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Gericht

Geburtstagsfeier wird zur Prügelparty

30.08.2011 | 20:00 Uhr

Emmerich/Elten.Ein Angeklagter wurde vom Amtsgericht wegen Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. „Er ist schwulenfeindlich“, so das Opfer.

Aus der Partylaune wurde schnell die Prügellaune. Der Grund: Zu viel Alkohol. Das Motiv: angeblicher Hass auf Homosexuelle. Die Folge: Ein 50-jähriger Emmericher wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom Amtsgericht zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Diesen 30. April 2011 wird eine 60-jährige Emmericherin so schnell nicht mehr vergessen. Denn ihre Geburtstagsfeier wurde zum Pöbeltreff und landete nun vor Gericht. „Es herrschte irgendwann Unruhe“, erinnerte sich die Emmericherin. Gegen 23.30 Uhr sei die Situation ganz eskaliert. Ein 39-jähriger Musiker und sein Lebenspartner mussten die Feier kurz darauf verlassen. „Sie haben die ganze Zeit nur Stress gemacht“, berichtete ein 42-jähiger Zeuge hinterher.

Doch es sollte nicht das Ende der Geschichte bedeuten. Denn auf dem Wildweg wurde es schmerzhaft für das Paar. Der Angeklagte ging auf beide los, schubste sie in eine naheliegende Hecke und verteilte Schläge.

Opfer ins Krankenhaus

„Ich reiß euch den Arsch auf, hat er mehrfach gerufen“, berichtete eines der Opfer vor Gericht. Der Angeklagte, innerhalb der vergangenen sechs Jahre gleich mehrfach verurteilt, stritt die Tat bis zuletzt ab und stellte sich gar in die Rolle des Opfers. Der Wildweg sei so dunkel, dass man die Hand vor den Augen nicht sehe, erklärte der Arbeitslose. Dann sei er von hinten angegriffen worden. „Ich habe mich dann nur gewehrt.“

Blut strömte jedoch vom Kopf des Opfers, nicht des Angeklagten. Das bemerkte eine weitere Zeugin, die die beiden ins Krankenhaus schickte. Drei bis vier Wochen Kopfschmerzen, zudem ein ständiges Piepen im Ohr seien die Folgen für eines der beiden Opfer gewesen. Das andere kam glimpflicher davon. „Ich kann mir das nur so erklären, dass der Mann schwulenfeindlich oder rechtsradikal ist“, mutmaßte eines der Opfer im Gerichtssaal.

Amtsrichterin Waltraud Wacker sah „die Tat als bewiesen an“ und verurteilte den Angeklagten. Während die Staatsanwaltschaft „lediglich“ eine Geldstrafe von 900 Euro forderte, griff Waltraud Wacker beherzter durch und verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Daniel Paul

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Kommentare
31.08.2011
20:12
Geburtstagsfeier wird zur Prügelparty
von mafra7wfn | #3

Ich verstehe das Urteil nicht! Dieser Mensch ist innerhalb von sechs Jahren ein paar Mal verurteilt worden und bekommt Bewährung! Das ist für mich nicht nachvollziehbar! Die Richterin hätte diesen Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilen sollen, denn Bewährung hat er keine verdient!

31.08.2011
20:09
Geburtstagsfeier wird zur Prügelparty
von mafra7wfn | #2

Ich hätte den Typen zu einer Haftstrafe verurteilt! Wer innerhalb von sechs Jahren schon mehrfach verurteilt wurde, der hat keine Bewährung verdient! Das Urteil ist deshalb nicht nachvollziehbar!

31.08.2011
15:00
Blockierter Kommentar.
von mafra7wfn | #1

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