Munition für Kampf gegen Grubengas-Kraftwerk
23.09.2009 | 10:29 Uhr 2009-09-23T10:29:00+0200
Duisburg. Begründung der Klage gegen Baerler Mingas-Projekt wurde am Freitag dem Verwaltungsgericht unterbreitet. Heute beginnt in der Homberger Glückauf-Halle der Erörterungstermin.
Die Verwaltungsrichter in Düsseldorf müssen sich jetzt Zeit zum Lesen nehmen. 50 Seiten umfasst die Begründung der Klage gegen den Hauptbetriebsplan für das von der Mingas-Power GmbH geplante Gaskraftwerk im Binsheimer Feld, die die Bürgerinitiative „Kein Grubengaskraftwerk in Baerl” ihnen am Freitag auf die Schreibtische gepackt hat. Vergnüglich dürfte die Lektüre für die Juristen kaum werden: Missachtung des Planungsrechtes, Sicherheitsmängel, fehlende technische Angaben, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und Vernachlässigung der geografischen und geophysikalischen Baerler Besonderheiten sind nur einige der gravierenden Punkte, die die BI der Evonik-Tochter Mingas vorwirft.
Warnung vor Resignation
Zu einem letzten Info-Abend vor dem Erörterungsverfahren hatten sich am Montag noch einmal über 100 Baerler im Gemeindezentrum eingefunden, um sich über ihren Kampf gegen das Projekt auf den neuesten Stand bringen zu lassen. „Durch die Teilgenehmigung (Hauptbetriebsplan Gewinnung, d.Red.) glauben viele, dass das Kraftwerk schon beschlossene Sache sei. Es ist aber noch nichts entschieden", warnte Initiative-Mitglied Thomas Balitzki-Schulze vor Resignation. Genehmigungen u.a. für den Hauptbetriebsplan Bohrung und eine drei Kilometer lange Kabeltrasse für ein 25 000-Volt-Kabel vom geplanten Kraftwerk zum Schacht Gerdt stehen noch aus. „Wir sind absolut dafür, dass Grubengas sicher verwertet wird", sagt Dr. Christoph von Reden. Aber nicht wenn das in einem Wohnviertel oder Landschafts-, Vogel- und Trinkwasserschutzgebiet geschehe. Bisher seien solche Anlagen nur auf Industrie- oder ehemaligen Zechengeländen errichtet worden. Aus gutem Grund: Das fängt schon beim Krach an. In ihrer Präsentation wies die Initiative auf Lärm-Emissionen hin und rügte, das von Mingas vorgelegtes Lärm-Gutachten sei fehlerhaft. „Manche Anlagenteile wurden schlichtweg nicht berücksichtigt", so von Reden. Auch der Ausstoß im Rauch enthaltenen giftigen Formaldehyds müsse nach heutigen Maßgaben um zwei Drittel niedriger sein. Nicht zuletzt fielen durch solch eine Anlage die Immobilienpreise in den Keller - gerade in der direkten Nachbarschaft auf der Schulstraße.
„Die Erfolgsaussichten der Initiative sind gut", sagt Alexandra Erwig. Bis jetzt wurde der Baubeginn schon um über ein Jahr verzögert, auch von der Politik haben die Baerler Unterstützung erfahren. 1000 Unterschriften wurden gegen das Kraftwerk gesammelt.
1600 Stunden Arbeit investiert
Das hat die sieben führenden Initiative-Mitglieder rund 1600 Arbeitsstunden gekostet. Bis jetzt sind Kosten von 19 000 Euro, vor allem für juristische und fachliche Beratung, aber auch für ein Lärmschutzgutachten des TÜV, entstanden. Die konnten aus Spenden gedeckt werden. Nach Berechnungen der Initiative könnte der Kampf aber bis zu 80 000 Euro kosten. „Wenn jeder zweite Baerler Haushalt 100 Euro überwiese, hätten wir bei 1600 Haushalten in Baerl das Geld zusammen", sagte Alexandra Erwig.
Heute um 10 Uhr (Einlass: 9 Uhr) beginnt in der Homberger Glückauf-Halle die Bezirksregierung Arnsberg mit der Erörterung des immissionsschutzrechtlichen Antrages von Mingas nach „ intensiver und sorgfältiger” Vorbereitung des Termins. Die bereits eingegangenen Einwendungen wurden „fachlich und rechtlich ausgewertet und in der Tagesordnung berücksichtigt,” versichert die Behörde, die die Halle zur Not bis Freitag nutzen kann. „Wir sind auf einen mehrtägigen Erörterungstermin vorbereitet," betont Lothar Nigge, der technische Dezernent der landesweit für den Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg. Alle Teilnehmer erhalten eine Infobroschüre mit Hinweisen zu Verfahren und Erörterungstermin. „Die Einwender sollen ihre Bedenken in Ruhe vortragen und erläutern können, bevor wir nach Auswertung aller Argumente entscheiden werden,” so Nigge weiter. „Ob oder unter welchen Einschränkungen der Antrag genehmigt wird, ist für uns nach wie vor offen".
Infos unter www.baerler.de
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