Munition und Waffe als Dekoration im Schrank
13.01.2012 | 15:35 Uhr 2012-01-13T15:35:00+0100
Emmerich.„Ich wollte die Waffe einfach nur haben, um sie zu Hause in meinen Schrank zu stellen“, erklärte der 21-jährige Angeklagte, der sich im Emmericher Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten musste.
Außerdem wurde er der Körperverletzung und Bedrohung beschuldigt. Zum ersten Anklagepunkt, dem unerlaubten Mitführen einer Schreckschusspistole, gestand der junge Mann: „Es ist wahr, dass ich die Waffe bei mir trug. Ich habe sie im Internet bestellt. Dort stand, dass man die mit 18 Jahren besitzen darf.“
Dass lediglich das Aufbewahren in der Wohnung anstelle des Mitführens gestattet ist, sei ihm nicht bewusst gewesen. Bei einer Polizeikontrolle wurden der Angeklagte und sein Freund in einem Auto, in dem sich die passende Munition zu der Gaspistole befand, in Höhe der van-Gülpen-Straße angehalten. Richterin Waltraud Wacker äußerte ihren Zweifel über die vermeintliche Unwissenheit des Emmerichers bezüglich des Waffengesetzes, da er bereits wegen drei vorheriger Fälle dieser Art vorbestraft sei.
Stark alkoholisiertes Opfer ohne Erinnerung
Handgreiflich sei der Angeklagte im Juni vergangenen Jahres auf dem Franz-Wolters-Platz geworden, nachdem ihm ein 48-Jähriger sein Handy aus der Hand geschlagen habe, hieß es in der Anklageschrift. Genauer wurde ihm zur Last gelegt, dem Opfer „mehrere heftige Schläge versetzt“ und ihn anschließend verbal bedroht zu haben, verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Niemand der im Gerichtssaal anwesenden Zeugen konnte die drohenden Worte des Angeklagten, dass dieser dem zu Boden Geschlagenen den „Kopf abschneiden“ werde, bestätigen. Aus diesem Grund musste der Anklagepunkt fallen gelassen werden. „Ich habe einen Schlag abbekommen, aber ich weiß nicht einmal, von wem. Vielleicht bin ich auch nur gefallen,“ lautete die Aussage des Opfers, das zu dem Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen sei und sich nicht an den Angriff erinnern könne. Ein weiterer Zeuge jedoch konnte den Schlag, der das Opfer zu Boden warf, bestätigen. Minder schwere Verletzungen und Geständigkeit konnten zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Das abschließende Urteil lautete 80 Tagessätze je 30 Euro.
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