Gespendeter Krankenwagen darf nicht in Duisburg fahren
29.11.2009 | 16:15 Uhr 2009-11-29T16:15:00+0100
Duisburg-Rheinhausen. Die Straßenambulanz des Armehilfe-Vereins "Bürger für Bürger" könnte sich über neuen Krankenwagen freuen – wären da nicht gesetzliche Bestimmungen, die bisher eine unüberwindbare Hürde darstellen. Der Wagen darf offenbar nur im Regierungsbezirk Münster fahren.
Das hatte Rolf Karling vom Rheinhauser Armenhilfe-Verein „Bürger für Bürger” sich anders vorgestellt: Für den altersschwachen Krankenwagen seiner Straßenambulanz sollte per Spende Ersatz aus Münster kommen - doch nun ist unsicher, ob er das dringend erwartete Geschenk auch behalten darf. Eine zwölf Jahre zurückliegende Förderung des Landes an den Erstbesitzer könnte dafür sorgen, dass der Spender, der für das Fahrzeug gar keine Verwendung mehr hat, es zurücknehmen muss.
Der Malteser Hilfsdienst in Münster war es, der der Duisburger Straßenambulanz aus der Mobilitäts-Klemme helfen wollte. Die Münsteraner hatten Ende Oktober vom Land NRW fünf neue Einsatzwagen spendiert bekommen – und offenbar einen zwölf Jahre alten Krankenwagen übrig, den sie vor zwei Jahren ihrerseits von der Münsteraner Feuerwehr übernommen hatten, wo die Fahrzeuge turnusgemäß nach zehn Jahren ausgemustert werden.
380.000 Kilometer auf dem Buckel
Die Vertreterin einer Medizintechnik-Firma, die sowohl mit dem MHD als auch mit „Bürger für Bürger” zusammenarbeitet, wusste, dass das in Münster übrige Fahrzeug in Rheinhausen wie gerufen käme. Karling: „Unser Bus ist bereits 18 Jahre alt und hat vor allem rund 200.000 Kilometer mehr auf dem Buckel als der neue - insgesamt nämlich schon 380.000.”
Entsprechend Reparatur-anfällig ist das alte Schätzchen: „Neulich ist uns zum Beispiel eine Einstiegstreppe kaputt gegangen, und allein die Instand zu setzen, würde locker 1500 Euro kosten. Aber die Spendengelder sind knapp. Und selbst wenn wir uns die Reparatur leisten könnten – es stellt sich langsam die Frage, ob es noch Sinn macht, Geld in den alten Wagen zu stecken.”
Fehlende Abmeldebescheinigung
Entsprechend froh war Karling über die Spende aus Münster. „Ich bin also direkt hin, hab' den Wagen abgeholt, ihn über den TÜV gebracht und wollte ihn ummelden. Dann wurde es kompliziert.”
Beim Straßenverkehrsamt wurde eine fehlende Abmeldebescheinigung bemängelt. Auf der Suche danach landete Karling beim Vor-Vorbesitzer, der Münsteraner Feuerwehr. Und dort war das Erstaunen groß: „Wie es überhaupt sein könne, dass ich dieses Fahrzeug habe, wollten die wissen.” Das Problem: Die Anschaffung des Wagens wurde seinerzeit zu 80 Prozent vom Land NRW gefördert. „Und diese Förderung”, so Karling, „war wohl daran gebunden, dass das Fahrzeug im Regierungsbezirk Münster verbleibt.”
Förderung ist zweckgebunden
Bei der Münsteraner Bezirksregierung konnte Sprecherin Sigrun Rittrich zwar den konkreten Fall nicht beurteilen, bestätigte aber: „Es gab damals diese Landesmittel für Feuerwehr-Fahrzeuge, die über uns weiter verteilt wurden, und natürlich war die Förderung zweckgebunden.” Das hieß in den meisten Fällen, dass die Fahrzeuge für mindestens 15 Jahre dem Katastrophenschutz in einem bestimmten Gebiet - etwa dem Regierungsbezirk Münster - zur Verfügung stehen müssen.
Ob in Sonderfällen wie in Karlings Fall, wo das Fahrzeug für gemeinnützige soziale Zwecke eingesetzt werden soll, eine Befreiung von der Zweckbindung möglich ist, müsse im Einzelfall geprüft werden. „Dafür”, sagte Bezirksregierungs-Sprecherin Sigrun Rittrich, „müsste bei uns aber erst mal ein entsprechender Antrag vorliegen.” Rolf Karling hofft jetzt, dass der schnell gestellt wird.
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