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Gerangel um den Zipfel

15.01.2010 | 07:30 Uhr
Gerangel um den Zipfel

Duisburg-Rheinhausen/ Krefeld. Die Stadt Duisburg darf beim umstrittenen Kohlekraftwerk in Uerdingen mitreden: Kühlwasserrohre und Förderband laufen über Hohenbudberger Gebiet.

Ein kleiner Zipfel des Duisburger Stadtgebiets sorgt dafür, dass jetzt auch die Stadt Duisburg mitten im Genehmigungsverfahren für das umstrittene Steinkohlekraftwerk direkt an der Grenze zu Uerdingen steckt. Denn wie den Plänen des Kraftwerksbauers Trianel zu entnehmen ist, verläuft sowohl die unterirdische Kühlwasserleitung über diese Grünfläche, als auch der Rohrgurtförderer für die Kohleanlieferung. Dafür ist im Genehmigungsprozess das „gemeindliche Einvernehmen” der Stadt Duisburg nötig. Was den Krefelder Rat in dieser Woche nachhaltig beschäftigt hat, steht damit jetzt auch in Duisburg auf der Tagesordnung. Am 25. Januar muss sich der Rat entscheiden, ob er dem Verlauf der Leitung und des Förderbands zustimmt.

Dass die Duisburger Politik den Weg für den Kraftwerksbau ebenso ebnet wie die Krefelder ist äußerst zweifelhaft. Schon die Chefs von Trianel und vom Chempark wunderten sich in der Vergangenheit darüber, dass der Protest gegen die 750-Megawatt-Anlage in Duisburg größer als in Krefeld selbst zu sein scheint. Die Ablehnung hat sich zumindest in der Bezirksvertretung Rheinhausen bereits deutlich zementiert.

Plan sieht an der Stelle Ausgleichspflanzungen vor

Das Gremium fasste am Donnerstag Abend einstimmig den Beschluss, dem Milliardenprojekt das „gemeindliche Einvernehmen” von Duisburger Seite zu versagen. Allein die CDU wollte sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Fraktionschef Ferdi Seidelt denunzierte das geplante Kraftwerk zwar in der Vergangenheit oft genug als „Klimakiller” und „Drecksschleuder”, ebenso hatte aber CDU-Ratsfrau Gabi Partenheimer deutlich ihre Unterstützung zu dem Projekt signalisiert.

Freilich ist der Rheinhauser Beschluss nur eine Empfehlung an den Rat. Wie sich die Fraktionen in anderthalb Wochen entscheiden werden, ist offen, weil die Duisburger Beteiligung an dem Genehmigungsprozess den meisten Politikern noch gar nicht bekannt ist. Und auch im Rathaus arbeitet man noch an der entsprechenden Vorlage.

„Zu dem ganzen Thema hatte man sich aus Duisburg ja bisher nicht positiv geäußert”, sagt Susanne Stölting, Referentin des Umweltdezernenten. Weil das Papier noch intern beraten wird, will sie sich nicht zu den Inhalten äußern. Dass die Leitungen rund 200 Meter über Duisburger Gebiet laufen, weiß die Stadt erst sicher, seit im Dezember die Aufforderung zum gemeindlichen Einvernehmen der Bezirksregierung Düsseldorf eintrudelte. Im Sommer 2009 hatte es zwar Gespräche zwischen der Stadt und Projektbetreibern gegeben, dabei sei allerdings noch von „Überlegungen” die Rede gewesen.

Der Flächenzipfel ist Teil des Gewerbegebiets Hohenbudberg, der betroffene Bereich wird für Ausgleichspflanzungen genutzt, die auch im Bebauungsplan festgeschrieben sind.

Am Ende bleibt die Frage, ob man dem Kraftwerksbauer Knüppel zwischen die Beine werfen will oder nicht. Und: Wie gewichtig ist das Instrument des gemeindlichen Einvernehmens? Was passiert, wenn Duisburg ablehnt? Ob die Bezirksregierung der Ablehnung folgt, komme auf die Begründung an, sagt Stölting.

Der Fall hängt im Zweifel dann an juristischen Feinheiten. Ablehnen darf die Gemeinde nur aus bestimmten Gründen, zum Beispiel wenn das Vorhaben den Grundzügen der ausgewiesenen Planung widerspricht. Laut Gesetz kann die Bezirksregierung nur ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen ersetzen.

In Krefeld reicht das Einvernehmen nicht aus

In Düsseldorf will sich die Genehmigungsbehörde nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass den Bau des Kraftwerks in Datteln kippte, offenbar auf alle Eventualitäten absichern. Einen Tag nachdem der Krefelder Rat sein Einvernehmen erteilt hatte, forderte die Bezirksregierung bereits von den Krefeldern eine weitergehende Stellungnahme, ob die alten Bebauungspläne auch wasserdicht sind oder ob sie an das Projekt angepasst werden müssen.

Auf einem ganz anderem Blatt steht, ob die Stadt Duisburg es dem Unternehmen später überhaupt gestattet, tatsächlich die Leitungen auf ihrem Grundstück zu verlegen. „Darüber wird in der Regel ein Vertrag geschlossen”, sagt Stölting. Anders als bei der CO-Pipeline, für die der Landtag ein Enteignungsgesetz beschlossen hat, können sich Currenta und Trianel nicht über den Willen der Grundstücksbesitzer hinwegsetzen.

Sollte Trianel mit seinen Plänen in Duisburg auf Widerstand stoßen, bleibt dem Unternehmen noch eine andere Möglichkeit: Es verlegt den Verlauf der Kühlwasserleitung und des Förderbands auf eine andere Strecke, die auf Krefelder Stadtgebiet liegt.

Und dann wäre die Stadt Duisburg, obwohl nur wenige Meter vom Kraftwerk entfernt, beim Genehmigungsprozess wieder komplett aus dem Rennen.

Ingo Blazejewski

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