Wie Abzock-Firmen selbst Internet-Abstinenzler ums Geld bringen wollen
08.03.2011 | 13:00 Uhr 2011-03-08T13:00:00+0100
Duisburg. Abzock-Firmen schrecken vor nichts zurück, um ihre Opfer in die Kostenfalle zu locken. Und es tauchen immer neue Firmen auf. Mittlerweile versuchen sie, selbst Internet-Abstinenzler ums Geld zu bringen. Ein Fall aus Duisburg.
Die Masche ist nicht neu, aber durchaus wirksam: Eine Firma bietet auf einer Internetseite Dienstleistungen oder Informationen an, die normalerweise kostenlos sind. Meldet man sich dort an, ist man bereits in die Kostenfalle getappt.
Das Unwesen der Abofallen hat sich mittlerweile zu einem Millionengeschäft entwickelt. Die Kosten sind dabei nicht offensichtlich erkennbar, sondern gut versteckt im Kleingedruckten platziert. Die Firmen gehen teilweise noch einen Schritt weiter, indem sie versuchen auch Geld von „Computer-Abstinenzlern“ zu ergaunern. So geschehen im Fall Werner van Ackern: Der 75-Jährige ist sein Leben lang ohne einen Computer oder einen Internetzugang ausgekommen.
Mahnung vom Rechtsanwalt
Trotzdem flatterte ihm die Mahnung eines Rechtsanwaltes über 96,50 Euro ins Haus. Angeblich hätte der 75-Jährige einen Dienstleistungsvertrag bei der Firma „Redicio OHG“ auf der Internetseite „P2P-heute.com“ abgeschlossen. Sogar eine vermeintliche IP-Adresse wurde aufgeführt. „Natürlich bin ich gleich zu meinem Rechtsanwalt gegangen und habe bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet“, erklärt Werner van Ackern. Wie sich dort herausstellte sei die besagte Firma bereits „bekannt wie ein bunter Hund“, so der Duisburger. Dies bestätigte auch Anna Gronemann, Beraterin der Verbraucherzentrale: „Internetabzocke ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Die von Ihnen genannte Firma und deren Rechtsanwalt sind uns bekannt. Wir bekommen pro Woche circa 20 Anfragen von betroffenen Bürgern.“
Obwohl seit einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Januar 2011 Abofallen im Internet als Betrug geahndet werden, fallen immer noch zu viele Verbraucher auf die „Abzockmaschen“ der Internetbetrüger herein, wie eine Studie der Verbraucherzentrale von 2009 zeigt: Jeder zweite Verbraucher zahlt. 57 Prozent der Verbraucher bekamen auch nachdem sie die Zahlung verweigert hatten noch weitere Mahnungen und es wurde ihnen sogar mit einer Klage gedroht. „Das machen die Firmen, um die Leute unter Druck zu setzten, so dass sie schließlich doch zahlen“, sagt Gronemann.
Widerspruch einlegen
In 31 Prozent der Fälle wurde ein Inkasso-Büro und in 20 Prozent ein Rechtsanwalt seitens der Firmen eingeschaltet. „Selbst wenn jemand erwischt wird, werden immer neue Firmen aus dem Boden sprießen. Abzockerfirmen wird es immer geben. Wir raten deshalb jedem Betroffenen mit unserem Musterbrief Widerspruch einzulegen. Den schickt man per Einschreiben an die Adresse auf der Rechnung und ist damit auf der sicheren Seite“, so Gronemann. Wichtig sei darüber hinaus stets vorsichtig mit seinen persönlichen Daten umzugehen und auf Internetseiten nach versteckten AGBs zu schauen und sich erst hundertprozentig abzusichern, bevor man eine Rechnung bezahlt.
Gronemann warnt jedoch auch davor automatisch zu pauschalisieren. Wichtig sei bei einer unklaren Rechnung immer den Einzelfall zu prüfen und sich gegebenenfalls eine zweite Meinung durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt einzuholen.

08:34
Es würde schon helfen, den Sumpf trocken zu legen, wenn man den Anwälten und Inkassobüros der Abzocker die Zulassung entzöge.
Wenn eine gewisse Sorte Juristen an dieser Masche nicht mehr mitverdienen kann, macht die Sache ganz schnell keinen Spaß mehr.
01:06
Die sind mit E 10 beschäftigt.
Wo es wirklich brennt, bewegt sich die Politick in Zeitlupe oder überhaupt nicht.
Zeit wird nur für das Unwesentliche vergeudet.
20:08
An dieser Stelle scheinen wir tatsächlich mal neue, schärfere Gesetze zu brauchen, die die Abzockversuche unter Strafe stellen.
Strafanzeigen verlaufen regelmäßig ins leere.
Der Bürger hat ein Recht darauf vor betrügerischen Internetfirmen geschützt zu werden.
Es gibt ein Recht auf Eigentum, aber kein Recht auf Bereicherung durch betrügerische Machenschaften!
19:03
Sehe ich ähnlich @ #1. Alternativ könnte man es ja so einrichten, dass man erst eine erhaltene email bestätigen muss, in der die Kosten klar herausgestellt sein müssen. Da frage ich mich, wo unsere regelwütige Frau Aigner bleibt. Hier ist das Ministerium gefragt endlich einzugreifen.
17:48
Warum ist es nicht möglich, wenn man einen Vertrag im Itern. abgeschlossen hat, er erst gültig
wird wenn man einen dann zugeschickten Vertrag unterschrieben zurückgeschickt hat?