Konkurrent legt Internethandel lahm
14.01.2010 | 07:30 Uhr 2010-01-14T07:30:00+0100
Rheinhausen. Im wichtigen Weihnachtsgeschäft musste eine Rheinhauser Buchhändlerin für vier Wochen ihre Seite vom Netz nehmen. Seit gestern wieder zu erreichen.
Im Buchhandel wird offenbar mit harten Bandagen gekämpft. Das bekam jetzt auch die Rheinhauser Buchhändlerin Linda Broszeit zu spüren. Einen Monat lang musste sie ihre Internetseite vom Netz nehmen. Ein Rechtsanwalt hatte sie abgemahnt, im Auftrag eines Konkurrenten. Der sitzt allerdings in Norddeutschland, und auch beim Grund für die Abmahnung handelt es sich nicht etwa um Namensstreitigkeiten um die Internetadresse, sondern um juristische Feinheiten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen Steuer-Angaben gefehlt haben. Broszeit flatterte eine Zahlungsaufforderung über mehrere hundert Euro ins Haus. Sonst würden ihr weitaus höhere Summen als Strafe drohen.
Die Rheinhauserin ließ sich nicht einschüchtern und nahm sich ebenfalls einen Anwalt zur Seite. Vier Wochen hat es gedauert, dann hatte der Konkurrent die Abmahnung zurückgezogen. Jetzt ist die Internetseite der Bücherinsel wieder zu erreichen.
Für die langjährige Rheinhauser Buchhändlerin, die inzwischen gut die Hälfte ihres Umsatzes über den Online-Handel erwirtschaftet, hat der Fall nicht nur jede Menge Ärger, sondern vor allem auch Umsatzeinbußen bedeutet. Die Abmahnung traf Mitte Dezember, inmitten des Weihnachtsgeschäfts ein. „Die letzten fünf bis zehn Tage im Jahr sind für den Handel die wichtigsten”, sagt Broszeit.
Keine Internetseite, keine Bestellungen, kein Umsatz. Am Ende der Kette könnten im schlimmsten Fall auch Arbeitsplätze hängen.
Offenbar spezialisieren sich immer mehr Anwälte darauf, systematisch Internetanbieter zu verklagen, indem sie die Geschäftsbedingungen auf fehlende und nicht eindeutige Wortpassagen durchleuchten, sagt Broszeit. Für sie war die Geschichte kein Einzelfall. Zwei bis drei Mal im Jahr erhalte sie eine Abmahnung. Wie viele andere Buchhändler auch, die in einem Verband organisiert sind, der dann die Rechtsvertretung übernimmt. Allerdings nicht in diesem Fall, wo Broszeit gezielt alleine abgemahnt wurde und auf den Anwaltskosten sitzen blieb.
„Was uns nicht umbringt, macht uns härter” ist ihr Lieblingsspruch, und so kann sie dem ärgerlichen Vorfall doch noch etwas Positives abgewinnen. „Wir haben die unverschuldete Auszeit genutzt, unseren Internetauftritt komplett zu überarbeiten. Und die ersten E-Mails, die wir dazu erhalten haben, zeigen eine äußert positive Resonanz”, sagt Broszeit.
0mitdiskutieren