte 1,22 Euro genehmigt. Trotzdem übernimmt die Stadt die Mieten für die Hartz IV-Empfänger teilweise nicht. Wardemann fragte, ob hier die Energiekostenersparnisse nicht berücksichtigt würden. Ferner würden bei Mietkündigungen gerade bei Hartz IV-Empfängern Kündigungsfristen nicht eingehalten.
14:22
Ob der Vortrag der EGB richtig war, wage ich zu bezweifeln. Ich weis nicht woher die EGB die Informationen her hat. Fragt man die Arbeitsagentur bekommt man bekanntlicherweise Informationen die teils entgegen der Rechtsprechung sind. Es wird sogar von Sachbearbeitern verlangt Bescheide mit rechtswidrigen Entscheidungen erlassen! Die Stadt Emmerich sollte sich an die Sozialgerichts Urteile halten und eventuell ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Das wäre für alle gut. Den Harzt IV Geschädigten, und der Stadt die sich als Streiter für diese Menschen profilieren könnte! Fragt sich nur ob die Stadt den Mut dazu hat!
13:05
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09:44
Hallo Ihr Leute vom Fachbereich Soziales!
Könnt Ihr euch überhaupt vorstellen, wie es ist Harz IV Empfänger zu sein? Bei so wenig Geld, was diese Leute bekommen auch noch zu sagen, daß sie sich bei Überschreitung der 45 qm auf einen Umzug einstellen müssen. Ist das SOZIAL, denn diese Leute haben ja auch jahrelang gearbeitet und Steuern eingezahlt.Es sind eben nicht alle unkündbar, wie in Ihrem Amt.
08:35
Die Stadt Emmerich spinnt doch,,, ist doch egal wieviel Quadratmeter, die sollen lieber ne Grenze um Höhe des Betrages festlegen...
Und die 2 m² mehr macht die Stadt auch nicht arm..
Wirklich das ist doch schwachsinnig...
21:44
Einem alleinstehenden Hartz 4 Empfänger werden die Mietkosten, bis zu einer Wohnungsgröße von 50 qm voll erstattet. In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, zum Beispiel: eine Mutter und ein Kind, werden bis 60 qm als Wohnraum voll bezahlt.
Die Neuen Mietobergrenzen in NRW vom 01.01.2010 gelten nicht nur für Duisburg, Herne, Bochum, Gelsenkirchen oder ...
…auch in Emmerich.
Wieso hier in Emmerich gerade noch 45 qm Wohnfläche für einen Alleinstehenden festgeschrieben werden kann nicht nachvollzogen werden weil es ab 1.1.2010 50qm sind plus 2 qm im Sonderfall für eine Überschreitung (Miethöchstgrenze). Offenbar hat im Rat und im Sozialausschuss keiner eine Ahnung und ist zu faul beim Nachfragen beim Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Aber dafür ALG-II-Empfänger rasieren zu Gunsten der Emmericher Stadtkasse.
21:32
Warum werden Quadratmeter zu Grunde gelegt?
Wenn 10 Quadratmeter mehr, aber der Mietpreis günstiger ist, interessiert das keinen?