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Freispruch aus Mangel an Beweisen

14.02.2012 | 17:27 Uhr
Freispruch aus Mangel an Beweisen

Emmerich.   Zweimal Freispruch und zweimal Verurteilung – so lautete die Bilanz für einen 26 Jahre alten Emmericher im Amtsgericht. Angeklagt war der Arbeitsuchende in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Zweimal Freispruch und zweimal Verurteilung – so lautete die Bilanz für einen 26 Jahre alten Emmericher im Amtsgericht. Angeklagt war der Arbeitsuchende in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eindeutig klären konnte das Gericht nur einen Fall, in dem es um einen Vorfall von Körperverletzung ging und den unerlaubten Drogenbesitz.

Schadensersatz

Im April 2010 suchte der Angeklagte den Zeugen früh morgens in dessen Wohnung auf. Er war auf der Suche nach einem Bekannten, den er in der Wohnung vermutete und Geldschulden in Höhe von rund 200 Euro bei dem Emmericher hatte. Da der Gesuchte nicht anwesend war, der Arbeitsuchende dies aber nicht glauben wollte, kam es zu einer aggressionsgeladenen Auseinandersetzung. Der Emmericher zog eine Pfefferspray-Dose aus der Jackentasche und besprühte den Lagerarbeiter. Der konnte die Wohnungstür eilig schließen und erlitt deshalb nur eine leichte Reizung der Atemwege. Der Angeklagte gestand die Tat, zeigte sich reumütig und auch der Zeuge verzichtete auf weitere Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.

Ebenso gestand der Angeklagte den unerlaubten Besitz von Marihuana. Aus beiden Fällen bildete Richterin Waltraud Wacker eine Gesamtstrafe. Siebeneinhalb Monate auf Bewährung und zusätzlich die Betreuung durch einen Bewährungshelfer und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit erlegte das Gericht dem 26-Jährigen auf. In zwei weiteren Fällen, in denen der Emmericher wegen gefährlicher Körperverletzung – in einem war er gemeinsam mit einem weiteren Emmericher angeklagt worden – sprach ihn das Gericht frei. Grund dafür waren die widersprüchlichen Aussagen der vielen Zeugen. Aus Mangel an Beweisen entschied sich Richterin Wacker daher letztlich für den Freispruch. Sowohl der Tathergang, die Verteilung der Opfer-Täter-Rollen, als auch die Fragen, ob und wenn ja welche Art Waffen bei den Prügeleien vor einer Emmericher Gaststätte im Spiel waren, konnten nicht eindeutig geklärt werden. In einem der beiden Fälle von Körperverletzung urteilte die vorsitzende Richterin Waltraud Wacker gegen die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung. „Ich kann und will aufgrund der sich widersprechenden Zeugenaussagen kein Urteil fällen.“

Anna Blaswich

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