Wirt muss für Brandstiftung zwei Jahre ins Gefängnis
06.02.2012 | 18:48 Uhr 2012-02-06T18:48:00+0100
Während die Feuerwehr das von ihm gelegte Feuer in einer Gaststätte an der Mercatorstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs löschte, während Menschen hätten sterben können, trank der Brandstifter am 18. Oktober Kaffee in einem Imbiss. Nun muss der 47-Jährige zwei Jahre ins Gefängnis.
Mit dem Schrecken kamen in der Nacht zum 18. Oktober 2011 die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der City davon. Durch Glück und Zufall bemerkten sie den Brand einer Gaststätte im Erdgeschoss rechtzeitig. Alle fünf Personen konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen. Schnell wurde klar, dass Brandstiftung die Ursache für das Feuer war. Der Wirt hatte das Feuer gelegt. Am Montag verurteilte ihn das Amtsgericht Stadtmitte dafür zu zwei Jahren Gefängnis.
Der 47-jährige Innenstadtbewohner hatte als Bergmann gearbeitet, bevor er sich als Gastronom selbstständig machte. Seit 1996 betrieb er ein Nachtcafé an der Mercatorstraße. Doch dann lief das Geschäft nicht mehr gut. Der Wirt geriet mit der Miete in Rückstand. Der neue Eigentümer wollte das Lokal schließlich verkaufen. „Ich habe in all den Jahren so viel Geld da reingesteckt“, jammerte der Angeklagte. Die Kneipe sollte für 125.000 Euro den Besitzer wechseln, er selbst mit 5000 Euro abgespeist werden. „Ich war voller Hass und Wut.“
Zwei Jahre Gefängnis
Am Tag vor der geforderten Schlüsselübergabe genehmigte er sich ein paar Drinks, holte Benzin an einer nahen Tankstelle, goss es im Keller und im Lokal aus und zündete es an. „Ich habe nicht darüber nachgedacht, was alles hätte passieren können“, so der 47-Jährige. Seine Einstellung: Wenn er die Kneipe nicht mehr haben konnte, sollte auch kein anderer mehr etwas damit anfangen können.
Schockierend sein Verhalten nach der Tat: Während Menschen hätten sterben können, während die Feuerwehr die Gaststätte löschte, saß der Brandstifter seelenruhig in einem Imbiss. „Ich habe Kaffee getrunken und eine Kleinigkeit gegessen“, berichtete er. Dann sei er nach Hause gegangen und habe ferngesehen.
Ein Verhalten, dass die Vorsitzende des Schöffengerichts als „kaltschnäuzig“ bezeichnete. „Der Angeklagte hat nur an sich gedacht.“ Angesichts des Geständnisses blieb das Gericht im Urteil zwar weit von den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren Gefängnis entfernt, angesichts der Gesamtumstände komme eine Strafaussetzung aber nicht in Betracht, hieß es in der Urteilsbegründung.

13:28
Von wegen "Durch Glück und Zufall bemerkten sie den Brand einer Gaststätte im Erdgeschoss rechtzeitig" - als einer der 5 Bewohner muss ich doch mal klarstellen, dass es einzig und allein der Instinkt unserer Katze war, der uns gerettet hat! Sie ist plötzlich panisch vom Bett gestürzt und hektisch durch die Wohnung gerast. Ohne dieses Verhalten hätten wir nie nachgeschaut, was los ist. Und unsere Nachbarn aus dem Dachgeschoss hättenkurze Zeit später nicht mehr durchs Treppenhaus gerettet werden können.
12:47
Basierend auf dem Artikel hätte ich als Schöffe in diesem Fall auch den Strafrahmen des Schöffengerichts von 4 Jahren ausgeschöpft.
Andererseits, alle, die hier von "Die Justiz" schwafeln, sollten sich mal schlau machen. Im Schöffengericht sitzen drei Richter, zwei ehrenamtliche, auch Schöffen genannt und ein Berufsrichter. Bei der Urteilsfindung muss die Mehrheit von zwei Dritteln der drei dem Strafmass zustimmen. Das heisst, dass mindestens zwei bei den zwei Jahren ohne Bewährung waren.
Wenn der dritte für eine höhere Strafe gestimmt haben sollte, dann ist das irrelevant, weil 2/3 Mehrheit entscheidet und, wie es in einem Rechtsstaat nicht anders sein kann, immer zu Gunsten des Angeklagten.
Wer wie abgestimmt hat in dem Gericht wird man nie erfahren, denn das unterliegt der Verschwiegenheit. Jeglicher Bericht aus den Gesprächen einer Strafkammer ist eine Straftat und wird mit empfindlichen Strafen belegt.
Dies ist absolut richtig, weil es zum Schutz und zur Unabhängigkeit der Richter und Schöffen beiträgt.
22:15
Nun, @Rubicone, so ist das in unserem schönen Land, Straftäter jeglicher Art werden nun mal strafmildernd behandelt, wenn sie gestehen, eine schwere Kindheit hatten oder im Imbiss was gegessen haben nach der Tat... Verstehen muss man das nicht, wenn man überlegt, was in diesem Fall alles hätte passieren können. Wir müssen uns halt damit abfinden, dass in unserer Gesellschaft die Strafzumessung fast immer am untersten Niveau bemessen wird, so unverständlich und traurig das in der heutigen Zeit auch ist. Wohin das führen wird, möchte ich gar nicht wissen. Potentielle Täter in anderen Bereichen können sich ja somit ein Bild machen, welche Konsequenzen ihre Tat haben wird, um dadurch in ihrem geplanten Handeln bestärkt zu werden...
Auch wenn ich der Meinung bin, dass man mit Kanonen nicht auf Spatzen schießen muss (nicht auf diesen Fall bezogen), so muss eine Tat -egal welcher Art- eine entsprechende, spürbare Konsequenz haben, um die Allgemeinheit vor solchen Personen wirksam zu schützen. Da muss unsere werte Justiz sich mal Gedanken drüber machen, um nicht im öffentlichen Ansehen vollends in der Lächerlichkeit zu versinken.
21:17
Was mich dabei wundert ist, wieso ein Geständnis strafmildernd wirkt, wenn es überflüssig ist, da die Brandstiftung zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Selbst die 3 Jahre Forderung der Staatsanwaltschaft halte ich für zu gering, angesichts der bedrohten Menschenleben.