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Ombudsperson: Droht dem Kreis ein Verfahren?

10.08.2010 | 14:10 Uhr
Ombudsperson: Droht dem Kreis ein Verfahren?
Jürgen Brockmann vom Sozialtreff Emmerich.

Emmerich/Kleve.Trotz entsprechendem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird es im Kreis Kleve keine Ombudsperson geben, die Erwerbslose unabhängig berät.

Kein Verständnis hat Jürgen Brockmann vom Sozialtreff Emmerich für den Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreises Kleve. Dieser hatte vor allem mit CDU-Stimmen die Einrichtung einer Ombuds­person für eine unabhängige Beratung Erwerbsloser abgelehnt. Auch Landrat Wolfgang Spreen verwies an die zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Behörde.

Brockmann zitiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Dem Beschwerdeführer könne es nicht zugemutet werden, „den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will.“ Es bestehe ein Interessenkonflikt. Brockmann stellt die Frage, ob die Kreisverwaltung nicht auch ein Fall für den Verfassungsschutz sei.

Aus Sicht von Jürgen Brockmann sei die ehrenamtliche Beratung etwa durch den Selbsthilfeverein oder den Sozialtreff in Emmerich keineswegs gesichert. Die NRZ berichtete erst kürzlich von Raumproblemen beim Selbsthilfeverein. Die unabhängige Ombudsperson wäre auch Ansprechpartner für Verwaltungsmitarbeiter. Brockmann erinnert, dass auch die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag sich für Ombudsstellen einsetzt.

Marco virgillito

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