Gast mit Barhocker vermöbelt
23.04.2009 | 18:30 Uhr 2009-04-23T18:30:00+0200„Erhebliche Brutalität” attestierte Johannes Huismann, Vorsitzender Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts Kleve, einem 34-jährigen Maurer in der Urteilsbegründung. Der Kurde mit deutschem Pass hatte im Februar vergangenen Jahres einen Gast in einem FKK-Club im Emmericher Industriegebiet
Emmerich/Kleve. ... mit einem Barhocker krankenhausreif geschlagen. Doch nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz saß der Emmericher auf der Anklagebank.
Er war im Oktober 2008 auf der Autobahn zwischen Emmerich und Rees von der Polizei, die einen „heißen” Tipp von ihren niederländischen Kollegen bekommen hatte, mit rund sieben Kilogramm Marihuana gestoppt worden.
Eher verharmlosend
Durch seine Anwälte legte der Angeklagte ein Geständnis ab, das allerdings beim Vorfall in dem Nachtclub eher verharmlosend wirkte, wie die Videoaufzeichnung der hausinternen Überwachungskamera und die Aussage des Opfers zeigten. „Die Brutalität ist schwer in Worte zu fassen", kommentierte ein Beamter die Aufnahmen.
Das Opfer, ein 35-jähriger Emmericher, suchte in den frühen Morgenstunden seine Jacke und fragte wohl etwas wild gestikulierend die Thekenbedienung. Doch der Angeklagte schlug dem Mann mit einer Stabtaschenlampe auf den Kopf, zog den Maurer hinter den Tresen und warf ihn zu Boden. Der Angeklagte nahm einen Barhocker, fasste ihn an den Beinen und schlug mit Schwung auf den Maurer ein, rammte sein Knie in den Körper des Wehrlosen. Schließlich packte der 34-Jährige ein Bein des Schwerverletzten und schleppte ihn aus dem Lokal. Später rief der Angeklagte einen Krankenwagen.
Unter den Augen der niederländischen und deutschen Polizei fuhr der Emmericher im Oktober nach 's-Heerenberg und übernahm dort rund sieben Kilogramm Marihuana, die er nach Isselburg für einen Kurierlohn von 1 500 Euro bringen sollte. Doch der Mann war keinen Augenblick „alleine”. Auf der Autobahn in Deutschland war die Rückfahrt zu Ende.
Vier Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz lautete das Urteil der 1. Strafkammer. Strafmildernd, so Richter Huismann, habe sich „trotz der erheblichen Brutalität” ausgewirkt, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und sich bei dem Maurer entschuldigt hatte, sich darüber hinaus im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches bereit erklärt hatte, 10 000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen. Übrigens, der Kurierlohn von 1 500 Euro wurde eingezogen. AZ
13:38
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11:24
ich dachte immer wir hätten in deutschland Presse- und meinungsfreiheit????? Ja wo bleibt die denn????
11:20
wie Armselig Komentare entfernt...es ist die Wahrheit!!!!!
14:47
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14:46
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