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Prozess wegen Menschenhandels – Bordell-Betreiber schweigen

13.11.2012 | 18:51 Uhr
Prozess wegen Menschenhandels – Bordell-Betreiber schweigen
Das Bordell „Fungarden“ in Emmerich.Foto: Thorsten Lindekamp

Emmerich/Kleve.   Ein Bordell-Betreiber aus Emmerich und seine Partnerin müssen sich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Zum Prozessbeginn am Landgericht Kleve schwiegen beide beharrlich. Ihre Anwälte stellten derweil einen Befangenheitsantrag.

Isabella war 23 Jahre alt, als sie nach Deutschland kam. Ein Schleuser namens „Hugo“ hat die Portugiesin nach Emmerich gebracht, in einem Bordell abgeliefert und 500 Euro dafür kassiert. Dessen Betreiber zwangen Isabella (alle Namen geändert) dann zur Prostitution – sie musste schließlich die 500 Euro „Schulden“ wieder abarbeiten. Von diesem Sachverhalt geht zumindest die Staatsanwaltschaft Kleve aus, die gegen den Betreiber des Bordells sowie gegen dessen Partnerin Anklage erhob . Seit gestern müssen sie sich vor dem Klever Landgericht verantworten.

Ein Justizbeamter führt den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal.lFoto: ROY GLISSON

Angeklagt sind sie nicht nur wegen Menschenhandels und Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Denn die Emmericher sollen fünf Frauen ohne Aufenthaltsgenehmigung mit falschen Papieren angemeldet haben. Das Geld der Freier sollen sie den Prostituierten teilweise weggenommen haben, bei ihren Steuererklärungen sollen sie falsche Angaben gemacht haben. Sie sollen weder Sozialbeiträge noch Krankenkassenbeiträge für ihre „Angestellten“ bezahlt haben, der dadurch entstandene Schaden wird auf knapp 6 Millionen Euro geschätzt.

Fluchtversuch mit dem Taxi

Isabella ist nur eine von rund 1000 Prostituierten, die zwischen 2005 und 2011 in den beiden Emmericher Bordellen „Fungarden“ und „Villa Auberge“, beide betrieben durch die Angeklagten, gearbeitet haben. Die 18- bis 40-jährigen Frauen sollen teils mehrere Jahre, teils nur wenige Tage in den Bordellen gearbeitet haben.

Nach zwei Tagen und einem gescheiterten Fluchtversuch hat „Hugo“ Isabella wieder abgeholt. Andere Frauen blieben länger, wie die 20-jährige Maria. Sie soll geweint und sich gegen die Zwangsprostitution gewehrt haben. Der Angeklagte soll ihr daraufhin den Pass und das Handy abgenommen und sie eingesperrt haben. Andere Frauen soll er geschlagen und ihnen „büschelweise Haare herausgerissen“ haben, heißt es in der Anklageschrift.

Die 40-jährige Partnerin des Bordell-Betreibers ist mitangeklagt.Foto: ROY GLISSON

Die mitangeklagte 40-Jährige soll die Schichtpläne für die Prostituierten gemacht haben. Diese hätten, so die Anklage, während des gesamten Betriebes durchgearbeitet – das Bordell „Fungarden“ öffnete mal um 11, mal um 13 Uhr und schloss, wenn der letzte Gast gegangen war. Natascha soll in nur vier Tagen 1100 Euro verdient haben, bei einem „Stundenlohn“ von 80 Euro. Wenn sie verschlafen oder die Küche nicht aufgeräumt hatte, sollen die Angeklagten Strafgebühren verhängt haben – je nach „Vergehen“ 20 bis 100 Euro.

Befangenheitsantrag

Beide Angeklagten schwiegen gestern beharrlich – ihre Anwälte nicht. Sie versuchten alles, um es erst gar nicht zur Verlesung der Anklageschrift kommen zu lassen. „Die Anklage entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, verlas der Anwalt des Bordellbetreibers. Er fürchtete, Richter und Schöffen würden durch die vielen Details unnötig beeinflusst. Isabellas Fluchtversuch etwa – die junge Frau war mit dem Taxi in die Emmericher Stadt gefahren, der Angeklagte soll sie aber abgefangen haben – diene nicht der Beweisführung, sondern beeinflusse die Schöffen in ihrer Objektivität.

Es folgte Beratungspause auf Beratungspause, Erklärung auf Erklärung. Sogar einen Befangenheitsantrag stellten die Anwälte des Angeklagten. Ohne Erfolg. Am Freitag wird der Prozess fortgeführt, das Urteil soll im Dezember fallen.

Nadine Gewehr

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